Online-Handel und Voraussetzungen

Hi,

verschiedenes möchte ich gerne in Erfahrung bringen.

  1. Was muß auf die Website eines Handelnden, der eigene Waren als auch die Waren anderer unter einem Firmennamen verkauft?

  2. Was MUSS nun in ein Impressum oder in ein Kontaktformular?

  3. Ein Anruf beim Gewerbeamt ergab, daß ich kein Impressum beim Onlineverkauf bräuchte. Ein Besuch bei einer Gewerbeerweiterung ergab, daß ich beim Amtsgericht einen Handelsregistereintrag machen müsse, wenn ich Rechnungen für andere ausstellen würde bzw. daß ich vorab einen Firmennamen notariell beglaubigen lassen müsse.

  4. Stimmt das bzw. was stimmt? Und gibt es hierfür auch schriftliche Belege / Beweise online?

  5. Kennt jemand gegebenenfalls noch die Notarkosten und den Preis für den Eintrag ins Handelsregister?

Danke und ciao,
Romana

Guten Abend, Romana!

  1. Ein Anruf beim Gewerbeamt ergab, daß ich kein Impressum
    beim Onlineverkauf bräuchte. Ein Besuch bei einer
    Gewerbeerweiterung ergab, daß ich beim Amtsgericht einen
    Handelsregistereintrag machen müsse, wenn ich Rechnungen für
    andere ausstellen würde bzw. daß ich vorab einen Firmennamen
    notariell beglaubigen lassen müsse.

  2. Stimmt das bzw. was stimmt?

Nichts, aber auch rein gar nichts stimmt davon. Gequirlte *Zensur*. Du brauchst zum Betreiben eines Handelsgeschäfts einen Gewerbeschein. Sofern es sich nicht um erlaubnispflichtige Waren handelt (z. B. Milch oder Waffen), ist der Gewerbeschein schon alles. Notar, Beglaubigungen - alles Quatsch. Firmenname ist Dein Name, wenn Du möchtest, mit einer näheren Bezeichnung des Tätigkeitsfeldes oder Warenangebotes. Wenn Du möchtest, kannst Du auch noch ein Warenzeichen beim Patentamt (http://www.patentamt.de)anmeldenanmelden).

Grundsätzlich ist es hinsichtlich der Anmeldung des Gewerbes (Gewerbeschein) gleichgültig, ob Du einen Onlinehandel oder ein Ladengeschäft an der Dorfstraße betreibst. Im Falle des Onlinehandels muß die Webseite an zentraler, ohne weiteres auffindbarer Stelle mit ladungsfähiger Anschrift offenbaren, wer dahinter steht und für die Inhalte verantwortlich ist. Verstöße haben teure Abmahnungen zur Folge.

Beim Onlinehandel ist zur Vermeidung von Ärger sicher zu stellen, daß der Kunde über sein Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz informiert wird. Wiederum unabhängig von der Art des Handelsgeschäfts solltest Du nur mit Waren handeln, für die der Lieferant eine deutsche Beschreibung/Anleitung beifügt. Dagegen wird in großem Stil verstoßen. Als Folge treffen den Händler unkalkulierbare Haftungsrisiken und es ist nur eine Frage der Zeit, bis von Abmahnungen lebende Advokaten dieses Tätigkeitsfeld entdecken.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

danke. So liest sich das ja wieder gut. Doch da ich hier verschiedene Aussagen höre, keine Abmahnung bzw. Geldbußen bekommen möchte, würde ich mich noch gerne auf was Schriftliches berufen. Hast Du hier eine Adresse? Kann ja schlecht sagen, der Wolfgang hat aber gesagt… :smile:)

Ciao,
Romana

so is das…
Hallo !
Bei manchen Webseiten gibt es eine Impressums-Pflicht. Guckst Du hier: http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_impressum.htm . Infos zum Fernabsatzgesetz gibbet z.B. bei http://www.fernabsatzgesetz.de
Einfach mal Googlen…
Gruss
BSK

Hi Wolfgang,

bezüglich Deiner Beispiel …Waffen oder Milch… da kam mir doch gleich eine Geschäftsidee: am besten ich vertreibe Kindermilchschnitte in Gewehrform. Denn so rechteckig sieht sie doch fad aus. In Gewehrform käme doch eine geballte Ladung Milchschokolade rüber. Leider, leider muß ich nun meinen ursprünglichen genialen Plan aufgeben reich zu werden. Ansich wollte ich die Gastronomie mit Eiswürfel beliefen. Schließlich braucht man ja eine gute Kühlung. Und weil in den Dritte Welt Ländern alles so billig ist, und ich auch dafür bin, anderen zu helfen, hätte ich natürlich die Eiswürfel aus Kenia oder noch besser aus Äthopien importiert und dann hier zu FairTradePreisen verkauft. Aber vielleicht macht das ja nun jemand anderes für mich. :smile:

Die bislang so geschäftstüchtige,

Romana

Hi Sandra,

danke. Jetzt müßte nur noch was zu Preisen für einen Eintrag ins Handelsregister dabei stehen bzw. was ein Firmenname kostet?

