AGB-Musterbedingungen

Hallo liebe Expert/innen :smile:

Sorry, dies ist vermutlich eine Dummyfrage, und vermutlich fehlen einige Angaben, die ihr braucht, um eine sinnvolle Antwort zu geben. Da ich aber nicht weiß, was ihr hierfür wissen müsst, kann ich die entsprechenden Einzelheiten nicht nennen. Fragt bitte ggf. nach ;-/

Und zwar folgendes Problem: ein Bekannter von mir möchte ein kleines Geschäft aufbauen, bei dem billig Restposten (Textilien) aufgekauft werden und die einzelnen Stücke dann wieder über Online-Shop und Online-Auktionen verkauft werden. Es existiert kein Ladengeschäft, sondern der Verkauf soll ausschließlich über Versandhandel getätigt werden.

Was ist beim Erstellen von AGB zu beachten? Gibt es hierfür irgendwelche Musterbedingungen, die den Händler ausreichend schützen, den Kunden aber nicht unangemessen übervorteilen, sondern für beide Parteien fair sind? Danke für jeden Tipp!

LG, Nena

Hallo Nena,

dies gehört ganz klar zu den Kardinalfehlern vieler Unternehmensgründer. Sie haben mal gehört, dass man AGBs bräuchte, kupfern sie aus fremder Quelle einfach ab und wundern sich dann auch noch, wenn man ihnen dann im ersten Problemfall vor Gericht die Ohren lang zieht. ABGs müssen immer auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein, müssen ständig in Hinblick auf sich verändernde Gesetze und Rechtsprechung aktualisiert werden und können daher nur von einem Fachmann (Anwalt) für einen Klienten in einer bestimmten Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt werden. Die hierbei entstehenden Kosten sind gut angelegtes Geld.

Hat man dieses Geld nicht, sollte man kein Geschäft aufmachen, denn diese Kosten gehören nun mal mit zur Geschäftsgründung dazu, wenn man AGBs verwenden will. Ansonsten kann ich nur dringend empfehlen, sich mal das BGB und das HGB anzusehen, und sich mit den gesetzlichen Standardregelungen anzufreunden.

Gruß vom Wiz

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Fernabsatzgesetz beachten!
Hallo Nena !
Ich möchte Dir raten auf jeden Fall das Fernabsatzgesetz zu beachten ! Im Internet treiben sich viele Abmahnvereine/Rechtanwälte rum die die sofort eine Abmahnung verpassen. Dies kann teuer werden ! Lass Dich am Besten von einem Fachmann beraten.

Info´s Fernabsatzgesetz:
http://www.hardt-fritz.de/fernabsatz.htm

Hallo Nena!

AGBs generell, und noch dazu in korrekter Form, sind wichtig, allein schon diese Abmahnerei ist zu einem Sport geworden und man kommt da schwer heraus. Von Claims anderer Beteiligter, die ohne AGBs sofort einen rechtsfreien Raum vermuten, einmal ganz abgesehen.
Daher würde ich Dir empfehlen, Dich an die für Dich zuständige Zünftevertretung (IHK) zu wenden und Dich beraten zu lassen. Das kostet nichts und ich habe mit diesen Leuten speziell in München sehr gute Erfahrngen gemacht. Evtl. könnte hier einfach ein Gründerseminar (ebenfalls bei der IHK) helfen, so etwas kostet 100-300 Euro, genau weiss ich das nicht mehr, ist aber billiger als 2 Stunden Anwalt.

Grüße und viel Erfolg,

Mathias

Hallo Mathias,

sorry, aber diese Antwort ist leider vollkommen falsch. Die ganze Abmahnerei hat nichts mit der Frage zu tun, ob jemand AGBS hat oder nicht, sondern mit ganz anderen Dingen (kein Impressum, fehlender Hinweis auf tatsächlich vorhandene AGBs) oder damit, dass in schlechten AGBs Dinge so falsch geregelt worden sind, dass diese Punkte abmahnwürdig sind.

Niemand muss AGBs haben, es gilt dann eben das Gesetz (BGB, HGB, …) und diese Regelungen sind ja gar nicht mal so dumm, zumal das AGBG und die Rechtsprechung über die letzten Jahre mehr und mehr dafür sorgen, dass die Möglichkeiten eines AGB-Verwenders insbesondere gegenüber privaten Endkunden mehr und mehr eingeschränkt worden sind, wenn es darum geht, den Vertragspartner übervorteilen zu wollen.

