Hallo!
Ich habe vor 13 Wochen meine Digitalkamera bei Q***** auf Garantie zur Reparatur abgegeben. Nun kam ein Brief, dass diese nicht mehr zu reparieren ist und ich eine Gutschrift in Höhe von 215 Euro bekomme. Die Kamera war ein Jahr als, wobei ich sie ja 1/4 Jahr nicht hatte, und kostete neu 269 EU. Ist das mit dem Zeitwert so rechtens? Darf ich das zusätzlich gekaufte Material wie SM-Karte und Akkus in Rechnung stellen? Kann ich Geld für Telefonate und Autofahrten einfordern?
Und die Hauptfrage: Wie lange darf eine Reparatur auf Garantie überhaupt dauern?
Bin dankbar über jede beantwortete Einzelfrage!
Liebe Grüße!
Hallo!
Ich habe vor 13 Wochen meine Digitalkamera bei Q***** auf
Garantie zur Reparatur abgegeben. Nun kam ein Brief, dass
diese nicht mehr zu reparieren ist und ich eine Gutschrift in
Höhe von 215 Euro bekomme. Die Kamera war ein Jahr als, wobei
ich sie ja 1/4 Jahr nicht hatte, und kostete neu 269 EU. Ist
das mit dem Zeitwert so rechtens?
Warum nicht ? Du hast sie ja ein Jahr lang benützen können.
Darf ich das zusätzlich
gekaufte Material wie SM-Karte und Akkus in Rechnung stellen?
Klar darfst du das in Rechnung stellen. Aber ob´s was nützt … ?
Kann ich Geld für Telefonate und Autofahrten einfordern?
Das sind sogenannte Folgeschäden, wie auch der nunmehr vergebliche Zukauf des Zubehörs.
Und die Hauptfrage: Wie lange darf eine Reparatur auf Garantie
überhaupt dauern?
Die Dauer soll angemessen sein. Was angemessen ist, entscheidet Art und auch Wert der Sache und deren Wichtigkeit für das tägliche Leben. Bei einem Auto wären 12 Wochen logisch absolut indiskutabel, ebenso bei einer Waschmaschine ohne zur Verfügung gestelltes Ersatzgerät, bei einem Fotoapparat oder einer Filmkamera, einer Playstation - naja …
Bin dankbar über jede beantwortete Einzelfrage!
Liebe Grüße!
Ebenso
HM
Vielleicht hilft ein freundliches Schreiben, dass ja nun 12 Woche recht lang sind und das ( wäre gut wenn ) bei Q… gekaufte Zubehör aufgrund der Nicht-Reparaturfähigkeit des bei Q… gekauften Artikels vollends nutzlos ist. Familie Schickedanz ist die Reichste in Deutschland, die könnten mal schon was locker machen
das mit den 215 Euro ist nicht OK.
Wenn das Gerät innerhalb der Gewährleistungspflicht (24 Monate) kaputt geht, hat der Hersteller die möglichkeit das Gerät nachzubessern, sollte das nicht gelingen, hast DU die Wahl was mit dem Gerät passiert.
Preis mindern (wäre aber blötsinn da die Kamera defekt ist)
Ersatzgerät
oder 3. Wandlung des Kaufvertrages, das heißt du bekommst den kompletten Kaufpreis erstatte.
Die zusätzlichen Materialen,Telefon und Autofahrten darfs du leider nicht geltend machen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
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