Nochmal Hallo!
Witzigkeit und Unverschämtheit: kennst Du den Unterschied?
Sollte ich einen Nutzen der Handelskammer für Existenzgründer übersehen haben?
Zu Deinem Wunsch nach Quellenangaben zum Firmennamen: §17 und 18 des Handelsgesetzbuches (HGB). Zur HR-Eintragung sagt HGB §1 schlicht und ergreifend: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Handelsgeschäft betreibt“.
§29 besagt, daß jeder Kaufmann verpflichtet ist, seine Firma zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
Das gilt für den Vollkaufmann, dessen Geschäft nach Art und Umfang einen vollen kaufmännischen Betrieb erfordert. Und es gilt für den „Kaufmann kraft Eintragung“ (§5 HGB). Das sind Leute, die von Berufs wegen keine Kaufleute sind, aber trotzdem im HR stehen. Das kann passieren, wenn jemand unbedingt im HR eingetragen sein will - weshalb auch immer. Kaufmann kraft Eintragung wird auch, wer kein Kaufmann ist, aber dennoch ein Geschäft mit solchem Umfang betreibt, das ein kaufmännischer Betrieb erforderlich ist.
Wer gerade erst anfängt, hat noch keinen Cent Umsatz gemacht. Am Anfang und bei manchen Geschäften auch auf Dauer wird ein eher geringer Umfang nicht überschritten. Dafür kennt das HGB den Minderkaufmann (§4 HGB). Ein Minderkaufmann ist eben kein Kaufmann und er muß sich nicht zum HR anmelden. Das Gesetz schweigt sich darüber aus, was ein geringer Geschäftsumfang ist und welcher Umsatz einen kaufmännischen Betrieb mit allen Folgen erfordert. Je nach Tätigkeit und Gerichtsbezirk wird das auch unterschiedlich gehandhabt. Die ungefähre Größenordnung von 100.000 € p. a. ist ein Anhaltspunkt. Weil ein Gründer anfänglich andere Sorgen hat, als Geld für mehr oder weniger überflüssige Eintragungen auszugeben, empfehle ich, zunächst wirtschaftlich auf die Füße zu kommen und den Geschäftsverlauf abzuwarten. Wenn der Rubel später richtig rollt, das Geschäft ist zur Vollexistenz geworden und Du hast so viel Geld, daß Du mir etwas leihen kannst, ist es immer noch früh genug für eine HR-Eintragung. Das ist keines der klassischen Gebiete für Abmahnadvokaten und die Mädels auf dem Gewerbeamt reden viel Stuß, wenn der Tag lang ist. Du brauchst keine Sorge zu haben, daß da etwas schief läuft, wenn Du noch keinen oder erst ein paar zig tausend Euro umgesetzt hast.
… auch wenn ich mit Esoterik in Verbindung gebracht werde…
Ich dachte weniger an Esoterik, als vielmehr das, was sich als Eso- und Astro-Tinnef erfolgreich vermarkten läßt. Das ist überhaupt nicht abwertend gemeint. Immerhin schafft es die einschlägige Branche, völlig Zweckfreies unters Volk zu bringen und dafür Geld zu kassieren. Fast jede andere Branche bemüht sich um den gleichen Erfolg, wird es aber nie zu solcher Vollkommenheit bringen. Von Kirchen einmal abgesehen; die beherrschen die Dealerei mit rein nichts ebenso meisterlich. Alle anderen müssen für ihr Geld noch irgend etwas Greifbares liefern, seien es T-Shirts, Autos oder Zigaretten. Gequirlen Schwachsinn auf dem Niveau „vom Duft der großen weiten Welt“ erzählen alle. Die Sache hat bekanntermaßen Methode. Aber kaum einer machts mit der Vollkommenheit der Eso-Branche. Oder hast Du schon mal einen Marlboro-Raucher aggressiv werden sehen, wenn man ihm erzählt, daß er durch die Pafferei des Krauts nicht zum Westernhelden wird? Die Eso-Branche bringts aber. Du mußt bloß manchem Käufer von lila Pyramiden, Ohrenkerzen, Heilsteinen, Astro-Software oder Chi-Maschine erzählen, für welch zweckfreies Zeuchs er sein Geld ausgibt. Richtig böse werden da manche Leute, so felsenfest überzeugt wurden sie.
…solltest Deinen
Focus auf Richtigkeit hin überprüfen!
Genau das tat ich soeben bewundernd! Es geht ums Geschäft. Und die Eso- und Astro-Branche ist ein gutes Geschäft - brummt wie verrückt. Auch dem Banker, bei dem Du vielleicht irgendwann um Kredit nachsuchst, wird weitgehend egal sein, womit Du Dein Geld verdienst. Hauptsache es wird verdient. So wird dem Menschen hinter dem Banktresen ein erfolgreicher Bordellbetreiber, Waffenhändler oder Eso-Marktbesitzer lieber sein als ein genialer, aber hungerleidender Ingenieur.
Gruß
Wolfgang