Heute Nachmittag habe ich mich fürchterlich über einen Laden in Münster ärgern müssen…
Meine Freundin hat mir zum Geburtstag eine Uhr geschenkt, die leider vom Armband her zu klein war und mir somit nicht wirklich gefiel.
Gut, also gingen wir heute mit der original verpackten Uhr und Kassenbeleg in den Laden zurück, um uns das Geld zurückgeben zu lassen. Dort weigerte man sich uns das Geld zurück zu erstatten mit dem Hinweis auf ein kleines Schild an der Kasse, auf dem stand, dass Ware nur innerhalb von 14 Tagen umgetauscht werden kann, jedoch kein „Geld zurück“ Recht bestehe.
Meine Freundin fiel aus allen Wolken, da sie die Uhr zusammen mit einer Freundin gekauft hatte und mehrmals ausdrücklich nachgefragt hat, ob ein problemloser Umtausch bei Nichtgefallen möglich wäre (wie man bei Geschenken halt nachfragt…), da es sich um ein Geschenk handele. Dies wurde vom Personal ausdrücklich bejaht und kein Hinweis auf die geänderten Bedingungen (Schild an der Kasse) gemacht. Wäre dies geschen, hätte meine Freundin die Uhr sicherlich nicht dort gekauft…
Schliesslich mussten wir uns erstmal mit einem Gutschein abspeisen lassen.
Nun meine Fragen:
Ist es überhaupt rechtens „Geld zurück“ bei einem Artikel wie einer Uhr zu verweigern?
Wenn ja, treten die geänderten Bedingungen auch in Kraft, wenn man bei Nachfrage keinen Hinweis auf die geänderten Bedingungen bekommt, sondern auch noch eine falsche Aussage alá „jaja, alles kein Problem“ erhält und sich das bezeugen lässt…
Wenn nein, wie kriegen wir das Geld zurück, da ich das auf jeden Fall probieren will, so dämlich und hinterlistig, wie sich das Ladenpersonal angestellt hat?
Ist es überhaupt rechtens „Geld zurück“ bei einem Artikel
wie einer Uhr zu verweigern?
Ja. Denn nichtgefallen und Größe sind kein Mangel, denn der Käufer nicht vor dem Kauf bemerken kann.
Alles was Geschäfte hier mehr machen ist Kulanz.
Wenn ja, treten die geänderten Bedingungen auch in Kraft,
wenn man bei Nachfrage keinen Hinweis auf die geänderten
Bedingungen bekommt, sondern auch noch eine falsche Aussage
alá „jaja, alles kein Problem“ erhält und sich das bezeugen
lässt…
Das ganze in einen anderen Artikel umzutauschen scheint ja auch kein Problem zu sein. Ich glaube kaum, dass die Verkäuferin tatsächlich gesagt haben sollte, dass es das Geld zurück gibt.
Wenn doch, dann wäre diese Absprache natürlich gültig, aber wohl kaum zu beweisen.
Wenn nein, wie kriegen wir das Geld zurück, da ich das auf
jeden Fall probieren will, so dämlich und hinterlistig, wie
sich das Ladenpersonal angestellt hat?
Hol dir was schönes für den Gutschein und hör auf die eigenen, bzw. Fehler deiner Freundin jemand anders anzulasten.
Ich kann den Ärger zwar verstehen, aber immerhin hast du einen Gutschein bekommen mit dem du was passendes kaufen kannst, was mehr ist, als die Verkäuferin normalerweise müsste.
mit dem Kauf hat Deine Freundin einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Eine Rechtsgrundlage für eine Rückzahlung des Kaufpreises und auch für den Umtausch gibt es nicht. Dieses Recht besteht nur bei einem Mangel der Ware (Uhr geht nicht, ist verkratzt o.ä.).
Wenn der Laden die Ware umtauscht oder einen Gutschein dafür ausstellt dann ist das bereits eine Kulanzregelung über die Du Dich freuen kannst. IMHO auch ganz in Ordnung, schließlich hatte die Firma mit Beratung und Verkauf einen gewissen Aufwand den sie nicht abschreiben will indem sie die Ware zurücknimmt und das Geld komplett wieder ausbezahlt.