Hallo
Unsere Firma produziert Metall- und Kunststoffkleinteile vorallem für die Elektro- und Automobilindustrie.
Von vielen unseren deutschen Kunden werden wir um Langzeitlieferantenerklärungen gebeten.
Gemäss Auskunft meines Zollspezialisten beim Transportunternehmen kann eine solche LZL nicht von einer schweizer Firma ausgestellt werden und wäre daher in jedem Fall ungültig bzw. irrelevant.
Auf der Rückseite des neue Formulars nach Verordnung Nr. 1207/2001 steht deutlich „Die Lieferantenerklärung ist nur gültig, wenn der Unterzeichner in der Gemeinschaft ansässig ist.“
Auch die Merkblätter aller deutschen Handelskammern sagen das gleiche: „Der Aussteller einer Lieferantenerklärung muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EG-Mitgliedsstaat haben. Lieferantenerklärungen, die z.B. in der Schweiz ausgestellt werden, sind ungültig. Auch der Empfänger einer Lieferantenerklärung muss einen Sitz in der EG haben.“
Aber trotzdem verlangen die D-Kunden teilweise mit Nachdruck diese Erklärung.
Was soll ich denn jetzt tun?
- den Kunden mühsam zu überzeugen versuchen, dass die Schweiz nicht in der EG ist und deshalb keine Langzeitlieferantenerklärung ausstellen kann.
- oder einfach das ‚ungültige‘ Formular ausfüllen und unterschreiben, damit alle zufrieden sind?
Danke für eure Hilfe.
Gruss aus der Schweiz
Sansi
gruss