Hallo
Ich habe bei einem Händler ein Parkett, das er auf Lager hat, reservieren lassen. Dazu habe ich einen ‚Bestellschein‘ unterschrieben und fünfzig Euro Anzahlung geleistet.
Da wir im Renovierungsstreß sind und an dem Tag sehr in Eile waren, ist mir erst zuhause aufgefallen, daß der Kleber für dieses Parkett, der auf dem Bestellschein mit notiert ist, fast noch mal so teuer ist. Das Ganze ging auch von seiten des Händlers sehr schnell, er war hauptsächlich daran interessiert, uns was zum Unterschreiben hinzulegen. Nun fühle ich mich überrumpelt. Auf dem Bestellschein steht außerdem: ‚Bestellte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auftrag wird mit der Unterschrift erteilt.‘ Aber wie gesagt: die Ware ist auf Lager. Es ging eigentlich nur um eine Reservierung. Wie sieht es rechtlich aus, bin ich zur Abnahme verpflichtet?
Hallo Norbert,
einwandfreie Ware ist immer vom Umtausch ausgeschlossen, ob der Händler die Sachen nun extra für Dich bestellt hat oder nicht, spielt keine Rolle. Tauscht ein Händler gekaufte, einwandfreie Ware um, ist es sein Entgegenkommen, auf das der Kunde keinen Rechtsanspruch hat.
Andererseits muß der Händler mangelhafte Ware zurücknehmen (oder instand setzen). Ob er die Ware nun extra bestellt hatte oder nicht, spielt keine Rolle. Insofern ist der von Dir zitierte Hinweis, den ich auch aus vielen Läden kenne, eigentlich unsinnig, zumindest mißverständlich.
In Deinem Fall kann man davon ausgehen, daß ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der Händler hat Dir Ware angeboten und Du hast durch Anzahlung Deinen Willen zum Kauf bekräftigt. Beiderseitige Willenserklärung = Vertrag. Du kannst gegenüber dem Händler also nicht auf irgend welchen Rechten bestehen hinsichtlich Deines Rücktritts. Wenn er nicht kulant sein will und Du die Ware nicht mehr haben willst, biete ihm an, für den Betrag der Anzahlung etwas anderes bei ihm zu kaufen. Eingenommenes Geld wieder herauszurücken, kostet manchen Händler echte Überwindung und so machst Du es ihm leichter.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
schönen Dank für die so kompetente und so schnelle Antwort. Ich habe das Parkett doch gekauft, weil es mir sehr gut gefällt.
Gruss
Norbert