Wie bekomme ich mein geld ?

guten tag,
ich abe hier ein kleines problem. ich verschicke antiquarische bücher, und ein kunde zahlt seine rechnung einfach nicht.
gemahnt habe ich per mail, schriftlich und telefonisch.
nichts zu machen.
da ich nun meist nachts am computer arbeite, habe ich den kunden nun schon öfter höchstens 1x pro woche aus dem bett geholt.
bei meinem letzten anruf drohte dieser nun mir mit seinem anwalt.
verrückte welt , ich bekomme geld von ihm, und er droht mir !
die frage ist jetzt: darf ich diesen kunden nun einmal pro woche auch so gegen 0 uhr anrufen und höflich um mein geld bitten ?
oder ist dies ggf. eine ruhestörung ?
wenn ich die angelegenheit zu einem rechtsanwalt gebe, der dann einen mahnbescheid einleitet, das wird einfach zu teuer.
und das müsste der kunde ja dann noch zusätzlich bezahlen.
gruss

Blackbook

nicht dein ernst, oder? :expressionless:
guten abend,

verrückte welt , ich bekomme geld von ihm, und er droht mir !
die frage ist jetzt: darf ich diesen kunden nun einmal pro
woche auch so gegen 0 uhr anrufen und höflich um mein geld
bitten ?

NEIN! ich würde dir - mit recht - tod und teufel auf den hals hetzen, wenn du das bei mir machen würdest.

oder ist dies ggf. eine ruhestörung ?

genau.

wenn ich die angelegenheit zu einem rechtsanwalt gebe, der
dann einen mahnbescheid einleitet, das wird einfach zu teuer.
und das müsste der kunde ja dann noch zusätzlich bezahlen.

klar, aber ob der ganze aufwand das wert ist? wenns keine (wenigstens) 3-stellige summe ist, würd ich das ganze unter lehrgeld verbuchen, und mir gedanken machen, ob ich nicht in zukunft besser nur per vorkasse (nachnahme, bankeinzug o.ä.) liefere.

beste grüße
ann

Hallo Blackbook,

Du kannst einen Mahnbescheid jederzeit selbst beantragen: Formulare dazu gibt’s im Schreibwarenhandel. Da ist auch eine Anleitung mit dabei, wie’s geht. Das kostet für Dich nicht viel (paar Gerichtskostenmarken, die sich nach dem geschuldeten Betrag richten).

Wenn Du das nicht sofort machen möchtest, dann schick per Einschreiben/Rückschein (

Hallo Blackbook,

Du kannst einen Mahnbescheid jederzeit selbst beantragen:
Formulare dazu gibt’s im Schreibwarenhandel. Da ist auch eine
Anleitung mit dabei, wie’s geht. Das kostet für Dich nicht
viel (paar Gerichtskostenmarken, die sich nach dem
geschuldeten Betrag richten).

Schau mal hier : http://www.mahnung-online.de/

Da brauchst du weder Vorschuss leisten noch hast du Schreiberei :smile:

Gruß

HM

= Auftrag an eine RA-Kanzlei
Hallo Herr Meyer,

Deine Seite führt zu einer Anwaltskanzlei aus Bochum, die man mit dem Ausfüllen der Online-Formulare automatisch beauftragt:

—schnipp—

Gerichtliche Mahnbescheide können Sie per Formular selber erwirken oder aber einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Durchführung des Mahnverfahrens beauftragen. Über diese Internet-Seite können Sie mit Hilfe benutzerfreundlicher Formulare die zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides notwendigen Daten online an uns übermitteln, sofern Sie unsere Kanzlei mit der Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheid zur Eintreibung einer oder mehrerer Forderungen beauftragen möchten.

[…]

Über diesen Button gelangen Sie direkt zu unseren Formularseiten, über die Sie uns beauftragen können einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, um für Sie eine oder mehrere ausstehende Forderungen von einem Schuldner einzutreiben.

—schnapp—

… ich denke, Blackbook wollte einen Anwalt vermeiden - und wenn er einen beauftragen wollte, dann würde er wohl (sofern bereits vorhanden) SEINEN beauftragen.

Ansonsten ist die Seite sicherlich hilfreich wegen der Informationen zum Mahnverfahren.

Schönen Tag
Gitte

guten abend,

verrückte welt , ich bekomme geld von ihm, und er droht mir !
die frage ist jetzt: darf ich diesen kunden nun einmal pro
woche auch so gegen 0 uhr anrufen und höflich um mein geld
bitten ?

