Hallo!
Ich bin auf der Suche nach Gesetzestexten, wo eindeutig geschrieben steht, ob man private gebrauchte oder auch neue Sachen über das Internet veräußern darf. Mich würde mal interessieren, ob ich selbst dafür einen Gewerbeschein brauche bzw. mich ins Handelsregister eintragen lassen muss. Bei Internetauktionen wie Ebay ist es ja Gang und Gebe auch mal mehr als nur ein gebrauchtes oder neues Produkt als einfacher Privatmann zu verkaufen…
Wenn ja, darf man dann auch gleich einen eigenen Webshop auf seine Homepage stellen? Man kann ja auf Trödelmärkten privat auch immer das verkaufen, was man halt nicht mehr braucht - ob neu oder alt. Demnach müsste es auch hierbei gehen, oder? Ich mache ja keine Riesen-Umsätze dabei…
Vielen Dank im Voraus!
Oliver
Nein!
Hallo Oliver,
es ist nicht verboten privat was im Internet zu verkaufen.
Und das Finanzamt interessiert sich erst dafür wenn es gewerbliche Züge annimmt. Also wenn du statt einem PDA auf einmal 20 davon anbietest. Dann solltest du wirklich ein Gewerbe anmelden um Ärger zu umgehen.
Gruß ivo
Steht das irgendwo im BGB ?
Eine Bekannte ist davon überzeugt, dass es verboten ist, obwohl ich es genauso für Humbug halte wie du. Sowas ist ja nichts anderes wie Ebay, Kleinanzeigen etc. Nur ist sie übervorsichtig und möchte das auch gern schwarz auf weiß lesen.
Jetzt wäre mir nur noch eine kleine Passage im BGB hilfreich, damit ich sie davon überzeugen kann, das es nicht strafbar bzw. verboten ist.
Danke,
Oliver
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nö, weil es um das EStG geht…
Hallo nochmal,
aber hierzu einfach einen aktuellen Artikel, den ich gerade ergooglet habe http://www.geizkragen.de/details/13565.html
Hoffe das ist hilfreich um die „ungläubige Person“ zu überzeugen.
Gruß ivo
1 „Gefällt mir“
Das ist sehr hilfreich gewesen,
vielen Dank !!!
Oliver
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]