Reklamationsmöglichkeiten Werkstatt

Ich habe meinen nun zugegebenermaßen nicht mehr neuen (5-6 Jahre!)
iiyama 21-Zöller vor 2 Monaten zur Werkstatt gegeben, da sich das
Gerät auf einmal nicht mehr anschalten ließ (war anfangs nur
sporadisch und kam dann immer häufiger vor). Dummerweise hab ich mich
auf die Reparatur eingelassen (250 ? hats gekostet!) und nach 1 Monat
stand er wieder bei mir, einige(!) Netzteile wurden ausgetauscht,
kalte Lötstellen beseitigt, usw. sagte mir die Werkstatt. Nach 2
Stunden passierte wiederum dasselbe, auf einmal ging er aus und nicht
mehr an (vor allem beim Aufwachen aus dem Standby passiert das), also
nochmal in die Werkstatt, es dauerte wiederum einen Monat, bis er
gestern wieder auf meinem Schreibtisch stand. Abgesehen davon, dass es
manchmal immer noch passiert, dass der Monitor sich ausschaltet, hat
sich auf einmal die Bildqualität immens verschlechtert:

  1. Die Helligkeits- und Kontrasteinstellungen sind auf einmal am
    Anschlag, trotzdem ist das Bild nicht hell genug (vor der Reparatur
    waren die Regler auf der Hälfte der Skala).

  2. Das Bild ist leicht verschwommen, nach längerem Draufgucken wurde
    mir schon schwindelig.

  3. Es gibt auf einmal einen wahnsinnigen „Pumpeffekt“. Es wirkt, als
    ob die Bildröhre an Gummibändern hängt und eine etwas größere
    Bildänderung ein immenses Hin- und Herschwingen des gesamten Bildes
    für die Dauer von etwa einer halben Sekunde verursacht.

Mir ist natürlich klar, dass das Gerät längst nicht mehr neu ist, aber
ich war vor der Reparatur noch hochzufrieden, was die Leistung angeht.

Frage: Was kann ich da machen? Am liebsten wär mir natürlich, Geld
zurück, fertig (die Reparatur wurde nicht wunschgemäß ausgeführt, im
Gegenteil eher verschlimmerte sich alles!), ich fürchte aber, das wird
nicht so einfach sein.

Dazu kommt, daß es schon genug Scherereien mit der Werkstatt gab, wie
gesagt, dauerte es Ewigkeiten. Am Telefon hieß es immer wieder: „Er
ist fertig, morgen wird er vorbeigebracht.“ Das war aber nicht der
Fall, wie sich rausstellte (min. 4-5mal hab ich diesen Satz gehört).
Dazu kam, daß sich die Werkstatt nie von sich aus meldete, ich habe in
den 2 Monaten bestimmt über 20mal dort angerufen.

Den Namen der Firma will ich übrigens nicht verschweigen: Es ist die
Alpha Fernsehdient GmbH, Böken (sie stehen aber auch in vielen anderen
norddeutschen Städten im Telefonbuch/den gelben Seiten, so zum
Beispiel in Hamburg), im Internet: http://www.alpha-fernsehdienst.de/

Ich hoffe, es kann mir jemand einen Tipp geben, was ich weiter tun
soll! Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass ich in 1 Woche ca. 650
km weit weg ziehe, die Geschichte sollte möglichst schnell erledigt
sein.

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für das Durchlesen dieser langen
Geschichte.

Heiko

Hallo Heiko,
Das ist natürlich dumm.
Warum ein Gerät nicht startet oder aus- und nicht wieder angeht, kann verschiedene Ursachen haben - man hat im Rundumschlag, um weitere Reklamationen zu vermeiden, möglichst alle ausgeschlossen. Das erklärt soweit den Reparaturpreis, der für Monitorreparaturen völlig normal ist ( spezielle Messgeräte wie Farbtemperaturmessgerät und Testbildgenerator gibts nicht für 24.95 bei Conrad und die Ausbildung dafür erhält man auch nicht im Hauswirtschaftskurs einer Hauptschule ) .
Nun gut, bei sporadisch auftretenden Fehlern ist die Eingrenzung sehr schwierig. Du hattest das neuerliche Auftreten bereits reklamiert. Aber du hast den Monitor mit den geschilderten {aus deiner Sicht} Mängeln ( unscharfes Bild, Pumpen ) abgenommen , das verschlechtert deine Position etwas.
Wende dich an die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer ( Schwerin ? ) , in welcher er zwangsweise Mitglid sein müsste. Diese wird versuchen, sich vermitteln einzuschalten, sollten direkte Aufforderungen an die Firma nichts nützen. Fruchtet auch das nicht, wirst du die Firma auffordern, die Mängel ( genauestens bezeichnen, alls schriftlich und wasserdicht machen !) binnen einer angemessenen Frist abzustellen - dass man dir das Gerät 600 km hinterher trägt, wirst du nicht verlangen können - anderenfalls musst du den Weg der Klage beschreiten, und das heißt : Gutachterkosten, Gerichtskostenvorschuss, Anwaltskosten musst du vorab tragen, da die Beweislast dir auferliegt.
Also das Beste ist zunächst, eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Gruß

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heiko,

ich kenne ein ähnliches Problem von der anderen Seite: Als ich noch PCs repariert und umgerüstet habe, sollte ich für einen Kunden den Speicher aufrüsten. Nach getaner Arbeit hat dann der Kunde behauptet, das Diskettenlaufwerk funktioniert nun (nach der Reparatur) nicht mehr.

