Gewährleistungsfrist für Reparaturen?

hallo,

wer kann mir sagen, wie lange eine werkstatt für eine nicht erfolgreiche reparatur haftet?
habe ich in dieser zeit ein recht auf kostenlose nachbesserung.

danke im voraus für eure hilfe
bernhard

Sofern Abschluss des Werkvertrages nach dem 01-01-02 : 24 Monate Gewährleistung ( zuvor 6 Monate ). Betrifft jedoch nur tatsächlich ausgeführte Arbeiten und das dabei eingesetzte Material.
Ich kann nicht die Einspritzpumpe reklamieren, wenn zuvor der Auspuff ausgetauscht wurde. Aber das weißt du sicher selbst :smile:

Darf man Details erfragen ?

Gruß HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wer kann mir sagen, wie lange eine werkstatt für eine nicht
erfolgreiche reparatur haftet?
habe ich in dieser zeit ein recht auf kostenlose
nachbesserung.

Sofern Abschluss des Werkvertrages nach dem 01-01-02 : 24
Monate Gewährleistung ( zuvor 6 Monate ). Betrifft jedoch nur
tatsächlich ausgeführte Arbeiten und das dabei eingesetzte
Material.

Darf man Details erfragen ?

ja gerne.

im dezember 2001 (!) brachte ich mein druckerfax zur reparatur, weil der vorlageneinzug kaputt war.
beim abholen höre ich: „wir haben gleich auch noch die druckeinrichtung gesäubert, weil beim kopieren streifen entstehen.“ ein fehler, den ich bis dato noch nicht bemerkt hatte (oder der gar nicht existiert hatte?). ich war sauer und hilflos, war doch der rechnungsbetrag um ca. 50% höher als angekändigt.

anyway - jetzt - 2 monate später - ist dieser fehler tatsächlich aufgetreten!
bevor ich beim händler reklamiere, wollte ich mich über meine rechte informieren.
herr meyer, danke für die infos.

Hi !
Leider: Was du nur „gehört“ hast - zählt leider nicht.
Das Ausführen von zusätzlichen Arbeiten ist allerdings rechtens, sofern nicht vorher anderes ( z.B. Kostenvoranschlag und Nachkalkulation ) vereinbart war.
Man darf davon ausgehen, dass ein Gerät, welches einige Zeit benützt wird, auch eine entsprechende Verschmutzung erfährt ( z.B. Staub, Nikotin usw ). Eine Servicewerkstatt wird Reinigungsarbeiten zum Vermeiden von späteren diesbezüglichen Reklamationen immer ausführen.

Allerdings fallen Verschmutzungserscheinungen wie auch etwaiger mechanischer Verschleiß nicht unter gewährleistungspflichtige Mängel.

mein Tipp: Rede in Ruhe mit der Firma über dein Problem und siehe, was herauskommt.

Gruß HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]