Langsam mit den Pferden…
sorrys Alex, ich hatte dich für den Ausgangsposter gehalten.
kein Problem
Wer ist der Versteigerer? der Anbieter des Rundfluges oder
eine Pribvatperson?
Wenn der Gutschein nicht gekauft ist, sondern z.B. in einer
Verlosung gewonnen, kann er befristet werden und die
Auszahlung in Geld verweigert werden.
Nun ja, er ist eben nicht verlost worden sondern versteigert,
das ist aus meiner Sicht etwas anderes.
Es bleibt die Frage: Von Wem?
Hat der Veranstalter versteigert, dann hat er dir die
dienstleistung verkauft und muss liefern!
Das hat er, nämlich ein Flugverein aus MeckPom
Hat der Veranstalter den Flug verlost oder einer Verlosung
gestiftet, dann durfte er ihn zeitlich begrenzen und sogar die
Auszahlung des Gegenwertes in geld ausschließen.
War keine Verlosung und nicht gestiftet, das war schon zum Zwecke der Gewinnerzielung angeboten.
Dann hat ihn aber der „Gewinner“ versteigert. Dann hast du
keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
Hatte ich ja auch vermutet, dann aber die Frage und deine
Antwort gelesen. Dazu kommt, dass man mir die letzte
Möglichkeit (das letzte Wochenende in der Frist) verweigert
hat, weil es zu kurzfristig sei.
Es sind rundflüge und keine Bahnreisen! Wenn du das mit nem
Flug nach >ibiza gemacht hättest, hättest du u.U. auch die
Information: „Kein Platz“ erhalten.
Nein, schon klar, aber ich fand es eben nicht so nett, zu sagen, dann geht nicht und danach ist das Ding verfallen. Einen Ersatztermin anbieten oder eine Teilerstattung wäre ja ok gewesen.
Leutz geht nicht immer davon aus, daß die firmen springen
müssen, bloß weil ihr Kunde seid.
Naja, aber eine gewisse Flexibilität wäre schön gewesen. So hatte ich das Gefühl, ich muss betteln, damit die überhaupt mit mir reden.
Aber falls es euch interessiert, ich werde die mal freundlich anmailen und euch berichten, was da geschehen ist.
Gruß
ALex