Über die Qualität der IHKen, dieser zwangsbeizutretenden Nichtstuerorganisation, die für alle nur Geld kostet, von dem aber nur einige wenige dann Sekt auf schicken Empfängen schlürfen, will ich mich nicht auslassen, dass regt mich immer zu sehr auf, aber ganz ehrlich, wenn ich EUR 300,-- in ein Seminar investiere und dann letztendlich doch noch selbst basteln muss und nie sicher sein kann, was dann dabei rausgekommen ist, und ich für eventuelle Mängel dann niemanden haftbar machen kann, wenn etwas schief geht, dann sind die € 424,50 (7,5/10tel aus € 15000,–, wenn ich mich recht entsinne)beim Anwalt für ordentliche AGBs mit Haftpflichtversicherung vielleicht doch noch akzeptabel.

Gruß vom Wiz

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Hi!

sorry, aber diese Antwort ist leider vollkommen falsch. Die
ganze Abmahnerei hat nichts mit der Frage zu tun, ob jemand
AGBS hat oder nicht, sondern mit ganz anderen Dingen (kein
Impressum, fehlender Hinweis auf tatsächlich vorhandene AGBs)
oder damit, dass in schlechten AGBs Dinge so falsch geregelt
worden sind, dass diese Punkte abmahnwürdig sind.

Sorry back, aber ich habe nichts gegenteiliges behauptet.
Ich teile Deine Ergänzungen voll und ganz.

Niemand muss AGBs haben, es gilt dann eben das Gesetz (BGB,
HGB, …) und diese Regelungen sind ja gar nicht mal so dumm,
zumal das AGBG und die Rechtsprechung über die letzten Jahre
mehr und mehr dafür sorgen, dass die Möglichkeiten eines
AGB-Verwenders insbesondere gegenüber privaten Endkunden mehr
und mehr eingeschränkt worden sind, wenn es darum geht, den
Vertragspartner übervorteilen zu wollen.

Ist mir zu pauschal, AGBs v.a. bzgl. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand u.s.w. sind nach wie vor sehr wichtig, das Gesetz regelt nicht alles.

Über die Qualität der IHKen, dieser zwangsbeizutretenden
Nichtstuerorganisation, die für alle nur Geld kostet, von dem
aber nur einige wenige dann Sekt auf schicken Empfängen
schlürfen, will ich mich nicht auslassen, dass regt mich immer
zu sehr auf, aber ganz ehrlich, wenn ich EUR 300,-- in ein
Seminar investiere und dann letztendlich doch noch selbst
basteln muss und nie sicher sein kann, was dann dabei
rausgekommen ist, und ich für eventuelle Mängel dann niemanden
haftbar machen kann, wenn etwas schief geht, dann sind die €
424,50 (7,5/10tel aus € 15000,–, wenn ich mich recht
entsinne)beim Anwalt für ordentliche AGBs mit
Haftpflichtversicherung vielleicht doch noch akzeptabel.

Wenn wir mal die emotionale Komponente abziehen, bleibt hier nicht viel nach, richtig?
Generell sollte aus meiner Formulierung „Zünftevertretungen“ (Zitat Ende)) eigentlich hervorgehen, dass ich keinen todtreuen IHK-Fanclub zu eröffnen gedenke, allerdings hat mir diese Institution bzgl. des neuen Schuldrechtes und bzgl. der aktualisierten regelungen zum AGB-G letztes Jahr preiswert und kompetent weitergeholfen.
Immerhin bei einem Unternehmen mit 60 Mio. € Umsatz…

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

Ist mir zu pauschal, AGBs v.a. bzgl. Zahlungsbedingungen,
Gerichtsstand u.s.w. sind nach wie vor sehr wichtig, das
Gesetz regelt nicht alles.

Hierfür braucht man keine AGB. Zu den Zahlungsbedingungen reicht es vollkommen aus, diese (wenn man von direktem Austauscg Geld gegen Ware zu Gunstend es Kunden abweicht) einfach auf die Rechnung zu schrieben. Der Gerichtsstand bestimmt sich sehr wohl nach dem Gesetz, und nur wenn man hiervon abweichen möchte, kann man hierzu eine einzelne Klausel formulieren. Hier fängt dann aber auch schon die Beratungsnotwendigkeit an, denn der Verwender, der einen abweichenden Gerichtsstand haben will, zeigt damit ja schon deutlich an, dass er vom Gesetz abweichen will und nur zufällig jetzt genau auf diesen Punkt gestoßen ist. Er sollte also so fit sein, sich zu denken, dass es da noch mehr gibt, kann dies aber als Laie natürlich nicht umfassend (bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand) eruieren, und dann insbesondere auch rechtssicher regeln. Daher mein Tip, es entweder ganz zu lassen, oder eben richtig zu machen.

