Gebrauchtwagen-Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Hallo!

Habe mir letzte Woche Freitag (07.03.2003) einen Gebrauchtwagen (Ford Fiesta Bj. 1994) für 2100€ von einem Privatanbieter gekauft.

Der Verkäufer wies mich auf mehrere Mängel hin, jedoch entschied ich mich trotz allem für den Wagen. Fragt mich nicht warum und wieso, ich weiss es selbst nicht mehr genau und bereue es auch mittlerweile wieder.
Auf jeden Fall quietscht die Servolenkung zB bei Volleinschlag wie verrückt, was lt. Aussage des Verkäufers wohl am Keilriemen liegt. Das der fällig ist merkt man auch beim Anfahren, wenn der Wagen klat ist. Es quietscht so laut, es ist die Hölle. DAS wiederum habe ich aber logischerwiese bei der Probefahrt letzte Woche nicht feststellen können, da ´der Verkäufer den Wagen wohl, aus weise Voraussicht, ‚vorgeheizt‘ hatte…

Desweiteren, und das ist das viel ärgerlichere, geht der Wagen wenn er kalt ist drei- bis viermal aus!
Der Verkäufer hatte mich darauf hingewiesen, dass das Auto „im Winter, wenns knackig kalt ist ab und an mal ausgeht. Aber nix wildes…“
Momentan hat es bei uns aber durchschnittlich morgens über 5 Grad Plus und es kommt trotzdem regelmäßig vor, dass das Auto einfach so die ersten 5 Minuten sobald ich vom Gas gehe ausgeht.
Mal davon abgesehen das das gefährlich ist, wei ich heute morgen bemerkte da ja auch die Servolenkung dann nicht mehr aktiv ist, nervt es einfach kollosal…
Dazu kommen noch div. andere Mängel, wie zB dass das Radio, die Digitaluhr im Inneren des PKW und die Innenbeleuchtung seit heute morgen nich mehr funktionieren.
Kurz und knapp: FEHLKAUF!!
Und ich würde den Wagen lieber heute als morgen wieder zurückbringen…
Meine Frage jetzt: Gibt es die Möglichkeit vom Kaufvertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzutreten?
Wenn das der Fall wäre, was ich stark hoffe, bekomme ich mein ganzes Geld zurück oder evtl. nur einen Teil des Kaufpreises?

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Wenn den Wagen jemand kaufen möchte, werde ich Ihn natürlich auch nich davon abhalten… :smile:

Schönen Gruss,
Mario

Hallo Mario,

Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen. Daran gibt es nichts zu rütteln, es sei denn, der Verkäufer hat Dich arglistig getäuscht. Deine Schilderung sieht aber für mich nicht danach aus.

Mit auftauchendem Kleinkram mußt Du rechnen. Ich halte es für einfacher, nervenschonender und billiger, wenn Du die beschriebenen Dinge von einer Werkstatt instand setzen läßt. Daß ein kalter Motor abstirbt, kann ganz simple Ursachen haben. Hat der Luftfilter eine Umschaltung auf Winterbetrieb und wenn ja, ist er auch umgeschaltet (siehe Betriebsanleitung)?

Gruß
Wolfgang