Handelsvermittlungsgeschäfte, Abwicklung

An die w-w-w-Gemeinde!

Gibt es eine wasserdichte Möglichkeit, sich als Vermittler von Handelsgeschäften vertraglich abzusichern?

Was für grundsätzliche Instrumente gibt es und auf was sollte man dabei besonders achten?

(Ich könnte mir vorstellen, dass man als Vermittler zahlungsmäßig oft übergangen wird, da man nach dem Aufeinandertreffen von Käufer und Verkäufer i.d.Regel nicht mehr gebraucht wird…)

Vielen Dank für alle Anregungen!

Jan

Hallo Jan,

die Frage ist, ob es sich beispielsweise um Gebrauchsgüter handelt, die also permanent benötigt worden oder um Maschinen oder ähnliches. Grundsätzlich gilt: So spät wie möglich Ross und Reiter nennen ! Stets versuchen, beide Parteien neutral zu halten. Wenn es nicht mehr geht, dann versuchen mit (Vor)Verträgen sich abzusichern, die im Falle des Abschlusses eine Provision vorsehen.

Im Auslandsgeschäft macht man das mit übertragbaren Akkreditiven als Zahlungsmittel. Das ist zwar recht kompliziert, aber es geht.

Letztlich gilt: Wer den Agenten ausschalten will, dem gelingt es auch. Ein bißchen muß man auch Vertrauen haben. Ist allerdings schwierig manchmal…

Grüße, Lothar

Hallo Lothar,

damit käme man zwar vom System her hin, aber man fungiert nicht als Vermittler sondern als Zwischenhändler.

Außerdem setzt es ein einfaches (übertragbares) Basisakkreditiv voraus, da komplzierte Akrreditive die Übertragung erschweren bis unmöglich machen.

Gruß Ivo