NEIN! ich würde dir - mit recht - tod und teufel auf den hals
hetzen, wenn du das bei mir machen würdest.

vermutlich bezahlst du deine rechnungen ! ?

oder ist dies ggf. eine ruhestörung ?

genau.

ah, und ich kann nicht schlafen, weil bald alle ihre rechnungen, die unter einem dreistelligen betrag liegen, nicht bezahlen, mir aber die gläubiger auf der pelle sitzen.

wenn ich die angelegenheit zu einem rechtsanwalt gebe, der
dann einen mahnbescheid einleitet, das wird einfach zu teuer.
und das müsste der kunde ja dann noch zusätzlich bezahlen.

klar, aber ob der ganze aufwand das wert ist? wenns keine
(wenigstens) 3-stellige summe ist, würd ich das ganze unter
lehrgeld verbuchen,

dieser typ macht das wie ich weiss, auch bei kollegen so.
er bereichert sich durch unsere leistungen, und du hast natürlich recht, der aufwand lohnt sich für den einzelnen nicht.
aber wenn sich das rumspricht, das man rechnungen unter einem dreistelligen betrag nicht zubezahlen braucht, können die hälfte aller internethändler dichtmachen.

und mir gedanken machen, ob ich nicht in

zukunft besser nur per vorkasse (nachnahme, bankeinzug o.ä.)
liefere.

kaufst du gern die katze im sack ? nein, vorkasse geht nicht.
die anderen kunden zahlen ja auch alle ohne probleme.

beste grüße
ann

!!!

aber wenn sich das rumspricht, das man rechnungen unter einem
dreistelligen betrag nicht zubezahlen braucht

GENAU hier ist der springende Punkt !!!

Hallo Herr Meyer,

Hallo Gitte !

Deine Seite führt zu einer Anwaltskanzlei aus Bochum, die man
mit dem Ausfüllen der Online-Formulare automatisch beauftragt:

Meinst du , das wüsste ich nicht ? :wink:

—schnipp—

–schnapp—

Gerichtliche Mahnbescheide können Sie per Formular selber
erwirken oder aber einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der
Durchführung des Mahnverfahrens beauftragen. Über diese
Internet-Seite können Sie mit Hilfe benutzerfreundlicher
Formulare die zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides
notwendigen Daten online an uns übermitteln, sofern Sie unsere
Kanzlei mit der Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheid zur
Eintreibung einer oder mehrerer Forderungen beauftragen
möchten.

Nun, ich bin beim Einsetzen des Links davon ausgegangen, dass der überwiegende Teil der Internetbenützer sowohl des Lesens als auch des Anklickens eines sog. Links mächtig sei. Insoweit erübrigt sich mit Sicherheit die Wiederholung der in der angegebenen Internetheimseite genannten Wortlaute.

[…]

Über diesen Button gelangen Sie direkt zu unseren
Formularseiten, über die Sie uns beauftragen können einen
gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, um für Sie eine oder
mehrere ausstehende Forderungen von einem Schuldner
einzutreiben.

—schnapp—

… ich denke, Blackbook wollte einen Anwalt vermeiden - und
wenn er einen beauftragen wollte, dann würde er wohl (sofern
bereits vorhanden) SEINEN beauftragen.

Ich kann jetzt seine Ausgangsfrage nicht lesen, sonst würde mein ach so mühevoll Geschriebenes im Nirvana verschwinden … wenn es doch so ist, dass er bereits mehrere schriftliche Mahnungen ergebnislos zustellte, muss er nunmehr einen Schritt weitergehen: Die Erwirkung eines Gerichtlichen Mahnbescheides.
Doch dies ist nicht allzu einfach. Er muss das Formular besorgen und selbiges bezahlen. Es kostet ja nicht nur 50 Cent. Sodann muss er diesen richtig ausfüllen, aber sich vorab noch eine Gerichtskostentabelle besorgen, die Kosten des Dienstleisters „Amtsgericht“ nämlich richten sich nach dem „Auftrags“-Wert und sind bereits vorab einzusetzen, auf dass sie dem Schuldner gegenüber erhoben werden können. Sodann muss das Formular an das zuständige Amtsgericht, und dass ist bei Privatpersonen das für deren Wohnsitz zuständige, übersandt werden, und auch dort dreht sich erst ein Rad, wenn der Gerichtskostenvorschuss per Zahlung eingegangen ist …
Diese Umstände schrecken viele ab, kleinere Forderungen einzutreiben. Hier besteht Verbesserungsbedarf durch den Gesetzgeber ! Aber das nur am Rande.

Die Onlinevariante bietet die bequeme Möglichkeit, das Verfahren von zu Hause aus ohne Vorlegen von irgendwelchen Kosten und ohne fachjuristische Kenntnisse beim Ausfüllen des Mahnformulars zu starten.

Gruß

HM

Ansonsten ist die Seite sicherlich hilfreich wegen der
Informationen zum Mahnverfahren.

