Wenn ein Kunde nicht zufrieden ist, muß ich dann das Geld zurücküberweisen? Auch das für das Porto oder nur das für die Ware?
Und wie sieht es bei extra für den Kunden erstellten Waren aus, bei personalisierten und indiviuellen Einzelstücken die sonst an niemand anderen zu verkaufen wären?
Wenn ein Kunde nicht zufrieden ist, muß ich dann das Geld
zurücküberweisen?
Unzufriedenheit reicht nicht!
Auch das für das Porto oder nur das für die Ware?
Nur für die Ware abzüglich deiner Kulanzkosten, also weniger als den Warenwert.
Und wie sieht es bei extra für den Kunden erstellten Waren
aus, bei personalisierten und indiviuellen Einzelstücken die
sonst an niemand anderen zu verkaufen wären?
Da solltest du klugerweise vorher in deinen AGB´s eine Klausel vereinbart haben, die hier ein Umtauschrecht (Ware gegen Ware) ausschließt, wenn die Lieferung ausfällt wie vom Kunden bestellt.
Beispiel: eine grüne Vasem mit Monogramm: Der Kunde hat die Vase vorher gesehen und gesagt mach das Monogramm da drauf.
Jetzt sagt er in Blau haätte sie besser gepasst!
Da kannste handeln wie oben beschrieben.
Sagt er die Vase ist 5 cm kleiner oder hat einen Sprung.
dann bist du in der Gewährleistung.
Es wäre hilfreich, wenn du Objekt und Reklamationsgrund nennst, dann könnte man das genau aufdröseln.
hat die gelieferte Ware einen Mangel? Besitzt die Ware die zugesicherten Eigenschaften? Ist die Ware für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet? Entspricht die gelieferte Ware der Bestellung?
Diese Fragen mußt Du Dir stellen und beantworten. Glücks- und Zufriedenheitsgefühle Deiner Kunden sowie individuelle Geschmacksfragen haben mit berechtigter Reklamation und Gewährleistung nichts zu tun.
Obwohl viele Kunden gegenteiliger Ansicht sind, gibt es kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht für einwandfreie Waren. Dir steht es frei, solche Rechte einzuräumen und für bestimmte, etwa speziell hergestellte Waren, einzuschränken.
Wenn ein Kunde nicht zufrieden ist, muß ich dann das Geld
zurücküberweisen?
Unzufriedenheit reicht nicht!
Das ist gut so
Und wie sieht es bei extra für den Kunden erstellten Waren
aus, bei personalisierten und indiviuellen Einzelstücken die
sonst an niemand anderen zu verkaufen wären?
Da solltest du klugerweise vorher in deinen AGB´s eine Klausel
vereinbart haben, die hier ein Umtauschrecht (Ware gegen Ware)
ausschließt, wenn die Lieferung ausfällt wie vom Kunden
bestellt.
Beispiel: eine grüne Vasem mit Monogramm: Der Kunde hat die
Vase vorher gesehen und gesagt mach das Monogramm da drauf.
Jetzt sagt er in Blau haätte sie besser gepasst!
Da kannste handeln wie oben beschrieben.
Sagt er die Vase ist 5 cm kleiner oder hat einen Sprung.
dann bist du in der Gewährleistung.
Es wäre hilfreich, wenn du Objekt und Reklamationsgrund
nennst, dann könnte man das genau aufdröseln.
In unseren AGB´s steht das individuell erstellte Waren vom Umtausch ohehin ausgeschlossen sind - ob das dann rechtlich gültig ist wusste ich nicht. Ansonnsten sind unsere Artikel alle abgebildet und exakt beschrieben!
Wir haben bei Beschwerden bisher anstandslos samt Porto zurückbezahlt, aber natürlich ist das Reinverlust und ärgerlich. Die letzten Wochen traten unberechtigte Reklamationen häufiger auf und ich beginne mich zu fragen ob das bestellen und zurückgeben ein neuer Sport wird.
Deshalb wollte ich mich rechtlich auf der sicheren Seite wissen und werde in Zukunft bei Stammkunden und netten Anfragen weiterhin anstandslos umtauschen. Bei unhöflichen „ichhabsmirandersüberlegt“ Kunden laß ichs dann einfach, denn wie man in den Wald ruft, so schallts auch heraus…
Wenn ein Kunde nicht zufrieden ist, muß ich dann das Geld
zurücküberweisen? Auch das für das Porto oder nur das für die
Ware?
Wenn Du als Versandhändler tätig bist, must Du für Bestellungen mit einem Warenwert ab 40 Euro auch die Portokosten für die Rücksendung tragen.
Ich kann nur empfehlen, Dich mit dem aktuellen Gesetzen vertraut zu machen, andernfalls kannst Du eine teure Abmahnung riskieren. Du musst nämlich deine Kunden auf dieses Rückgaberecht auch aufmerksam machen.
Und wie sieht es bei extra für den Kunden erstellten Waren
aus, bei personalisierten und indiviuellen Einzelstücken die
sonst an niemand anderen zu verkaufen wären?
Bei solchen Waren ist das Rückgaberecht eingeschränkt (d.h. Rückgabe nur bei Mangel an der Ware). Alle anderen Waren können auch bei Nichtgefallen innerhalb einer gesetzlichen Frist zurückgegeben werden.
Das ganze gilt allerdings nur für den Versandhandel.
Hi,
da Du als Versandhändler arbeitest, kann jeder Kunde innerhalb von 14 Tagen alles zurückgeben, was nicht extra für ihn als Einzelstück angefertigt oder zugeschnitten bzw. angepasst worden ist. Das Rücksendeporto musst Du ab 40 EUR Warenwert ebenfalls übernehmen. Wenn Du den Käufer auf diese Rechte bei Lieferung nicht hinweist, gilt nicht einmal die 2-Wochen-Frist, sondern es kann nach beleibiger Zeit eine Rücksendung erfolgen.
Wenn die Ware nicht mehr unbenutzt und originalverpackt ist, kannst Du das angemessen in Rechnung stellen.
leider hast Du nicht gleich geschrieben, daß Du einen Versandhandel betreibst. Dann nämlich hat der Kunde ein Rückgaberecht. Bitte beachte dazu weiter unten die Antwort von Micha.