Zeitschriften Abo - Kündigung

Hallo Experten,
bei manchen Zeitschriften muss die Kündigung des Abos 6 Wochen vor Bezugsende beim Verlag eingehen.
Wenn man das Abo erst mit Ablauf der Bezugszeit zum sofortigen Termin kündigt, hat dann der Verlag irgendwelche rechtliche Möglichkeiten den Abonnenten zu zwingen das Abo weiter zu beziehen und die nächste Jahresrechnung zu zahlen?
Wer kann hier Auskunft geben?
Vielen Dank
Gruß
Birgit

Vertrag ist Vertrag
Hallo Birgit,

bei manchen Zeitschriften muss die Kündigung des Abos 6 Wochen
vor Bezugsende beim Verlag eingehen.

dies steht offensichtlich im Vertrag bzw. in den AGBs

Wenn man das Abo erst mit Ablauf der Bezugszeit zum sofortigen
Termin kündigt, hat dann der Verlag irgendwelche rechtliche
Möglichkeiten den Abonnenten zu zwingen das Abo weiter zu
beziehen und die nächste Jahresrechnung zu zahlen?

Kurz: Du kündigst nicht vertragsgemäss. Die vertragsgemässe Kündigung wird erst mit Erreichen des kommenden Bezugsende in einem Jahr möglich. Damit läuft der Vertrag weiter: Der Verlag liefert und Du zahlst. Der Verlag kann deine Schulden mit der ganzen Palette der rechtl. Möglichkeiten eintreiben. Er kann ein Inkassounternehmen beauftragen (zzgl. Inkassogebühren), Rechtstitel erstreiten und diese per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
Kurz und gut, der Verlag ist im Recht und kann sich das Geld holen.

Mein Tip: Versuch es auf die Tränentour, erzähl ihnen irgendwas von Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder … und hoff, dass sie dich vorzeitig rauslassen.

Tschuess Marco.