ich habe mir vor ca. 1,5 Monaten bei ebay ein gebrauchtes NOKIA Handy ersteigert (145 Euro) … Ich wusste vorher, dass das immer eine heikle Angelegenheit ist, hab es aber trotzdem gemacht.
Nun ist dieser Fall eingetreten, dass dieses Handy wohl spinnt… (evtl. Wackelkontakt, geht immer von selbst aus…)
Meine Frage nun, kann ich (aufgrund des neuen EU-Rechts) den Verkäufer (Privatperson) zur Rücknahme des Handys auffordern bzw ist dieser überhaupt zur Rücknahme verpflichtet ? Er hatte diesen Absatz, wie er jetzt häufig bei ebay steht (Ausschluss jeglicher Gewährleistung, blabla…) NICHT in der Auktion stehen…
Ich hoffe, mir kann geholfen werden, danke schon jetzt an alle !!!
also, ich kann dir das rechtlich nicht beantworten, aber rein menschlich würde ich sagen das die ganze sache nach 6 wochen dein problem ist. Du hast das Ding in der zwischenzeit sicher ständig benutzt, mit dir herumgetragen oder was auch immer, und nach so einer langen zeitspanne den neu entstandenen Defekt dem verkäufer noch aufdrücken zu wollen halte ich für ziemlich unverschämt.
Abgesehen davon empfehle ich dir, einen kleinen unabhängigen Handyladen zu suchen, wenns wirklich nur ein Wackler irgendwo ist werden die dir das für ein paar Euro reparieren (20 oder so). Vorausgesetzt der Chef dort hat ein bisschen Ahnung von Elektronik. Irgendeinen Defekt auf einer Platine nachzulöten ist für solche Leute so einfach wie für unsereins pinkeln gehen.