Hallo Herr Meyer,
Hallo Gitte !
Deine Seite führt zu einer Anwaltskanzlei aus Bochum, die man
mit dem Ausfüllen der Online-Formulare automatisch beauftragt:
Meinst du , das wüsste ich nicht ? 
—schnipp—
–schnapp—
Gerichtliche Mahnbescheide können Sie per Formular selber
erwirken oder aber einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der
Durchführung des Mahnverfahrens beauftragen. Über diese
Internet-Seite können Sie mit Hilfe benutzerfreundlicher
Formulare die zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides
notwendigen Daten online an uns übermitteln, sofern Sie unsere
Kanzlei mit der Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheid zur
Eintreibung einer oder mehrerer Forderungen beauftragen
möchten.
Nun, ich bin beim Einsetzen des Links davon ausgegangen, dass der überwiegende Teil der Internetbenützer sowohl des Lesens als auch des Anklickens eines sog. Links mächtig sei. Insoweit erübrigt sich mit Sicherheit die Wiederholung der in der angegebenen Internetheimseite genannten Wortlaute.
[…]
Über diesen Button gelangen Sie direkt zu unseren
Formularseiten, über die Sie uns beauftragen können einen
gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, um für Sie eine oder
mehrere ausstehende Forderungen von einem Schuldner
einzutreiben.
—schnapp—
… ich denke, Blackbook wollte einen Anwalt vermeiden - und
wenn er einen beauftragen wollte, dann würde er wohl (sofern
bereits vorhanden) SEINEN beauftragen.
Ich kann jetzt seine Ausgangsfrage nicht lesen, sonst würde mein ach so mühevoll Geschriebenes im Nirvana verschwinden … wenn es doch so ist, dass er bereits mehrere schriftliche Mahnungen ergebnislos zustellte, muss er nunmehr einen Schritt weitergehen: Die Erwirkung eines Gerichtlichen Mahnbescheides.
Doch dies ist nicht allzu einfach. Er muss das Formular besorgen und selbiges bezahlen. Es kostet ja nicht nur 50 Cent. Sodann muss er diesen richtig ausfüllen, aber sich vorab noch eine Gerichtskostentabelle besorgen, die Kosten des Dienstleisters „Amtsgericht“ nämlich richten sich nach dem „Auftrags“-Wert und sind bereits vorab einzusetzen, auf dass sie dem Schuldner gegenüber erhoben werden können. Sodann muss das Formular an das zuständige Amtsgericht, und dass ist bei Privatpersonen das für deren Wohnsitz zuständige, übersandt werden, und auch dort dreht sich erst ein Rad, wenn der Gerichtskostenvorschuss per Zahlung eingegangen ist …
Diese Umstände schrecken viele ab, kleinere Forderungen einzutreiben. Hier besteht Verbesserungsbedarf durch den Gesetzgeber ! Aber das nur am Rande.
Die Onlinevariante bietet die bequeme Möglichkeit, das Verfahren von zu Hause aus ohne Vorlegen von irgendwelchen Kosten und ohne fachjuristische Kenntnisse beim Ausfüllen des Mahnformulars zu starten.
Gruß
HM
Ansonsten ist die Seite sicherlich hilfreich wegen der
Informationen zum Mahnverfahren.
Schönen Tag
Gitte