Vertrieb im Netz vs. Exclusivrechte

Hallo,
hat irgendwer schon damit Erfahrung, wie es zu regeln ist, wenn jemand einen Exclusivvertrag für den Verkauf eines Produkts in einem bestimmten Land erworben hat - über Internet aber jeder ja in jedes Land was verkaufen kann?
Gibt es dafür schon irgendwelche Regelungen? Wenn man Anfragen aus Hintersüdostasien bekommt, diese bearbeitet, und erst bei der Bestellung (nach 10fach email-Kontakt) erfährt, dass die mails von dort kommen, und grade in Hintersüdostasien gibt es einen Exclusivvertragspartner? Wer hat dann Pech gehabt?
Ich bin gespannt, ob da schon irgendwer Erfahrungen hat oder etwas weiss.
Grüße,
Andrea

Hallo.

Na, das ist doch klar, dass das in dem Fall dein Pech ist, und du den Kunden an den zuständigen Gebiets-Vertragspartner verweisen musst. Könntest Du allerdings auch schon von vornherein klarstellen, zum Beispiel durch Fragen oder einen Hinweis in der Email-Signatur.

Gruß aus HH

Rampage

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Hallo,
email-Signatur ist vielleicht eine gute Idee . Ich dachte, dass das vielleicht einfach noch eine ungeklaerte Frage ist wg. Internet, freier Handel und so. Danke jedenfalls!
Andrea

Hi.
Ja, aber „freier Handel“ ist es ja in dem Fall nicht mehr, da Du die Lizenzrechte nur für ein bestimmtes Land erworben hast. Du akquirierst ja schliesslich nur über das web. …ist jedenfalls meine Interpretation… :smile:

Gruß
Rampage

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