Ebay - Muss ich die Anwaltskosten bezahlen?

Hallo!

Habe vor einiger Zeit einen Bikini bei ebay versteigert,
der Käufer teilte mir mit das die Ware nicht der Beschreibung entspreche. Ich bot ihm also an die Ware zurückzunehmen und ihm das Geld zurück zu zahlen.
Der Käufer wollte zuerst sein Geld und dann den Bikini zurückschicken, ich wollte das er mir zuerst den Bikini zuschickt bevor ich ihm das Geld überweise.
Ich schrieb ihm das es bei ebay so üblich wäre da ich
schonmal in einer ähnliches Situation war und ebay mir damals riet zuerst die Ware zurück schicken bevor ich eine Rückzahlung erhalten würde.

Nun hat dieser streitlustige Mensch seinen Anwalt eingeschaltet und ich habe bis jetzt zwei Schreiben von seinen zwei verschiedenen Anwälten per e-mail erhalten. In der ersten e-mail eine Fristsetzung von 7 Tagen für die Rückzahlung von 31,-(Wert) +26,68 Anwaltsgebühr…!!!
Aus Kulanz und um die Sache zu beenden zahlte ich ihm die 31,- schließlich zurück allerdings erst nach Ablauf der Frist, da ich zuvor auf meinem Standpunkt beharrte.
Nun steht in der zweiten e-mail ZITAT:

"…mein Mandant hat bestätigt, dass zwischenzeitlich die € 31,-- Ihrerseits überwiesen wurden.

Bedauerlicherweise sind unsere Anwaltsgebühren bis zum heutigen Tage nicht ausgeglichen.

Eine Rückabwicklung ergolgt Zug um Zug.

Mit dem Ausgleich unserer Gebühren befinden Sie sich im Verzug, da die Ansprüche unseres Mandanten berechtigt geltend gemacht wurden, insbesondere auch, da Sie die von uns gesetzte Frist auf den 17. Juli 2003 nicht eingehalten haben. Vielmehr haben Sie noch mit Schreiben vom 14. Juli 2003 mitgeteilt, dass die € 31,-- erst nach Erhalt des Bikinis zurücküberwiesen werden.

Ein Rechtstreit über die hier angefallenen Gebühren in Höhe von € 26,68 zu führen, wäre hier müssig und würde darüber hinaus ein Vielfaches an Kosten verursachen.

Insoweit geben wir nochmals Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit, indem Sie die angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von € 26,68 bis spätestens

  1. August 2003

an uns überweisen…"

Zuerst zweifelte ich an der seriosität dieser Kanzlei aber es gibt sie wirklich… habe es überprüft.
Da ich dem Käufer von Anfang an die Rücknahme der Ware
zugesichert habe bin ich nicht bereit diese Kosten zu übernehmen.
Ich bin auch der Meinung das der Käufer sich auch zuerst an ebay hätte wenden können. Dies teilte ich der Kanzlei auch per e-mail mit.

Was kann ich noch tun??? Muss ich seinen Anwalt/Anwälte bezahlen?

ja nun, es ist schon unglaublich, was manche mit ihrer Rechtsschutzversicherung alles machen (können).

Was kann ich noch tun??? Muss ich seinen Anwalt/Anwälte
bezahlen?

Du solltest dringenst mal ebay anrufen oder anschreiben und diese über diesen „Kunden“ informieren.

ggf. sollte ebay mal da anklopfen, ob nicht „mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“ !!!

Eine Vorab-Einigung -mit Hilfe von ebay- wäre wohl angemessener.
Aber diese Handlungsweise sollte man schon in der Bewertung dieses „Kunden“ zum Ausdruck kommen lassen!

Tschüüüs

Olaf

Wann gehst du zum Anwalt?

