Unter welchen Voraussetzungen wird in der Innenstadt oder sonstiger 1 a Lage ein Promotionstand vermietet? Ist der Ladeninhaber für einen gewissen Raum vor seinem Laden selber verantwortlich oder muss dies dennoch von der Stadt angemietet werden? Welche Behörde ist zuständig?
Würde mich freuen, wenn ich über diese Fragen regen Zuspruch bzw. Antwort erhalten würde.
Der Grund vor den Läden gehört in aller Regel der Gemeinde oder Stadt. Das Aufstellen eines solchen Standes ist Sondernutzung, für die es örtliche Gebührensatzungen gibt. In jedem Falle ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig, im Zweifel der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister, bzw. der Stadtdirektor bzw. Oberstadtdirektor (so früher in NRW).