Ebay - Haftung einer GmbH

Hallo,
bei Ebay habe ich einen Computer von einer GmbH ersteigert. Heute habe ich erfahren, daß diese GmbH ( web4berlin ) Kunkurs angemeldet haben soll.
Bei Ebay ist der ehemalige ‚Powerseller-Platin‘ rausgeflogen.
Anscheinend wurden die Lieferungen eingestellt und das Büro ‚geräumt‘. Es steht zu befürchten, daß ich meinen Computer nicht bekomme.
Wie sieht das jetzt mit der Haftung aus? Diese GmbH hatte bis gestern noch etliche offene Auktionen, obwohl denen bekannt war, daß sie nicht mehr liefern können. Haftet trotzdem nur die GmbH?

Kann man von Betrug ausgehen, wenn weiter ‚verkauft‘ wird, nachdem die Lieferungen eingestellt wurden? Haftet auch dann nur die GmbH?

Zwei rührige Geschädigte sind bereits dabei, weitere Geschädigte anzuschreiben (Email) und Daten zu sammeln. Kann eine Sammelklage etwas bringen?

Wie sieht es mit Anwaltskosten aus, wenn ich/wir Recht bekommen, aber kein Geld? Hat der Anwalt dann Ansprüche gegen uns oder gegen die GmbH?

Danke für Tipps,

cu Rainer

Hallo,

Wie sieht das jetzt mit der Haftung aus?

wer soll denn außer der GmbH noch haften? Du willst doch wohl nicht auf ebay hinaus, oder? Wenn der Laden kurz vor der Pleite stand, hatten die bestimmt anderes im Kopf als Ebay anzusprechen und die Auktionen zu stoppen.

Diese GmbH hatte bis
gestern noch etliche offene Auktionen, obwohl denen bekannt
war, daß sie nicht mehr liefern können. Haftet trotzdem nur
die GmbH?

Ja.

Kann man von Betrug ausgehen, wenn weiter ‚verkauft‘ wird,
nachdem die Lieferungen eingestellt wurden? Haftet auch dann
nur die GmbH?

Wer denn sonst? Wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird, kann der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Sicherungsmaßnahmen anordnen und das verfügbare Vermögen sichern. Darunter dürfte auch Dein Computer sein. Damit bist Du ein Insolvenzgläubiger, was Dir im Zweifel finanziell nicht viel hilft (die Quote liegt überlicherweise um 3%, aber eine durchaus interessante Erfahrung werden kann.

Deine einzige Chance dürfte sein, daß der ersteigerte Computer zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dann könntest Du darauf pochen, daß das Teil von der Insolvenzmasse ausgesondert und Dir zugestellt wird. Zur Lektüre §§47, 48 Insolvenzordnung

Du solltest Dich möglichst schnell an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden und die Sache schildern. Wer der zuständige Insoverwalter ist, kannst Du beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.

Wie sieht es mit Anwaltskosten aus, wenn ich/wir Recht
bekommen, aber kein Geld? Hat der Anwalt dann Ansprüche gegen
uns oder gegen die GmbH?

Der Anwalt wird sich schon vorbehalten, bei Euch die Kosten einzutreiben. Der wird das Risiko nicht eingehen, auf seinen Gebühren sitzenzubleiben.

Gruß,
Christian

Hallo,

Wie sieht das jetzt mit der Haftung aus?

wer soll denn außer der GmbH noch haften?

Ich denke, er bezieht sich auf eine eventuelle Konkursverschleppung oder Betrug, in den Fällen würde der GF unter Umständen haften…ich denke mal, das meint er?

Das kann aber nur ein RA bzw das Gericht beantworten…

Tschüüsss…

Hallo,

nach dem ersten Schreck und der Frage habe ich mich inzwischen informiert und bin in der Sache nun schlauer. Daß mir das nicht helfen wird, ist mir inzwischen auch klar geworden.

Die betrügerische Absicht vermute ich, kann sie aber natürlich nicht beweisen. Deshalb kann ich das auch nur als Gedanken äußern, nicht behaupten, ich will ja keine Verleumdungsklage riskieren. :smile:

Im Vertrauen auf die Ausweisung als ‚Powerseller-Platin‘ durch Ebay habe ich mich falsch verhalten und mir keine Gedanken um die Sicherheit gemacht. Das Risiko wäre für EUR 10,- (Nachnahme) vermeidbar gewesen.

Ganz offensichtlich habe ich mich einfach nur dumm angestellt und mich abzocken lassen.

Interessant finde ich dabei nur, daß das Gesetz das legalisiert!

Wenn die Anteilseigner klug genug waren, (davon gehe ich mal aus) die Lieferfirma in die Pleite zu treiben und den Gewinn in einer anderen Firma, vorzugsweise im Ausland, anfallen zu lassen, den sie nun abschöpfen können, dann haben sie noch nicht einmal gegen ein Gesetz verstoßen. Sie haben nur innerhalb weniger Wochen einen Gewinn von einigen 100000 Euro erzeilt und die insolvente Firma hat etwa 1000 Kunden die bezahlte Ware nicht geliefert. Daß der oder die Leute, die das Geld nun haben, das auch behalten können scheint völlig in Ordnung. !?! Ja, sieht so aus!

Ich persönlich empfinde das als Betrug, auch wenn das Recht anders aussieht. Recht hat nun mal nichts mit Gerechtigkeit zu tun und wer ‚ehrlich‘ lebt ist einfach nur blöd! Es geht nicht darum, fair zu handeln, sondern darum, das Gesetz so zu lesen, daß man gut dabei weg kommt. :frowning:

Irgendwo habe ich mal gehört:
Man kann entweder gut schlafen oder gut essen. … Allerdings ging es dabei um Aktien und nicht um Betrug. :smile:

Ihr seht, ich bin mal wieder so richtig von unseren Gesetzen begeistert. Besonders GmbH’s haben es mir angetan.

