Factoring

Hallo :smile:

Ein Lieferant verkauft seine Forderungen, die er aus der laufenden Geschäftsverbindung an mich hat, an eine Bank, die von meinem Konto einzieht.

Nun verlangt diese Bank aus Gründen bankinterner Revision, dass ich einen mit zugesandten Kontoauszug mit den tatsäächlich offenen Posten abgleiche und in doppelter Ausfühtrung zurückschicke.

Bin ich dazu verpflichtet ?

Grüße

HM

Hallo HM,

eine Verpflichtung irgend etwas zu tun besteht meiner Ansicht nach nicht. Es besteht ja zwichen der Bank und Ihnen keine Geschäftsverbindung.

Allerdings resultieren daraus Schwierigkeiten für den Lieferanten.
Dessen Forderungen werden nicht mehr angekauft, was zu einem Liquiditätsengpass führen kann, der das Unternehmen in Schwierigkeiten stürzen kann.

In sofern dürfte die Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und dem Lieferanten auch recht schnell beendet sein.

Ich empfehle Ihnen daher, diese kleine Fleißarbeit zu vollbringen.

Gruß Ivo Haller

Hallo HM,

eine Verpflichtung irgend etwas zu tun besteht meiner Ansicht
nach nicht. Es besteht ja zwichen der Bank und Ihnen keine
Geschäftsverbindung.

Allerdings resultieren daraus Schwierigkeiten für den
Lieferanten.
Dessen Forderungen werden nicht mehr angekauft, was zu einem
Liquiditätsengpass führen kann, der das Unternehmen in
Schwierigkeiten stürzen kann.

OK, das muss natürlich nicht sein.

In sofern dürfte die Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und
dem Lieferanten auch recht schnell beendet sein.

Das glaube ich weniger *g

Ich empfehle Ihnen daher, diese kleine Fleißarbeit zu
vollbringen.

OK, geht los :smile:

Gruß

HM

Frage: Warum meinen so Viele hier, mich siezen zu müssen `? :smile:

Gruß Ivo Haller

Hallo HM,

Frage: Warum meinen so Viele hier, mich siezen zu müssen `?

Vielleicht deshalb weil Du unter Deinem Posting HM angibst und in Deiner VIKA ebenfalls Herr Meyer steht -:smile:)
Hallo Meyer oder Hallo Herr hört sich doch be… an *gg*
Schreib doch unter Deine Postings auch noch einen Vornamen oder ein
Pseudonym.
Vielleicht haben auch einige „Angst“ wenn Sie Dir nicht mit äußerster Höflichkeit begegnen, denn hinter Dir steht eine geballte Ladung
an „Sprengkraft“.
(Scherz!!)
und Grüsse
teparo

Gruß Ivo Haller

du hast es erkannt (owt)
zumindest war das mein Gedanke.

Hallo Ihr Beiden !

Tja, das ist so: „Herr Meyer“ ist kein bürgerlicher, sondern ein Spitzname, der nur in dieser Konstellation verwendet werden darf. Abkürzungen wie „Meyer“ oder Verballhornungen wie „Meyer, Herr“ in Anreden oder Handytelefonbüchern und Outlookverzeichnissen sind unzulässig.

Es existiert zum Namen kein Vorname.

Fortan möchte ich bitte mit „Herr Meyer“ angesprochen werden und in der Korrespondenz hat das Duzen angewendet zu werden.

In der Hoffnung, mich klar ausgedrückt zu haben

HM :smile:)))))))

Hallo Herr Meyer!!!
so müßte es nun ja korrekt sein. *g*

Tja, das ist so: „Herr Meyer“ ist kein bürgerlicher, sondern
ein Spitzname, der nur in dieser Konstellation verwendet
werden darf. Abkürzungen wie „Meyer“ oder Verballhornungen wie
„Meyer, Herr“ in Anreden oder Handytelefonbüchern und
Outlookverzeichnissen sind unzulässig.

Schade dass wir nur kein Netzwerk haben in dem wir auch riechen können
was andere wünschen. :wink:)

Es existiert zum Namen kein Vorname.

Sollen wir das wirklich glauben ???
Wurdest Du tatsächlich bis heute ohne Vornamen durch die Welt
geschickt - dann musstest Du ja bis heute eine „geballte Ladung“
Häme einstecken.

Fortan möchte ich bitte mit „Herr Meyer“ angesprochen werden
und in der Korrespondenz hat das Duzen angewendet zu werden.

Wie Herr Meyer unser Herr und Meister befehlen!!!

In der Hoffnung, mich klar ausgedrückt zu haben

Klar und unmißverständlich - ich wage es nicht etwas anderes zu
sagen. :smile:))

HM :smile:)))))))

teparo :smile:)))))))))))))