Schönen Tag
Gitte

Hallo Herr Meyer,

Deine Seite führt zu einer Anwaltskanzlei aus Bochum, die man
mit dem Ausfüllen der Online-Formulare automatisch beauftragt:

Meinst du , das wüsste ich nicht ? :wink:

Nun, ich bin beim Einsetzen des Links davon ausgegangen, dass
der überwiegende Teil der Internetbenützer sowohl des Lesens
als auch des Anklickens eines sog. Links mächtig sei. Insoweit
erübrigt sich mit Sicherheit die Wiederholung der in der
angegebenen Internetheimseite genannten Wortlaute.

Die Onlinevariante bietet die bequeme Möglichkeit, das
Verfahren von zu Hause aus ohne Vorlegen von irgendwelchen
Kosten und ohne fachjuristische Kenntnisse beim Ausfüllen des
Mahnformulars zu starten.

Ohne Vorlegen von irgendwelchen Kosten? Wenn Du über diese Seite einen Mahnbescheid beantragst, kommt ein Beratungsvertrag mit der anbietenden Kanzlei zustande, mit der Folge, dass außer den Gerichtsgebühren auch Anwaltsgebühren an diese Kanzlei zu zahlen sind. Das ist auf der Seite auch ausdrücklich nachzulesen (insofern ist schlichtes Lesen in der Tat nützlich):

„Wenn Sie über unsere Internet-Seiten einen Mahnbescheid beantragen möchten, wird für die Erwirkung des Mahnbescheides für Sie ein Rechtsanwalt tätig. Diesen bevollmächtigen Sie, damit dieser für Sie tätig werden kann. […] Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes wird durch gesetzlich festgelegte Gebühren entgolten. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Höhe nach der Höhe des Forderungsbetrag, der von Ihrem Schuldner eingetrieben werden soll.“

Und diese Kosten wird der Anwalt im Wege des Vorschusses von Dir verlangen. Die „Online-Variante“ mag daher zwar bequemer sein, kostengünstiger ist sie sicher nicht.

Grüße,

das darf doch wohl nicht wahr sein!?
du fragst um rat / unsere meinung - ich teile dir meine mit, verbunden mit der dringenden empfehlung deine nächtliche ruhestörung zu unterlassen.

jetzt schimpfst du mich aus, weil es in unserem rechtssystem leider für dich (und viele andere auch) keine befriedigende lösung hergibt???

nur eine info am rande: ein bekannter versucht seit 1 1/2 jahren rund 10.000 € von einem kunden gerichtlich und schließlich auch mit hilfe eines anwalts einzutreiben. der kunde hat der forderung widersprochen und ist damit (unverständlicherweise!) vor gericht durchgekommen.
vorgestern gabs in dieser sache neuigkeiten: der kunde ist zu einem vergleich (!) bereit, d.h. mein bekannter bekommt die hälfte seiner forderung (= tatsächlich entstandene kosten!) und darf anwalt, fahrtkosten, porto, telefon, ungezählte stunden und viele kilometer nerven auf seine eigene kappe nehmen.
kommt das deinem rechtsempfinden eher entgegen?

vermutlich bezahlst du deine rechnungen ! ?

ja klar.

ah, und ich kann nicht schlafen, weil bald alle ihre
rechnungen, die unter einem dreistelligen betrag liegen, nicht
bezahlen, mir aber die gläubiger auf der pelle sitzen.

zum einen wirst du dich damit abfinden müssen, daß dein schlaf niemanden interessiert und zum anderen wirst du kaum besser schlafen, wenn du den gerichtlichen weg beschreitest. im gegenteil - du wirst dein kissen zerbeißen, wenn du auf vergleiche eingehen mußt, bei denen du auch noch draufzahlst.
willst du dann den richter nachts anrufen?

aber wenn sich das rumspricht, das man rechnungen unter einem
dreistelligen betrag nicht zubezahlen braucht, können die
hälfte aller internethändler dichtmachen.

AHA! du willst ein exempel statuieren! das ist natürlich was anderes. (aber besser schlafen kannst du damit auch nicht. siehe oben).

auch wenn du es nicht übers herz bringst - ich grüße dich trotzdem
ann

1 „Gefällt mir“

Ohne Vorlegen von irgendwelchen Kosten?