Wenn die Anwälte dir noch ein anerkenntnis der Forderung abgelockt haben. (Rücküberweisung)

wenn sie dir klar gemacht haben daß sie die Gebühren (die du anerkannt hast, da du die Hauptforderung anerkannt hast) mit der Ware besichern dürfen? Dürfen sie nämlich nciht. Zwei unterschiedliche Forderungen.

such dir einen Anwalt der seinen Kollegen deutlich sagt, daß sie schnell ihr Maul halten sollen, sonst dsie vor der A-Kammer landen.

wenn du das sagst, hört eh keiner drauf. Oder zahl einfach die 26 Euro, dann lachen die noch 10 Jahre und ziehen diese Masche bei anderen Ebay-Kunden unter zuhilfenahme von Strohleuten wieter durch.

gruss
winkel

Achtung: EBAY , nodo nodo nodo

Ehrlich gesagt möchte ich wegen diesem
Menschen keinen einzigen cent mehr ausgeben deswegen
versuche ich den Gang zum Anwalt vorerst noch zu
vermeiden. Ich bin alleinerziehende Mutter und
meine finanziellen Mittel sind leider sehr
beschränkt. Dennoch werde ich die 26€ auf keinen
Fall zahlen…
Danke für die Hilfe…freue mich über jede Unterstützung da ich von rechtlichen Dingen nicht viel Ahnung habe.

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Ehrlich gesagt möchte ich wegen diesem
Menschen keinen einzigen cent mehr ausgeben deswegen
versuche ich den Gang zum Anwalt vorerst noch zu
vermeiden. Ich bin alleinerziehende Mutter und
meine finanziellen Mittel sind leider sehr
beschränkt. Dennoch werde ich die 26€ auf keinen
Fall zahlen…
Danke für die Hilfe…freue mich über jede Unterstützung da
ich von rechtlichen Dingen nicht viel Ahnung habe.

Hi,

es kostet dich maximal die 26 Euro bei deinem Anwalt, denn es steht ja der gleiche Streitwert an. Und die muss dann der Gegner bezahlen, wenn du den Streit gewinnst. (siehe Beratung durch den RA) also du kannst anstatt 26 Euro zu bezahlen noch 52 Euro gewinnen( 26 die du nicht zahlst und 26 ddie der Streithahn verliert).

gruss
winkel

Hallo Vivian,

da hast Du Dich aber ganz schön von so einem Winkeladvokaten veräppeln lassen. Zunächst mal ist eine Email kein Schriftstück und auch kein Dokument, in dem rechtsgültige Fristen gesetzt werden können.

Zum anderen mußt Du bei Rückgabe Gelegenheit haben, die Ware auf die Nämlichkeit zu überprüfen. Theoretisch könnte Dir ja der Kunde einen alten Lappen zurücksenden und Du klagst dann auf Rücküberweisung. Hast Du jemals in einem Laden gesehen, daß bei Rückgabe einer Ware erst die Kasse aufgeht und gezahlt wird und dann erst die beanstandete Ware über den Tresen geht? Ich nicht.

Reklamationen unterliegen stets der Bringschuld, auch im Fernabsatzgesetz bis 40 Euro, soweit mir bekannt ist. Also auch das Rückporto muß der Bieter bezahlen.

Ich würde in der Tat zur Anwaltskammer gehen, weil hier falsche Rechtsberatung vorliegt bzw arglistige Täuschung, weil eindeutig erst die Ware zu Deiner Begutachtung vorgelegt werden muß, was Dir aber verweigert wurde. Man könnte das ja auch Nötigung nennen…

Ebay bietet übrigens nur eine Plattform für Bieter und Anbieter und ist kein Vermittler oder gar Handelsbeteiligter, Du solltest Dir mal die AGB dort zu Gemüte führen.

Gruß Richard

Geh zu deinem hiesigen Ordnungsamt, und lass dir einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe geben, mit diesem Schreiben hilft dir ein Anwalt deiner Wahl. Die Kosten werden vorerst aus der Staatskasse bezahlt und je nach Urteil zurückverlangt. Solltest du verurteilt werden, wird das Gericht deine wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig bis zu 4 Jahren nach Urteilssprechung überprüfen, und gegebenfalls auch Ratenzahlung anbieten.
Ich drück dir beide Daumen

Reklamationen unterliegen stets der Bringschuld, auch im
Fernabsatzgesetz bis 40 Euro, soweit mir bekannt ist. Also
auch das Rückporto muß der Bieter bezahlen.

Im Prinzip ist alles richtig was du geschrieben hast, aber das mit den 40€ gilt nur, wenn das dem kunden vorher in den AGB´s aufgedrückt wurde. Also musst du schon das porto übernehmen. Aber ansonsten würde ich einen Antrag auf prozesskostenhilfe stellen. Und ich denke wichtig ist ein Rechtschutz, gerade wenn man Kinder hat, die stellen so allerhand an, und es gibt immer idioten, die dann klagen, wie man hier sieht.
Ciao Tobi