Mindesthaltbarkeitsdatum

Hallo!

Darf ein Händler (z.B. SB- Warenhaus) Artikel im Regal stehen haben, die noch am selben Tag des Kaufes ablaufen oder muss es solche Artikel irgendwie gesondert auszeichnen.
Man sieht ja häufig Reglale mit der Schrift „hd gefährdete Artikel“.
Welche Strafen kommen auf einen Händler zu, der abgelaufene Artikel im Regal sthen lässt??

Grüße,
Wassermaxe

Hoi Du!
Aus Neugier habe ich mal ein wenig gesucht…
Der Begriff „Mindesthaltbarkeit“ wird auch zwischen mir und meinen Kindern häufiger
diskutiert… er heisst nicht „verdorben ab…“

Hier meine Fundstellen:
http://www2.vetline.de/nachrichten/verbraucherschutz…

und

http://www.ksa.at/recht/lebensmittelkennzeichnung.ph…

Ist irgendwie auch logisch, nur weil es in den Regalen steht, MUSST Du es ja nicht kaufen!

Irgendwer hat mal gesagt, einkaufen in deuten Supermärkten wäre lustig… die Deutschen
stehen alle am Regal und suchen das MHD… scheint ein deutsches Hobby zu sein!

*grins* meine Saure Sahne ist manchmal deutlich über dem MHD…

Grüsse aus dem Bergischen
Ulli, bei der es im Süpermarkt hin und wieder einen Extratisch gibt: MHD überschritten!

Hallo !

Haltbarkeit von Lebensmitteln

Durch Lagerung verändern sich die Eigenschaften von Lebensmitteln. Es ist schwierig, den Zeitpunkt genau zu bestimmen, wann ein Lebensmittel verdorben sein wird, wann der Verzehr vielleicht sogar gesundheitsschädlich sein kann.

Mit dem Mindesthaltbarkeitsdaum („mindestens haltbar bis …“) auf fertig verpackten Lebensmitteln benennt der Hersteller den Zeitpunkt, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine besonderen Eigenschaften (wie Farbe, Geruch, Nährstoffgehalt oder ähnliches) behält.
Ergänzend ist eine eventuell erforderliche Lagertemperatur angegeben. Man darf sich aber nicht nur auf das Datum verlassen, denn Lebensmittel können schon vorher verderben. Stellt man Schimmel, andere Verderbnisanzeichen oder Veränderungen fest, sollte man reklamieren und Austausch fordern. Um nachzuweisen, dass die Ware genau dort gekauft wurde, muss zumeist der Kassenbon vorgewiesen werden.

Wenn bei zu Haus lagernden Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wird, ist der Verzehr bei kurzfristiger Überschreitung in der Regel gänzlich unbedenklich. Je länger der Termin überschritten ist, desto eher muss mit Qualitätsverlusten gerechnet werden, nicht aber unbedingt mit Gesundheitsgefahren.

Wenn man in Geschäften Ware mit abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum findet, so ist dies nicht ungesetzlich. Den Händler trifft allerdings eine erhöhte Sorgfaltspflicht, das heißt, er muss öfter kontrollieren, ob die Ware noch in Ordnung ist. Abgelaufene Ware muss als solche gekennzeichnet werden. Häufig werden diese Lebensmittel auch günstiger verkauft.
Wichtig : Solche Produkte sofort verbrauchen. Immer bei Sonderangeboten darauf achten, wie lange die Ware noch haltbar ist, denn manchmal fehlt der aus wettbewerbsrechtlicher Sicht vorgeschriebene Hinweis auf das abgelaufene Datum.

Abgepackte Lebensmittel, die besonders leicht verderblich sind, tragen anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum („Verbrauchen bis spätestens …“), landläufig auch als Verfallsdatum bezeichnet. Solche Ware darf der Händler nach Ablauf keinesfalls mehr anbieten.

Leider ist gesetzlich bisher nicht definiert, was ein leicht verderbliches Lebensmittel ist. Und bestimmte Lebensmittel müssen weder ein Mindesthaltbarkeits- noch ein Verbrauchsdatum tragen, obwohl sie fertig verpackt angeboten werden. Dazu gehören Frischobst und -gemüse, Kartoffeln, Zucker, Salz und Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn und mehr Volumenprozent.

Gruß max

Irgendwer hat mal gesagt, einkaufen in deuten Supermärkten
wäre lustig… die Deutschen
stehen alle am Regal und suchen das MHD… scheint ein
deutsches Hobby zu sein!

Hallo !

Darüber kann man natürlich grinsen, aber mir ist ein gestempeltes Datum lieber, als dass ich an der Dicke der Fliegen das Alter der Lebensmittel erkenne, die in vielen europäischen Ländern offen in den „Läden“ herumliegen.

Gruß Max