Rückgaberecht/Kaufpreisrückerstattung v. Gutschein

Ich möchte einen vorabbezahlten Gutschein zurückgeben. In meinem Fall ist dies ein Gutschein über einen Tandem-Drachenflug, der natürlich noch ganz „unbenutzt“ ist - sozusagen „Neuware“.
Darf der Händler die Rücknahme und die Ausbezahlung der Gutschein-Kaufsumme verweigern?

Ich hoffe, irgendjemand von Euch weiß wie die derzeitige Rechtslage ist.
Gruß
Klaus

Hallo,

klar darf er das.
áber weil der gutschein nicht personen gebunden ist kannst du ihn anderen verkaufen.

gutscheine können nur dann gegen geld zurück gegeben werden wenn das ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ansonsten nicht.

gruß

sonja

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