Ciao,
Romana

Jetzt müßte nur noch was zu Preisen für einen Eintrag
ins Handelsregister dabei stehen bzw. was ein Firmenname
kostet?

Hallo Romana!

Was hast Du im Handelsregister zu suchen? Die Eintragung verursacht nur Kosten ohne den geringsten Nutzen für Dich. Die Handelskammer meldet sich bei Dir unaufgefordert und will Geld haben - natürlich ohne Gegenleistung. Wenn Dein Umsatz einige hundertausend Euro p. a. übersteigt, kommst Du zwangsweise ins Handelsregister. Kostet natürlich ein paar Hunderter. Beim erkennbaren Nutzen verhält es sich wie bei Deinen Produkten: Gibts nicht :smile:.

Wenn Du einen Firmennamen haben möchtest, denk Dir was Schönes aus, z. B. „Romanas Esoterikshop“ oder „Chakra-Welten“, jeweils mit Deinem vollen Vor- und Nachnamen. Das ist schon alles. Warum willst Du mit Gewalt dafür bezahlen (außer natürlich an mich für diese tollen Namensvorschläge, an denen ich tagelang brütete)?

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

wie gesagt, die Aussagen sind hierzu sehr unterschiedlich. Eine Quelle auf die ich mich berufen kann, willst / kannst Du mir nicht nennen. Und auf Dich als Quellenangabe bei Abmahnungen zu verweisen, wäre wohl mehr als naiv.

Was hast Du im Handelsregister zu suchen?

Ein Eintrag ins Handelsregister ist laut diverser Aussagen erforderlich, sobald man a, Handel betreibt und b, Rechnungen schreibt. Beides habe ich vor.

Die Eintragung

verursacht nur Kosten ohne den geringsten Nutzen für Dich. Die
Handelskammer meldet sich bei Dir unaufgefordert und will Geld
haben - natürlich ohne Gegenleistung. Wenn Dein Umsatz einige
hundertausend Euro p. a. übersteigt, kommst Du zwangsweise ins
Handelsregister. Kostet natürlich ein paar Hunderter.

Worauf berufst Du Dich? Diese Aussage allein ist mir zu unsicher.
Beim

erkennbaren Nutzen verhält es sich wie bei Deinen Produkten:
Gibts nicht :smile:.

Witzigkeit und Unverschämtheit: kennst Du den Unterschied? Was weißt Du von mir und dem was ich verkaufe(n) werde? By the way, auch wenn ich mit Esoterik in Verbindung gebracht werde, ich habe nicht minder viele Artikel im Astrologiebrett. Ups, ist ja dieselbe Schiene. :smile:Allerdings habe ich mal unter „meine Artikel“ geschaut und das macht gerade mal 20 % meiner Postings aus. Der Großteil ist in „Empfehlenswerte Seiten“. Allerdings bezieht sich das nur auf diese E-Mail-Adresse die ich nun seit etwas über einem Jahr habe. Früher war ich fast nur im Psychologiebrett. Wenn Dir möglich, solltest Deinen Focus auf Richtigkeit hin überprüfen!

Wenn Du einen Firmennamen haben möchtest, denk Dir was Schönes
aus, z. B. „Romanas Esoterikshop“ oder „Chakra-Welten“,

Anhand dieser Namen sieht man ja wie gut bzw. richtiger wie schlecht Du mich kennst. :smile: oder :frowning:((

jeweils mit Deinem vollen Vor- und Nachnamen. Das ist schon
alles. Warum willst Du mit Gewalt dafür bezahlen (außer
natürlich an mich für diese tollen Namensvorschläge, an denen
ich tagelang brütete)?

Du hattest wohl Verstopfung? :smile: Sicherlich will ich nicht mit Gewalt zahlen, doch ich habe keine Lust auf spätere unangenehme Zahlungen in Form von Abmahnungen. Und nach wie vor hast Du mir keine sichere Quelle genannt, die Deine Aussagen bestätigt. Und wenn Du auch viel von Dir halten magst, ich möchte hier (zusätzlich) eine amtliche Quellenangabe.

Gruß
Wolfgang

Ciao,
Romana

bitteschön…
Hi Romana!
hier ein Text zu den Kosten ->

http://www.legamedia.net/legapractice/gleiss/1999/99…

Einfach mal den Suchbegriff in google eingeben :wink:
Keep locker…
Sandra

Nochmal Hallo!

Witzigkeit und Unverschämtheit: kennst Du den Unterschied?

Sollte ich einen Nutzen der Handelskammer für Existenzgründer übersehen haben?

