Wo + wie verkauft man waffen?

hallo experten,

wir ( spedition ) lagern seit geraumer zeit waffen ein - der eigentuemer ist nun offensichtlich nicht in der lage, dass angefallene lagergeld fuer die sicherheitseinlagerung zu bezahlen, wir werden das geruempel also „mit pfandrecht“ belegen und verkaufen muessen.
es handelt sich jeweils um:

s + w 12-2
high standard military light
dan wesson revolver
lee enfield gewehr
bruenner zh trap flinte

dazu folgende konkrete fragen:

  1. welchen wert haben diese teile ungefaehr?

  2. wo verkauft man so was am besten?

  3. welche dokumente braucht man?
    uns liegen vor: kopie des ausweises des besitzers und kopie der waffenerwerbscheine

  4. gibt es besonderheiten zu beachten?

gruss
khs

Mach mal einen guten Preis ! (owT)

s + w 12-2

kann ich erst nach den antworten (owT)

s + w 12-2

Hallo Kuddel,

wir ( spedition ) lagern seit geraumer zeit waffen ein - der

s + w 12-2
high standard military light
dan wesson revolver
lee enfield gewehr
bruenner zh trap flinte

das ist nicht so einfach zu beantworten.

Handelt es sich um Einzellader oder Halbautomatik Waffen.
Vollautomatik Waffen sind nicht verkäuflich.

Da dieses Thema nach meiner Meinung zu brisant in einem offentlichen Forum ist empfehle ich Dir sich mit mir (möchte NICHT kaufen oder erwerben) in Verbindung zu setzen, da ich glaube Dir helfen zu können, da ich mich mit dieser Thematik längere Zeit beschäftigt habe.

Grüße Alex

danke alex…
… für die ausführliche telefonische beratung. und wenigstens ein sternchen hier… ich komm - wenn es konkret ist - nochmal auf dich zu.
gruss
kuddel

Mod: bitte handelt Details per Mail ab
Hallo!

Dieses Thema ist doch sehr sensibel, also möchte ich Euch bitten, auf Kaufangebote zu verzichten. Die Nennung eines seriösen Händlers bzw. direkte Verhandlungen per Mail sind hier der bessere Weg.

Danke Euch und Grüße,

Mathias, der Moderator hier.

ist schon in der mache - bin mit alex in kontakt - am besten ist, du loescht den thread
gruss
khs

Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt…
…über eine Waffe ist streng reglementiert.
Da das Zeug mehr oder weniger zufällig bei Euch lagert, gehe ich davon aus, daß vor Ort niemand befugt ist.
Du solltest bei der örtlichen Polizei um Verwahrung ersuchen. Auch wenn das nichts bringt… die freuen sich bestimmt sehr über den Kunden, der seiner Verantwortung nicht oder nur teilweise nachkommt. Dadurch bekommt die Geschichte eine gewisse Schubkraft. Vielleicht nicht der schönste Weg, aber das Waffenrecht wird meist zu Ungunsten eines Beschuldigten ausgelegt. Seht zu, daß die Dinger aus dem Haus kommen!

Gruß!
Tino

schon geschehen…
Seht zu, daß die Dinger aus dem Haus kommen!

wirkliche gute tips hier - hervorzuheben alex - haben mich die brisanz der angelegenheit erkennen lassen, und daraufhin haben wir „schwarzer peter“ gespielt…
gruss
kuddel