Seit einem guten Jahr betreibe ich eine Onlinepräsenz auf der der Besucher auch die Möglichkeit hat Lernprogramme zu geringen Preisen, zwischen 7€ und 20€, käuflich zu erwerben. Auf der beigelegten Rechnung ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen vermerkt mit genauer Nennung eines Stichtages.
Ist der Betrag eine Woche später noch nicht per Scheck oder Banküberweisung eingegangen, so schicke ich eine Zahlungserinnerung per E-Mail mit der Bitte darum, dies in den nächsten Tagen nachzuholen. Das gleiche Spielchen wiederhole ich bei weiterhin ausbleibender Zahlung nach weiteren zwei Wochen.
Zwei wochen später dann ggf. zum dritten Mal mit etwas schärferem Ton. Wie gesagt alles per E-Mail, da die Kosten einer Versendung per Post meiner Meinung nach in Anbetracht der Kosten im Verhältnis zum ausstehenden Rechnungsbetrag in keinem Verhältnis stehen.
Nun zu meiner konkreten Frage an Euch:
Gibt es eine Möglickeit Forderungen nach einem gewissen Zeitraum, z.B. 7 Wochen, vielleicht zur Hälfte ihres Wertes zu verkaufen, sodaß man sich nicht mehr um diese kümmern muß, aber dennoch durch den VErkauf dieser nicht ganz leer ausgeht?
An wen kann man sich in Bezug hierauf wenden?
Schließlich kann es nicht Sinn der Sache sein, daß sich der Kunde aufgrund des geringen Rechnungswertes der Ware aussuchen kann, ob er zahlt oder nicht, da er ja mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen hat.
Stichwort Factoring.
Du kannst Forderungen an eine (Deine) Bank abtreten, die sich um das Eintreiben kümmert.
Du kannst mit ca. 80 % des betrages rechenen, den Rest streicht die Bank ein.
Natürlich prüft die Bank vorher, ob sich das für sie lohnt. Bei derart kleinen Beträgen macht es nur die Masse. Wenn die auch nicht da ist, stehen die Chancen eher schlecht.
alles unter EUR 25,-- kannst Du leider vergessen, da darunter keine Zwangsvollstreckung betrieben wird. Ein Inkasso-Unternehmen kann dann also auch nicht mehr als Du machen und wird Dir daher entsprechende Forderungen wohl kaum abkaufen.
Kleine Frage zwischendurch: Warum versendest du nicht per Nachnahme ?
Der Empfänger zahlt bei Empfang und du bekommst dein Geld von der Post (bzw. Paketdienst)
Sorry, auch Beträge unter 25 € werden per Vollstreckung eingetrieben. Vorangehend ist ein gerichtlicher Mahnbescheid, bis zum Erlass dessen und im Zusammenhang mit dem Erlass allerdings sind Kosten aufgelaufen, die im Vergleich zur Schuldsumme erheblich sind. Läßt der Schuldner nach Zugang des gerichtlichen Mahnbescheides die Sache ohne Widerspruch ruhen, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides erwirken - somit tritt der Gerichtsvollzieher auf den Plan. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung am Gerichtsstand des Schuldners ( Ausnahme : dieser ist Vollkaufmann - Gerichtsstand ist i.d.R vertraglich in den AGB´s geregelt und zumeist der Sitz des Gläubigers ).
Bei mir war auch mal jemand vollstrecken: Ich hatte vergessen , 15 DM Entsorgungsgebühr des Landkreises zu zahlen und die Mahnungen aufgrund meiner Schlampigkeit ignoriert. 5 DM Vollstreckungsgebühr musste ich zusätzlich berappen und daher einen Monat am Armenhaus nagen
An deiner Stelle würde ich die Beträge, und sind sie noch so klein, via Mahnbescheid des zuständigen Amtsgerichtes einfordern. Die Gebühren des Gerichtes richten sich nach dem Streitwert, Auskünfte gibts sicher auch im www. Du musst halt nur abwägen, ob es Aussicht auf Erfolg hat, denn vorstrecken musst du die Gerichtskosten erst einmal.
MFG
HM
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