Gebühren für Zahlungserinnerung?

Hallo Experten,

ist es neuerdings zulässig, bei der ersten(!) Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen?
Mein Kenntnisstand ist, das dies erst bei der zweiten oder dritten Mahnung zulässig ist.

Vielen Dank

Hallo,

nach dem neuen Schuldrecht muss überhaupt keine Mahnung kommen.
Steht auf der Rechnung ein Zahlungsziel, bist du einen Tag später automatisch in Verzug, und kannst einen Mahnbescheid bekommen. Nur machen das die wenigsten Firmen, weil das ja doch ganz schön krass ist.
Steht auf der Rechnung kein Zahlungsziel, geräts du nach spätestens 30 Tagen in Verzug. Du hast die Rechnung umgehend zu bezahlen, sagt das Gesetz, aber max. 30 Tage.
Ich finde es in Ordnung, das für Mahnungen oder neudeutsch Zahlungserinnerungen (steht ein Zahlungsziel auf der Zahlungserinnerung, ist es automatisch eine Manhnung) Gebühren erhoben werden.
Mit der Zahlungsmoral vieler Kunden (Geschäft und Privat) ist es nämlich nicht weit her. Und es entstehen Kosten: Porto, Papier, Druckertinte, Arbeitszeit, die sinnvoller verwendet werden kann…

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.

Viele Grüße Ordnazo

Das kann aber schon in komische Situationen ausarten :smile:

Hatte vor Monaten mal ein E-Mail Rechnung eines nicht allzu bekannten Auktionshauses über 2,50 €. Als dann eine E-Mail Mahnung kam über 5 € (mit 2,50 € Gebühr) habe ich den Rechnungsbetrag von 2,50 überwiesen, nicht jedoch die Mahnkosten!

Seitdem bekomme ich E-Mail Mahnungen über die Mahnkosten die sich wieder regelmässig um 2,50 € erhöhen.

Bin gerade bei 7,50 €.

mfg

Franz

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