ich habe vor, Displays aus dem fernen Osten in Deutschland zu vertreiben. Ich habe den Sprung in die Selbständigkeit noch nicht gewagt, da ich nicht weiß, welche Kosten auf mich zukommen. Weiß einer, wieviel % auf solche Produkte aufgeschlagen werden?
Vom Zoll wird ein Buch namens „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik“ empfohlen. Nach einer Suche im Onlinekatalog unserer Universitätsbibliothek bin ich auch fündig geworden. Leider gibt es dort nur ein Buch von 1964. Ich glaube kaum, dass dort TFT-Displays aufgeführt sind.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen. So würde ich zumindest vorläufig ohne die Anschaffung dieses Buches auskommen.
Persönlich erreichbar ist das Zoll–Infocenter:
Montag - Donnerstag
07:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:00 - 16:00 Uhr
Das Zoll-Infocenter beantwortet unter anderem Anfragen rund um den „Elektronischen Zolltarif“ (EZT). Dazu gehören: Zolltarifnummern, Zusatzcodes, Zollsätze, Präferenzen, Zollaussetzungen, Zollkontingente, Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Ländercodenummern, Hinweise auf Verbote und Beschränkungen, auf Genehmigungspflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht und auf Lizenzpflichten nach dem Marktordnungsrecht.
Zu diesem Zweck greift das Zoll-Infocenter wie die Zollämter auf die tagesaktuelle EZT-Datenbank zu.
Gruß
Karl-Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke für die schnelle Antwort. Ich werde gleich eine E-Mail an das Infocenter schreiben und mal deren Website umwälzen… Irgendwo muss doch eine To-Do-Liste oder ähnliches sein, wo angezeigt wird, wie man bei so einer Lieferung vorzugehen hat. Computer sind übrigens zollfrei. Ich hoffe, das gilt auch für einzelne komponenten. ;o)
Gruss
Tobias
Hallo Tobias,
eine verbindliche Auskunft über die entsprechenden Modalitäten
u.a. auch die Zolltarifnummern erfährst Du unter folgender
Kontaktadresse:
Zoll-Infocenter
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Telefon: 069/469976-00
Telefax: 069/469976-99
Persönlich erreichbar ist das Zoll–Infocenter:
Montag - Donnerstag
07:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:00 - 16:00 Uhr
Das Zoll-Infocenter beantwortet unter anderem Anfragen rund um
den „Elektronischen Zolltarif“ (EZT). Dazu gehören:
Zolltarifnummern, Zusatzcodes, Zollsätze, Präferenzen,
Zollaussetzungen, Zollkontingente, Verbrauchsteuern,
Einfuhrumsatzsteuer, Ländercodenummern, Hinweise auf Verbote
und Beschränkungen, auf Genehmigungspflichten nach dem
Außenwirtschaftsrecht und auf Lizenzpflichten nach dem
Marktordnungsrecht.
Zu diesem Zweck greift das Zoll-Infocenter wie die Zollämter
auf die tagesaktuelle EZT-Datenbank zu.
nicht direkt eine To-Do-Liste aber ein Leitfaden für den Import:
Folgende Dokumente können bei der Einfuhr von Waren unter Umständen verlangt werden. Welche Papiere dies im einzelnen sind, richtet sich nach der jeweiligen Ware, dem Exportland und dem Ursprung der Ware(vorsicht mit der Aussage "Computer sind zollfrei beim Import, es hängt immer vom Exportland ab!!).
Handelsrechnungen des ausländischen Lieferanten
Einfuhranmeldung (Einheitspapier 0737, Ergänzungsblatt 0738)
Zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren bedarf es einer Zollanmeldung, die gleichzeitig als Zollantrag gilt. Bei Warensendungen bis zu einem Wert von 1000 EUR genügt dem Zoll in der Regel eine mündliche Anmeldung.
Zollwertanmeldung D.V. 1
Die Zollwertanmeldung wird von der Einfuhrzollstelle verlangt, wenn für Drittlandswaren ein Zoll festgelegt worden ist und die Ware endgültig importiert werden soll. Die Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn der Zollwert der Waren 10000 EUR je Sendung nicht übersteigt oder die Waren zollfrei eingeführt werden können.
Ursprungszeugnisse, Ursprungserklärungen
Nur soweit außenwirtschaftsrechtlich vorgeschrieben und in der Einfuhrliste vermerkt.
Einfuhrerklärungen, Einfuhrgenehmigungen, Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
Sie werden erteilt für gewerbliche Produkte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für landwirtschaftliche Produkte von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Internationale Einfuhrbescheinigungen/Wareneingangsbescheinigungen
Bei der Einfuhr von Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, von Materialien, Anlagen und Ausrüstungen für kerntechnische Zwecke sowie sonstiger Waren und Technologien von strategischer Bedeutung (zum Beispiel Computer oder Präzisions-Werkzeugmaschinen) kann der hier ansässige Einführer von seinem ausländischen Vertragspartner aufgefordert werden, ihm eine internationale Einfuhrbescheinigung bzw. eine Wareneingangsbescheinigung zu übersenden. Sie werden erteilt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ursprungszeugnis Form A, Ursprungserklärung
Sie werden im Lieferland ausgestellt und dienen zur Inanspruchnahme von Zollpräferenzen.
Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR.2, A.TR ), Ursprungserklärung
Sie werden im Lieferland zur zollbegünstigten oder zollfreien Einfuhr in die EG ausgestellt.
Transportrechnungen, die je nach Lieferbedingung den Zollwert beeinflussen
Viel Erfolg beim Import
Karl-Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
der Import-Zoll bei Wareneinfuhr aus Nicht-EU-Ländern beträgt 5%, bei Autos 10%, hinzu kommt noch 16% MWSt. die du auch gleich beim Zoll bezahlen darfst…
Hallo,
du kannst den Zollsatz zu jedem beliebigen Produkt abfragen
Danke… habe mal nachgeschaut.
Was heißt denn das:
Besondere Maßeinheit Einfuhr : p/st ???
Und die Bezeichnung „Drittlandszollsatz“ verstehe ich auch nicht so recht. 14% finde ich ein wenig happig.