zu guter alter DM-Zeit war es doch meines Wissens so, dass man bis 5 DM in Pfennigen und bis 20 DM in Münzen zahlen konnte, ohne dass das Geld aufgrund des Zählaufwandes zurückgewiesen werden durfte. Wie schaut das mit dem Euro aus?
Ich habe da zwei Theorien:
Der Wert wird mit 1:1,95583 umgerechnet (was ich für recht unwahrscheinlich halte)
oder
Die Grenzen bleiben gleich, nur die Einheitenbezeichnungen werden aktualisiert, also analog zu oben bis 5 Euro Centmünzen und bis 20 Euro Euromünzen sind anzunehmen, da sich der Zählaufwand ja an sich nicht ändert, wenn der „ideelle“ Wert dahinter anders ist.
Im konkreten Fall ging es darum, dass ich heute ein paar Liter in einer Tankstelle getankt habe und mit Kleingeld zahlen wollte. Bei Tankstellen gilt ja noch die Sonderregelung, dass sich jeder, der sein Gefährt betanken will, vorher vergewissern muss, ob er genügend Zahlungsmittel dafür zur Verfügung hat, denn sonst kann man automatisch von Betrug ausgehen (ich jobbe als Aushilfe in einer anderen Tankstelle, da wurde es mir so von Chef erklärt, inwieweit das jetzt genauso im Detail stimmt, weiß ich nicht, kann ja auch die ‚Version für die dummen Aushilfen‘ gewesen sein). Genau dies habe ich vor dem Tanken getan, ich wollte nicht per EC zahlen, da ich eh nur 2-3 Liter tanken wollte (um zu einer günstigeren Tankstelle zu gelangen).
Also hatte ich folgendes Kleingeld abgezählt:
1 x 50-Cent-Stück
2 x 20-Cent-Stücke
6 x 10-Cent-Stücke
16 x 5-Cent-Stücke
5 x 2-Cent-Stücke
10 x 1-Cent-Stücke
Es sah vielleicht viel aus, aber so schlimm ist es ja auch nicht. Jedenfalls hat die Kassiererin herumgezickt und gesagt, sie dürfen das nicht so annehmen, erst nach einigen Argumenten (das mit den Grenzen bei der DM, was ja „was gaaaanz anderes war“, und ob das wohl nichts wert sei) hat sie nachgegeben.
Daher diese Anfrage. Gegoogelt habe ich schon, aber nichts dazu gefunden. Vielleicht habe ich auch wieder die falschen Suchbegriffe eingegeben, wer weiß .
Daher: Gibt es wo verbindliche Regelungen oder Gerichtsurteile oder was-weiß-ich-noch, welche man solchen Leuten vor die Nase halten kann?
Daher: Gibt es wo verbindliche Regelungen oder Gerichtsurteile
oder was-weiß-ich-noch, welche man solchen Leuten vor die Nase
halten kann?
wie würdest du denn in Deinem Aushilfsjob reagieren, wenn einer 2 Liter tankt und dann mit ner Handvoll kleingeld kommt?
Und dann, wenn du ihm erklärst, daß der Aufwand für sein Tun unverhältnismäßig groß ist, er dir Paragraphen vorreitet?
Früher war es Tradition, daß Brautschuhe in Pfennigen bezahlt wurden und die Geschäfte haben fleißig gezählt. Aber heute, wo jemand für Service kein Geld mehr bezahlen will (zu einer günstigeren Tankstelle fahren mit 2 Litern in Pfennigen bezahlt) dann mit 40 Münzen aufgehalten zu werden ist bei aller Rechtslage nicht in Ordnung.
Daher: Gibt es wo verbindliche Regelungen oder Gerichtsurteile
oder was-weiß-ich-noch, welche man solchen Leuten vor die Nase
halten kann?
wie würdest du denn in Deinem Aushilfsjob reagieren, wenn
einer 2 Liter tankt und dann mit ner Handvoll kleingeld kommt?
Ich habe das Kleingeld immer bisher angenommen und von meinem Chef auch keine gegenteiligen Anweisungen erhalten.
Und dann, wenn du ihm erklärst, daß der Aufwand für sein Tun
unverhältnismäßig groß ist, er dir Paragraphen vorreitet?
Wie gesagt, da ich mich da nicht so anstelle, ist es noch gar nicht so weit gekommen. Davon abgesehen, habe ich kein Problem damit, mich an Paragraphen zu halten. Gelten ja schließlich für alle. Also wenn ich mal etwas tue, was nach irgendeinem Paragraphen nicht in Ordnung ist, und man weißt mich darauf hin (im Idealfall mit dem Paragraphen), ist das vielleicht an sich etwas unangenehm, aber nichtdestotrotz ein wichtiger Hinweis.
Früher war es Tradition, daß Brautschuhe in Pfennigen bezahlt
wurden und die Geschäfte haben fleißig gezählt. Aber heute, wo
jemand für Service kein Geld mehr bezahlen will (zu einer
günstigeren Tankstelle fahren mit 2 Litern in Pfennigen
bezahlt) dann mit 40 Münzen aufgehalten zu werden ist bei
aller Rechtslage nicht in Ordnung.
Anscheinend warst du dabei gewesen, wenn du von „aufhalten“ sprichst. Nur komisch, dass außer mir zu dem Zeitpunkt kein anderer Kunde da war und die Kassiererin eh nur untätig herum gesessen ist und sich mit einem Kollegen - wahrscheinlich über Privates (denn es wurde unterbrochen) - unterhalten hat. Wovon habe ich denn dann aufgehalten? Von Nichtstun? Oh mein Gott, wie schlimm! Auf welche Rechtslage berufst du dich denn? Und was hat das Statement mit den Pfennigen damit zu tun? Auf was spielst du da an?