Ich möchte einen vorabbezahlten Gutschein zurückgeben. In meinem Fall ist dies ein Gutschein über einen Tandem-Drachenflug, der natürlich noch ganz „unbenutzt“ ist - sozusagen „Neuware“.
Darf der Händler die Rücknahme und die Ausbezahlung der Gutschein-Kaufsumme verweigern?
Ich hoffe, irgendjemand von Euch weiß wie die derzeitige Rechtslage ist.
Gruß
Klaus