Rückerstattung der MWST ?

Hallo Leute,

wenn man eine Arbeitsstelle im Ausland annimmt - hat man Anrecht, von in Deutschland gekauften Gütern die MWST erstattet zu bekommen ?
Gilt dies auch für bereits gekaufte Artikel und wenn ja, wie lange darf der Kauf her sein ?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Gruß, Jürgen

Hallo Magic!

Frage 1) Was hat der Arbeitsort mit der MWST zu tun ?
Frage 2) Welches Ausland ? EU oder ausserhalb der EU ?

Als Verbraucher hat man nur dann die Möglichkeit einer Erstattung der Umsatzsteuer, wenn die Waren dauerhaft in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden. Wobei dann aber wieder die jeweiligen Einfuhrsteuern und Zölle des Ziellandes wirken könnten.

Warum willst Du Dir die MWSt erstatten lassen ?
Gruss
bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine Antwort.
Jedes Geschäft wirbt doch damit, dass die MWST beim Zoll erstattet wird.
Ich werde in näherer Zukunft eine Arbeitsstelle in einem Nicht-EU-Staat annehmen und es ist doch bares Geld, auf das ich verzichten würde.
Ich kann aber noch nicht sagen, ob mein Auslandsaufenthalt dauerhaft sein wird. Bestünde dann trotzdem die Möglichkeit der Rückerstattung ?
Würde ich mir die MWST nicht erstatten lassen - müßte ich dann trotzdem Einfuhrzoll bezahlen (ich denke, das ist vom jeweiligen Land abhängig - aber mal so aus dem Bauch heraus).

Vielen Dank für die Antworten,

Gruß, Jürgen

Hallo Magic!

Frage 1) Was hat der Arbeitsort mit der MWST zu tun ?
Frage 2) Welches Ausland ? EU oder ausserhalb der EU ?

Als Verbraucher hat man nur dann die Möglichkeit einer
Erstattung der Umsatzsteuer, wenn die Waren dauerhaft in ein
Nicht-EU-Land ausgeführt werden. Wobei dann aber wieder die
jeweiligen Einfuhrsteuern und Zölle des Ziellandes wirken
könnten.

Warum willst Du Dir die MWSt erstatten lassen ?
Gruss
bernd

Jedes Geschäft wirbt doch damit, dass die MWST beim Zoll
erstattet wird.

das giltz für die amerikanischen Touristen und die Truppen der Besatzungsmächte.

Ich werde in näherer Zukunft eine Arbeitsstelle in einem
Nicht-EU-Staat annehmen und es ist doch bares Geld, auf das
ich verzichten würde.

Na dann viel Glück: du kriegst hier 16% wieder und musst in Patagonien oder sonstwo 25% bezahlen, sehr schmerzhafter Verzicht! :wink:

Ich kann aber noch nicht sagen, ob mein Auslandsaufenthalt
dauerhaft sein wird. Bestünde dann trotzdem die Möglichkeit
der Rückerstattung ?

Vergiss es, es bringt nix. du umgehst den ganzen Schmarrn, wenn du deine Sachen als Umzugsgut deklarierst.

Würde ich mir die MWST nicht erstatten lassen - müßte ich dann
trotzdem Einfuhrzoll bezahlen (ich denke, das ist vom
jeweiligen Land abhängig - aber mal so aus dem Bauch heraus).

Zoll und Mwst sind zwei dinge:

Umzugsgut ist zollfrei.
Mehrwertsteuer: Wenn du sie dir hier erstatten kläßt, mußt du die Ausfuhr nachweisen durch Einfuhr im anderen Land. Also hier Erstattung , dort Bezahlung. auf dem Rpückweg dasselbe: Ersparnis Null, ausgaben hoch.

du erreichst damit nix.

gruss

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Jedes Geschäft wirbt doch damit, dass die MWST beim Zoll
erstattet wird.

das giltz für die amerikanischen Touristen und die Truppen der
Besatzungsmächte.

Ich werde in näherer Zukunft eine Arbeitsstelle in einem
Nicht-EU-Staat annehmen und es ist doch bares Geld, auf das
ich verzichten würde.

Na dann viel Glück: du kriegst hier 16% wieder und musst in
Patagonien oder sonstwo 25% bezahlen, sehr schmerzhafter
Verzicht! :wink:

Hallo „local“,

die MwsT Erstattung funktioniert für JEDERMANN, wenn fplgende Vorrausetzungen erfüllt sind:

  • Der verkaufende Händler erstellt eine Rechnung mit ausgewiesener MWST und eine Zollerklärung, die aussagt, dass die Ware ins Ausland verbracht wird.

  • Mit der Zollerklärung, der Ware (versiegelte Verpackung) und der Zollerklärung geht man zum Zollschalter am Flughafen und erklärt auf einem Formular die Ausfuhr. Der Zoll legt sofort per Zollliste den Zollwert der Ware fest und erstattet die UmsT (MWST), ABER legt auch fest ob und wieviel Zoll bei der AUSFUHR zu entrichten ist.

Ausfuhrzölle sind zwar selten, aber es gibt sie für bestimmte Waren, z.B. Porzellan.

Bei der Einreise in das fremde Land kann es sein, dass wiederum ein Einfuhrzoll zu entrichten ist.
Bereits gekaufte und benutzte Waren sind nicht erstattungsfähig.
Die Waren dürfen nicht wieder in die BRD eingeführt werden, ohne dann Zoll zu bezahlen.

Ich hoffe dir geholfen zu haben
Mario

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die MwsT Erstattung funktioniert für JEDERMANN, wenn fplgende
Vorrausetzungen erfüllt sind:

Ja aber nur für Neuwaren und nicht für Umzugsgut!

  • Der verkaufende Händler erstellt eine Rechnung mit
    ausgewiesener MWST und eine Zollerklärung, die aussagt, dass
    die Ware ins Ausland verbracht wird.

  • Mit der Zollerklärung, der Ware (versiegelte Verpackung) und
    der Zollerklärung geht man zum Zollschalter am Flughafen und
    erklärt auf einem Formular die Ausfuhr. Der Zoll legt sofort
    per Zollliste den Zollwert der Ware fest und erstattet die
    UmsT (MWST), ABER legt auch fest ob und wieviel Zoll bei der
    AUSFUHR zu entrichten ist.

Ausfuhrzölle sind zwar selten, aber es gibt sie für bestimmte
Waren, z.B. Porzellan.

Bei der Einreise in das fremde Land kann es sein, dass
wiederum ein Einfuhrzoll zu entrichten ist.
Bereits gekaufte und benutzte Waren sind nicht
erstattungsfähig.
Die Waren dürfen nicht wieder in die BRD eingeführt werden,
ohne dann Zoll zu bezahlen.

Hi Mario, mir brauchtest du nicht helfen, denn ich schrieb mit etwas einfacheren Worten dasselbe wie du!

gruss