Zu Deinem Wunsch nach Quellenangaben zum Firmennamen: §17 und 18 des Handelsgesetzbuches (HGB). Zur HR-Eintragung sagt HGB §1 schlicht und ergreifend: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Handelsgeschäft betreibt“.
§29 besagt, daß jeder Kaufmann verpflichtet ist, seine Firma zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
Das gilt für den Vollkaufmann, dessen Geschäft nach Art und Umfang einen vollen kaufmännischen Betrieb erfordert. Und es gilt für den „Kaufmann kraft Eintragung“ (§5 HGB). Das sind Leute, die von Berufs wegen keine Kaufleute sind, aber trotzdem im HR stehen. Das kann passieren, wenn jemand unbedingt im HR eingetragen sein will - weshalb auch immer. Kaufmann kraft Eintragung wird auch, wer kein Kaufmann ist, aber dennoch ein Geschäft mit solchem Umfang betreibt, das ein kaufmännischer Betrieb erforderlich ist.

Wer gerade erst anfängt, hat noch keinen Cent Umsatz gemacht. Am Anfang und bei manchen Geschäften auch auf Dauer wird ein eher geringer Umfang nicht überschritten. Dafür kennt das HGB den Minderkaufmann (§4 HGB). Ein Minderkaufmann ist eben kein Kaufmann und er muß sich nicht zum HR anmelden. Das Gesetz schweigt sich darüber aus, was ein geringer Geschäftsumfang ist und welcher Umsatz einen kaufmännischen Betrieb mit allen Folgen erfordert. Je nach Tätigkeit und Gerichtsbezirk wird das auch unterschiedlich gehandhabt. Die ungefähre Größenordnung von 100.000 € p. a. ist ein Anhaltspunkt. Weil ein Gründer anfänglich andere Sorgen hat, als Geld für mehr oder weniger überflüssige Eintragungen auszugeben, empfehle ich, zunächst wirtschaftlich auf die Füße zu kommen und den Geschäftsverlauf abzuwarten. Wenn der Rubel später richtig rollt, das Geschäft ist zur Vollexistenz geworden und Du hast so viel Geld, daß Du mir etwas leihen kannst, ist es immer noch früh genug für eine HR-Eintragung. Das ist keines der klassischen Gebiete für Abmahnadvokaten und die Mädels auf dem Gewerbeamt reden viel Stuß, wenn der Tag lang ist. Du brauchst keine Sorge zu haben, daß da etwas schief läuft, wenn Du noch keinen oder erst ein paar zig tausend Euro umgesetzt hast.

… auch wenn ich mit Esoterik in Verbindung gebracht werde…

Ich dachte weniger an Esoterik, als vielmehr das, was sich als Eso- und Astro-Tinnef erfolgreich vermarkten läßt. Das ist überhaupt nicht abwertend gemeint. Immerhin schafft es die einschlägige Branche, völlig Zweckfreies unters Volk zu bringen und dafür Geld zu kassieren. Fast jede andere Branche bemüht sich um den gleichen Erfolg, wird es aber nie zu solcher Vollkommenheit bringen. Von Kirchen einmal abgesehen; die beherrschen die Dealerei mit rein nichts ebenso meisterlich. Alle anderen müssen für ihr Geld noch irgend etwas Greifbares liefern, seien es T-Shirts, Autos oder Zigaretten. Gequirlen Schwachsinn auf dem Niveau „vom Duft der großen weiten Welt“ erzählen alle. Die Sache hat bekanntermaßen Methode. Aber kaum einer machts mit der Vollkommenheit der Eso-Branche. Oder hast Du schon mal einen Marlboro-Raucher aggressiv werden sehen, wenn man ihm erzählt, daß er durch die Pafferei des Krauts nicht zum Westernhelden wird? Die Eso-Branche bringts aber. Du mußt bloß manchem Käufer von lila Pyramiden, Ohrenkerzen, Heilsteinen, Astro-Software oder Chi-Maschine erzählen, für welch zweckfreies Zeuchs er sein Geld ausgibt. Richtig böse werden da manche Leute, so felsenfest überzeugt wurden sie.

…solltest Deinen
Focus auf Richtigkeit hin überprüfen!

Genau das tat ich soeben bewundernd! Es geht ums Geschäft. Und die Eso- und Astro-Branche ist ein gutes Geschäft - brummt wie verrückt. Auch dem Banker, bei dem Du vielleicht irgendwann um Kredit nachsuchst, wird weitgehend egal sein, womit Du Dein Geld verdienst. Hauptsache es wird verdient. So wird dem Menschen hinter dem Banktresen ein erfolgreicher Bordellbetreiber, Waffenhändler oder Eso-Marktbesitzer lieber sein als ein genialer, aber hungerleidender Ingenieur.

Gruß
Wolfgang