kennt jemand von Euch die Verjährungsfrist aus einem Dienstleistungsgeschäft zwischen zwei Kaufleuten (EU?)
Hintergrund ist eine Hotelübernachtung die wir in einem österreichischen Hotel gebucht haben. Der Kunde hat dort auch gewohnt und uns unsere Rechnung bezahlt. Vom Hotel haben wir jedoch nie eine Rechnung bekommen.
vielen Dank für den Link. Die Verjährung aus Ansprüchen von Hoteliers beträgt 2 Jahre, allerdings in Deutschland. Jetzt muss ich nur noch rausfinden ob es in Österreich bzw. zwischen D und A andere Fristen gibt…