Ich habe bei Ebay einen Briefkasten ersteigert.
Nach wirklich einigen Problemen mit der Lieferung und mindestens 4 maliger Aufforderung, mir über die bezahlte Ware eine Rechnung auszustellen (die Person hat bereits über 1400 Briefkästen verkauft - dürfte also als Händler einzustufen sein) habe ich nun noch immer keine Rechnung erhalten. Was ist hier zu tun, an wen habe ich mich zu wenden?
Danke im Voraus
Manuela
Briefkästen verkauft - dürfte also als Händler einzustufen
sein) habe ich nun noch immer keine Rechnung erhalten. Was ist
hier zu tun, an wen habe ich mich zu wenden?
immer an den Händler. Weise Ihn darauf hin, dass er als Händler gesetzlich verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen.
Interessant wäre auch zu wissen, wofür Du die Rechnung benötigst. Wenn Du die Ware als Geschäftsausgabe von der Steuer absetzen willst, reicht es schon, die Kosten dem FA glaubhaft zu machen. Dazu genügt der Ausdruck der eBay-Mails und ggf. eine Kopie des Kontoauszugs mit der Überweisung. Wenn Du jedoch die Vorsteuer abziehen willst, brauchst Du eine Rechnung, in der diese auch ausgewiesen ist.
Falls der „Händler“ eben doch nur privat verkauft, muss der natürlich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Ebenso, wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt, der von der Umsatzsteuer befreit ist.
Gruß
Marian
Vielen Dank für Deine Antwort.
Es ist wirklich so, dass ich die Rechnung zum Vorsteuerabzug benötige.
Ich habe den Verkäufer mehrere Male darauf hingewiesen, dass es seine Pflicht sei, eine Rechnung auszustellen - Fehlanzeige. Was wäre nun der nächste Schritt.
Grüße
Manu
Hallo Manu,
hat er denn generell geschrieben, das du zu dem Artikel auch eine Rechnung bekommst ? Koennte ja immerhin sein, das er alles „privat“ verkauft - dann koennte er zwar eine Rechnung schreiben ( ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer , muss es aber eben nicht ).
Was du nun machen kannst, weiss ich auch nicht.
Ich glaube, da hast du auch wenig Chancen dein „Recht“ geltend zu machen.
Viele Gruesse von der Namensvetterin Manu
Es ist wirklich so, dass ich die Rechnung zum Vorsteuerabzug
benötige.
Ich habe den Verkäufer mehrere Male darauf hingewiesen, dass
es seine Pflicht sei, eine Rechnung auszustellen -
Fehlanzeige. Was wäre nun der nächste Schritt.
das kommt immer auf die Höhe des Betrages an. Wegen drei Euro fuffzich lohnt ein Rechtstreit natürlich nicht. Du kannst aber mal einen Brief an das zuständige Finanzamt schreiben. Beklage Dich dort mal, dass der vermeintliche „Händler“ keine Rechnung ausstellt und Du vermutest daher, dass hier Steuern hinterzogen werden.
Das wird Dir vielleicht nicht viel helfen, ist aber möglicherweise ein guter Anreiz für den Händler, künftig seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Leute glauben ja manchmal, wenn das FA nichts davon weiß, kommen Sie auch damit durch (wo kein Kläger, da kein Richter).
Das FA wird dann irgendwann mal prüfen ob gewerblicher Handel vorliegt. Falls es aber doch ein Privatmensch ist, der mal ein paar alte Sachen versteigert, dann machen die nactürlich auch nichts. Am Besten, Du packst dem Brief eine Liste bei, aus der klar hervorgeht, wie oft und wie lange dieser „Händler“ schon aktiv ist.
Auch eine entsprechende negative Bewertung mit Hinweis auf Gewerbe und fehlende Rechnungen wäre wohl bei eBay möglich.
Gruß
Marian
Guten Abend Manu,
ich denke, wenn jemand über 1000 (!) Briefkästen verkauft hat, dürfte das jeden Privatbestand sprengen 
Der Wert beträgt ca 65,-- Euro. Nicht unbedingt der Rede Wert. Aber wenn das alle sagen, wird er für immer so weiter machen - immer schön am Fiskus vorbei- auf unsere Kosten.
Viele Grüsse Manu
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