Ich werde (mal wieder) ein paar hundert Euro, … ach ne, Euro ja zum ersten mal, vorher waren es ja immer Mark :smile: … als Lehrgeld abschreiben, in Zukunft mißtrauischer sein und vor allem nie wieder jemandem bei irgend etwas helfen !!!

(einen der beiden Computer habe ich für einen Freund gekauft, den Schaden habe ich nun auch noch)

Ich bedanke mich nochmals für die Belehrung, daß Anteilseigner einer GmbH mit dieser GmbH ihre Kunden betrügen dürfen, ohne dafür verantwortlich zu sein. War das eine Anleitung? Ich werde darüber nachdenken und sehen, wie ich legal an Euer Geld komme :smile: … ach ne, doch nicht, ich schlafe zu gerne gut.

cu Rainer

Hallo,

Ganz offensichtlich habe ich mich einfach nur dumm angestellt
und mich abzocken lassen.
Interessant finde ich dabei nur, daß das Gesetz das
legalisiert!

ich bin auch schon seit Jahren der Ansicht, daß Dummheit bestraft werden sollte.

Wenn die Anteilseigner klug genug waren, (davon gehe ich mal
aus) die Lieferfirma in die Pleite zu treiben und den Gewinn
in einer anderen Firma, vorzugsweise im Ausland, anfallen zu
lassen, den sie nun abschöpfen können,

Gibt es dafür auch nur den Hauch eines Anhaltspunktes?

dann haben sie noch
nicht einmal gegen ein Gesetz verstoßen.

Betrügerischer Bankrott ist durchaus eine Straftat. Eine ganz gewöhnliche Pleite jedoch nicht. Insofern wäre vor dem Aussprechen von Vermutungen der Sachverhalt zu klären. Normalerweise dauert die Aufklärung von Hintergründen eines betrügerischesn Bankrottes eher Jahre als Wochen, daher frage ich mich, wie Du nach wenigen Tagen schon alle Zusammenhänge kennen kannst.

Sie haben nur
innerhalb weniger Wochen einen Gewinn von einigen 100000 Euro
erzeilt und die insolvente Firma hat etwa 1000 Kunden die
bezahlte Ware nicht geliefert. Daß der oder die Leute, die das
Geld nun haben, das auch behalten können scheint völlig in
Ordnung. !?!

Siehe oben.

Ihr seht, ich bin mal wieder so richtig von unseren Gesetzen
begeistert. Besonders GmbH’s haben es mir angetan.

Interessante Schlußfolgerung.

Ich bedanke mich nochmals für die Belehrung, daß Anteilseigner
einer GmbH mit dieser GmbH ihre Kunden betrügen dürfen, ohne
dafür verantwortlich zu sein.

Ich kann mich nicht entsinnen, derartiges gesagt zu haben.

War das eine Anleitung?

Sehr witzig.

C.

Hallo

ich bin auch schon seit Jahren der Ansicht, daß Dummheit
bestraft werden sollte.

danke, ist ja nun passiert. :smile:

Gibt es dafür auch nur den Hauch eines Anhaltspunktes?

Denke ich schon. Am 31.07. ist offensichtlich der letzte Computer bei einem Käufer angekommen, am 31.07. wurde der Insolvenzantrag gestellt, seit dem 31.07. ist nur noch ein Anrufbeantworter erreichbar. Die Auktionen liefen noch bis zum 09.08. Der Account wurde am 10.08. von Ebay gesperrt. So weit die gesicherten Erkenntnisse.

Ob im August noch Geld von Kunden verlangt wurde weiß ich nicht.
Die Abwicklung lief über ein Computerprogramm, das hätte geändert werden müssen um das zu verhindern.

Betrügerischer Bankrott ist durchaus eine Straftat.

Das Strafrecht hilft mir nicht, davon kann ich mir nichts kaufen. Wenn ich zivilrechtlich nur gegen die GmbH Ansprüche habe, muß ich mich wohl mit der Teilentschädigung durch Ebay zufrieden geben und den Rest als Lehrgeld abschreiben.

Ich habe dabei wenigstens gelernt, daß ich nicht wieder, wie allgemein üblich, per Vorkasse zahlen werde.

cu Rainer

alter Schnack:

G ehst Du
m it,
b ist Du
H in.

Wenn bei der GmbH nichts mehr zu holen ist, solltest Du auch keinen müden Cent mehr hinterher werfen. Wenn da aber Betrug vorläge, und der Schaden hoch genug wäre (ist wohl nicht der Fall), lohnen mitunter Detekteien mehr als die Justiz; denn was nützt Dir ein Titel, den Du Dir an die Wand hängen kannst?

Erstaunlich immer wieder, daß sich bei Ebay die Leute immer wieder von solchen Titeln wie „Powerseller-Platin“ blenden lassen. Ebay prüft doch nicht die Bücher und Bonität dieser Leute. Die 10 Euros für Nachnahme wären in der Tag gut investiert gewesen.

Gruß Richard

Ich denke, er bezieht sich auf eine eventuelle
Konkursverschleppung oder Betrug, in den Fällen würde der GF
unter Umständen haften…ich denke mal, das meint er?

Ja, Du hast Recht. Die Sache wird inzwischen beim LKA-Berlin bearkeitet.

cu Rainer