Richtig, ohne Vor legen von Kosten. Die angelaufenen Kosten werden vom Schuldner mit eingetrieben, und im Falle , dass dieser trotzdem nicht zur Zahlung zu bewegen ist, mir dann auferlegt. Es ist soweit richtig, dass auch dieser Service nicht kostenlos ist; die Betonung des Wortes vorlegen lastet auf der Silbe „vor“ :smile:

Wenn Du über diese
Seite einen Mahnbescheid beantragst, kommt ein
Beratungsvertrag mit der anbietenden Kanzlei zustande, mit der
Folge, dass außer den Gerichtsgebühren auch Anwaltsgebühren an
diese Kanzlei zu zahlen sind. Das ist auf der Seite auch
ausdrücklich nachzulesen (insofern ist schlichtes Lesen in der
Tat nützlich):

s. oben

„Wenn Sie über unsere Internet-Seiten einen Mahnbescheid
beantragen möchten, wird für die Erwirkung des Mahnbescheides
für Sie ein Rechtsanwalt tätig. Diesen bevollmächtigen Sie,
damit dieser für Sie tätig werden kann. […] Die Tätigkeit des
Rechtsanwaltes wird durch gesetzlich festgelegte Gebühren
entgolten. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Höhe nach
der Höhe des Forderungsbetrag, der von Ihrem Schuldner
eingetrieben werden soll.“

Und diese Kosten wird der Anwalt im Wege des Vorschusses von
Dir verlangen. Die „Online-Variante“ mag daher zwar bequemer
sein, kostengünstiger ist sie sicher nicht.

Nix Vorschuss. Hab´s probiert :smile:
Mir kommts halt auf die Bequemlichkeit an. Soll ich etwa wegen eines säumigen Zahlers auch noch einen Kalorienverlust in Kauf nehmen ? :wink: So hat jeder seine Prioritäten.

Grüße,

Gruß

HM

Hallo HM,

Und diese Kosten wird der Anwalt im Wege des Vorschusses von
Dir verlangen. Die „Online-Variante“ mag daher zwar bequemer
sein, kostengünstiger ist sie sicher nicht.

Nix Vorschuss. Hab´s probiert :smile:
Mir kommts halt auf die Bequemlichkeit an. Soll ich etwa wegen
eines säumigen Zahlers auch noch einen Kalorienverlust in Kauf
nehmen ? :wink: So hat jeder seine Prioritäten.

Beantragen die tatsächlich einen Mahnbescheid für ihren Mandanten, ohne einen Honorar-/Kostenvorschuß zu verlangen? Das wäre ungewöhnlich.

Herzliche Grüße,
atn

Auszug aus http://www.infoquelle.de/Recht/Mahnung_Vollstreckung… :

"Verwenden Sie dagegen das Online-Verfahren, werden die Gerichtsgebühren erst nach Erlass des Mahnbescheides fällig.

Das allerdings, muss ich entschuldigend einfügen , muss neu sein. Bis vor kurzem war es so, dass nur dann direkte Kosten erhoben wurden, wenn diese beim Schuldner nicht eintreibbar waren.

Gruß

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meine Meinung dazu
Hallo!

Es ist korrekt, dass man einen so gearteten Forderungsausfall am besten durch Vorkasse bzw. Nachnahme verhindern kann.
Der Ton auch in Deutschland wird härter und es werden solche Fälle immer häufiger auftreten.

Eine weitere Empfehlung kann es sein, die EBay-Plattform zu nutzen, denn hier können Käufer und Verkäufer bewertet werden und das Auktionsunternehmen hilft bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen.
Man kann sich bei EBay auch nicht mit hunderten X-beliebigen Mailadressen anmelden, denn die üblichen Internet-E-Mail-Adressen werden erst nach Vorabcheck akzeptiert.
Auch professionelle Händler können diese Plattform nutzen.
Hier ist es weniger gefährlich, die Zahlung nach Rechnung zuzulassen.

Grüße,
Mathias

Hallo Blackbook,

wenn der Mahnbescheid zu teuer ist, dann schreib die Forderung ab. Wenn du Ihn nächtlichst einmal pro woche rausklingeln willst - wobei ich mich frage wieso du nicht zu normalen Zeiten anrufst - hast du ganz schnell eine Unterlassungsklage am Hals, deren Kosten wohl die deiner Forderung überschreiten dürften.

Du tust dir damit also einen Bärendienst.

Auch wenn du es gerne anders hättest, hat dein nächtlicher Telefonterror nichts mit deinen Ansprüchen zu tun.

Wenn du wirklich ein Exempel statuieren willst, dann beantrag den Mahnbescheid, obwohl er mehr kostet.

Gruß Ivo

Ich habe leider das gleiche Problem und es haben sich einige kleine Forderungen angesammelt. Glücklicherweise íst die Zahlungsmoral bei der Mehrheit der Kunden recht gut, aber die schwarzen Schafe ärgern mich persönlich sehr. Ich wünschte ich könnte mal vorbeifahren und persönlich eintreiben - mache mich damit aber strafbar. Verdrehte Welt!