Da ich vorher nicht alles geprüft hatte (schließlich sollten nur die Speicherbausteine eingesteckt werden), konnte ich dem Kunden nichts nachweisen. Um einen hässlichen Rechtsstreit zu vermeiden, habe ich dann aus Kulanz das Mainboard des Computers ausgetauscht. Am Ende habe ich an der Sache nichts mehr verdient aber der Kunde war zufrieden.

Aber ich schweife wohl ab: Wenn Du beweisen kannst, dass der Monitor vor der Reparatur besser funktioniert hat als nachher, hast Du natürlich einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Werkstatt. In diesem Fall könntest Du einen vergleichbaren gebrauchten Monitor als Ersatz verlagen (oder einen fabrikneuen, falls die keinen anderen beschaffen können). Kannst Du das nicht zweifelsfrei beweisen, hast Du natürlich schlechte Karten. In diesem Fall solltest Du an die Kulanz der Firma appellieren. Falls das nichts hilft, das Gerät abschreiben.

Nach meinem Wissen solltest Du aber zumindest die gezahlten Kosten zurück fordern können, da die Reparatur ja nicht korrekt durchgeführt wurde. Auch hier solltest Du den Zustand des Monitors vor und nach der Reparatur beweisen können (z.B. durch Aussagen von unabhängigen Zeugen).

Wenn sich die Werkstatt quer stellt, wird wohl nur ein Anwalt helfen können. Ob das allerdings bei dem Betrag und der zu erwartenden Anreise zum Gericht dann noch lohnt, kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Marian

Hallo Heiko,

ich kenne ein ähnliches Problem von der anderen Seite: Als ich
noch PCs repariert und umgerüstet habe, sollte ich für einen
Kunden den Speicher aufrüsten. Nach getaner Arbeit hat dann
der Kunde behauptet, das Diskettenlaufwerk funktioniert nun
(nach der Reparatur) nicht mehr.

Da ich vorher nicht alles geprüft hatte (schließlich sollten
nur die Speicherbausteine eingesteckt werden), konnte ich dem
Kunden nichts nachweisen. Um einen hässlichen Rechtsstreit zu
vermeiden, habe ich dann aus Kulanz das Mainboard des
Computers ausgetauscht. Am Ende habe ich an der Sache nichts
mehr verdient aber der Kunde war zufrieden.

Aber ich schweife wohl ab: Wenn Du beweisen kannst, dass der
Monitor vor der Reparatur besser funktioniert hat als nachher,
hast Du natürlich einen Schadenersatzanspruch gegenüber der
Werkstatt. In diesem Fall könntest Du einen vergleichbaren
gebrauchten Monitor als Ersatz verlagen (oder einen
fabrikneuen, falls die keinen anderen beschaffen können).

Ja…aber…dann muss folgender Umstand einbezogen werden, dass der Monitor ja schon Jahre alt war und der Kunde nur Ersatzanspruch auf den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert hat.
Das Unternehmen kann auch nicht in unzumutbarer Weise belastet werden.Zumutbarkeitsgrenzen gelten für beide Seiten.

Kannst Du das nicht zweifelsfrei beweisen, hast Du natürlich
schlechte Karten. In diesem Fall solltest Du an die Kulanz der
Firma appellieren. Falls das nichts hilft, das Gerät
abschreiben.

Nach meinem Wissen solltest Du aber zumindest die gezahlten
Kosten zurück fordern können, da die Reparatur ja nicht
korrekt durchgeführt wurde. Auch hier solltest Du den Zustand
des Monitors vor und nach der Reparatur beweisen können (z.B.
durch Aussagen von unabhängigen Zeugen).

Wenn sich die Werkstatt quer stellt, wird wohl nur ein Anwalt
helfen können. Ob das allerdings bei dem Betrag und der zu
erwartenden Anreise zum Gericht dann noch lohnt, kann ich
nicht beurteilen.

Gruß
Marian

Ja…aber…dann muss folgender Umstand einbezogen werden,
dass der Monitor ja schon Jahre alt war und der Kunde nur
Ersatzanspruch auf den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert hat.

Das kommt darauf an. Bei Schadenersatz muss der Geschädigte (meines Wissens) genauso gestellt werden, wie vor dem Eintritt des Schadens. Wenn es für den Zeitwert eben keinen ebenso guten (alten) Monitor gibt, dann hätten die in der Werkstatt wohl Pech.

Ich kann mich aber auch irren, daher wäre hier der Rat eines Juristen durchaus hilfreich.

Gruß
Marian