BTW: Was die IHK-Sache angeht, bestätigst Du natürlich genau meine schlimmsten Vorurteile, dass die IHKen eben nur für die ganz Großen da sind, und die Kleinen als reine Zahlmeister ansehen. Wenn jetzt hier konkret von der Gründung eines kleinen Shops gesprochen wird, dann wird auch dieser Betreiber vermutlich zur Gattung der Zahlmeister gehören und hat hier keine Hilfe zu erwarten.

Gruß vom Wiz

Hi!

Ist mir zu pauschal, AGBs v.a. bzgl. Zahlungsbedingungen,
Gerichtsstand u.s.w. sind nach wie vor sehr wichtig, das
Gesetz regelt nicht alles.

Hierfür braucht man keine AGB. Zu den Zahlungsbedingungen
reicht es vollkommen aus, diese (wenn man von direktem
Austauscg Geld gegen Ware zu Gunstend es Kunden abweicht)
einfach auf die Rechnung zu schrieben. Der Gerichtsstand
bestimmt sich sehr wohl nach dem Gesetz, und nur wenn man
hiervon abweichen möchte, kann man hierzu eine einzelne
Klausel formulieren. Hier fängt dann aber auch schon die
Beratungsnotwendigkeit an, denn der Verwender, der einen
abweichenden Gerichtsstand haben will, zeigt damit ja schon
deutlich an, dass er vom Gesetz abweichen will und nur
zufällig jetzt genau auf diesen Punkt gestoßen ist. Er sollte
also so fit sein, sich zu denken, dass es da noch mehr gibt,
kann dies aber als Laie natürlich nicht umfassend (bzw. nur
mit unverhältnismäßigem Aufwand) eruieren, und dann
insbesondere auch rechtssicher regeln. Daher mein Tip, es
entweder ganz zu lassen, oder eben richtig zu machen.

Nur so viel: wer mit seinen AGBs die Gesetzeslage umgeht, hat ungültige AGBs.
AGBs dienen der Ergänzung im jeweiligen Einzelfall und können für beide Seiten sinnvoll sein, vorausgesetzt man liest sie.

BTW: Was die IHK-Sache angeht, bestätigst Du natürlich genau
meine schlimmsten Vorurteile, dass die IHKen eben nur für die
ganz Großen da sind, und die Kleinen als reine Zahlmeister
ansehen. Wenn jetzt hier konkret von der Gründung eines
kleinen Shops gesprochen wird, dann wird auch dieser Betreiber
vermutlich zur Gattung der Zahlmeister gehören und hat hier
keine Hilfe zu erwarten.

Nein, vielmehr habe ich genau diese These widerlegt, meine alte Firma hatte 120 Mitarbeiter. „Ganz groß“ ist anders.

Grüße,

Mathias

Nur so viel: wer mit seinen AGBs die Gesetzeslage umgeht, hat
ungültige AGBs.

Deshalb sollte ja auch in jeden AGBs drinstehen, dass die Unwirksamkeit einer Klausel den Rest nicht betrifft.

AGBs dienen der Ergänzung im jeweiligen Einzelfall und können
für beide Seiten sinnvoll sein, vorausgesetzt man liest sie.

Genau, Ergänzung, d.h. man bruacht keine, wenn man nichts ergänzen will.

Nein, vielmehr habe ich genau diese These widerlegt, meine
alte Firma hatte 120 Mitarbeiter. „Ganz groß“ ist anders.

Mir hat die IHK auch noch nie geholfen, jedoch so ein Geldeintreiber ist sie auch nicht. Wenn man seine Firma gerade eröffnet und noch keinen Gewinn damit macht, kann man sich ja erst mal von den Beträgen befreien lassen…

Ralph

Hi!

Nur so viel: wer mit seinen AGBs die Gesetzeslage umgeht, hat
ungültige AGBs.

Deshalb sollte ja auch in jeden AGBs drinstehen, dass die
Unwirksamkeit einer Klausel den Rest nicht betrifft.

Das ist sowieso selbstverständlich und geht an der Frage vorbei.

AGBs dienen der Ergänzung im jeweiligen Einzelfall und können
für beide Seiten sinnvoll sein, vorausgesetzt man liest sie.

Genau, Ergänzung, d.h. man bruacht keine, wenn man nichts
ergänzen will.

Das gibt es nicht.
Wer das so macht, lässt es besser gleich sein.

Nein, vielmehr habe ich genau diese These widerlegt, meine
alte Firma hatte 120 Mitarbeiter. „Ganz groß“ ist anders.

Mir hat die IHK auch noch nie geholfen, jedoch so ein
Geldeintreiber ist sie auch nicht. Wenn man seine Firma gerade
eröffnet und noch keinen Gewinn damit macht, kann man sich ja
erst mal von den Beträgen befreien lassen…

Auch das war hier nicht die Frage, aber danke für den Tip…

Nichts für ungut und Grüße,

Mathias