ich werde demnächst für ein Jahr auf die Kanarischen Inseln ziehen. Ich werde mir speziell für diesen Zweck ein etwa 2000 € teueres Notebook kaufen und dorthin mitnehmen.
Die Frage ist nun, da die Kanarischen Inseln ja eine eigene Regelung bezüglich der Mehrwertsteuer haben (die IGIC ist nur bei ca. 4 % soweit ich weiss), ob ich bei der Einreise meine in Deutschland bezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet bekomme und die örtlichen 4 % bezahlen kann. Wäre ja immerhin ne satte Ersparnis von 12 %…
Ich verlege ja quasi meinen Wohnsitz dorthin, oder wie sind hierfür die Bestimmungen?
danke für Deine schnelle Antwort. Hätte da noch ein paar
Fragen:
das geht nur, wenn du deinen Wohnsitz generell dorthin
verlegst.
Bedeutet bei der Stadt/Gemeinde meinen Wohnsitz auf die
Kanaren ändern lassen oder wo ist da die Grenze zwischen
Kurzzeitaufenthalt und Wohnsitz?
das Problem ist du schreibst ja quasi, und quasi ist kein rechtlich faßbarer Zustand.
Möglich wäre: Hier in Deutschland abmelden und dort in spanien aufenthaltserlaubnis einholen und wohnort anmelden.
Da bleibt dann allerdings die Frage, ob dein Laptop nicht Umzugsgut ist. Also besser erst in Spanien anmelden und dann in Deutschland Laptop kaufen. Aber da scheinen mir die Fluggebühren höher als die MWSt.
Oder aus Spanien den Laptop in Deutschland bestellen.
Oder den Laptop in Spanien kaufen (Preise prüfen)
Achtung: evtl. Luxussteuer?
Wo kann ich so etwas genau erfragen. Beim Zoll in Deutschland?
Soweit ich informiert bin kannst du in BRD zwar ohne MWST einkaufen, aber nur mit einer gültigen internationalen Steuer ID Nummer! Einfach zum Händler gehen und behaupten mal lebe auf den Kanaren reicht da nicht!
Ansonsten ist es wohl so das Du eine gemeldete Firma auf den Kanaren haben mußt um etwas zurückzubekommen - und das ist dann nur theoretisch. Unsere Steuerabrechungen macht ein spanischer Gestor für uns und obwohl wir in den ersten Jahren sehr viel Steuern bezahlten und nur niedrige Einahmen hatten - zurück gab es noch nie etwas!
Alles Gute
Dantalion
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Soweit ich informiert bin kannst du in BRD zwar ohne MWST
einkaufen, aber nur mit einer gültigen internationalen Steuer
ID Nummer! Einfach zum Händler gehen und behaupten mal lebe
auf den Kanaren reicht da nicht!
Halb richtig, wenn du dem Händler eine Ausfuhrbescheinigung vorlegst, kann/muss er dir die MWSt. erstatten.
Ansonsten ist es wohl so das Du eine gemeldete Firma auf den
Kanaren haben mußt um etwas zurückzubekommen - und das ist
dann nur theoretisch.
In Spanien bekäme er sowieso nix zurück, wenn dann nur am Einkaufsort.
Unsere Steuerabrechungen macht ein
spanischer Gestor für uns und obwohl wir in den ersten Jahren
sehr viel Steuern bezahlten und nur niedrige Einahmen hatten -
zurück gab es noch nie etwas!
Vielleicht mal nen 2. Gestor fragen, ob der erste korrekt arbeitet?
Dies soll keine Unterstellung sein!