Garantiefall - Rechnung verloren - Pech gehabt?

Hallo Wissende,

folgendes Problem:
Hardware gekauft - Gerät funktioniert nicht.
Zum Händler zurück gebracht mit Originalrechnung. Händler schreibt Werkstattauftrag (Original RN steht drauf) und schickt Gerät zum Hersteller zurück.
Hersteller stampft Gerät ein, in der kompletten Serie scheint es kein funktionierendes zu geben, jedenfalls schreibt er dem Händler das Gerät gut bzw. gibt Anweisung es mir gutzuschreiben.
Ich finde aber Originalrechnung nicht mehr.
Händler stellt sich stur: Keine Gutschrift ohne O-Rechnung!
Bin ich jetzt gearscht? Ich habe den Beleg, ein von mir rechtmäßig erworbenes Gerät abgeliefert zu haben. Ich will wenn schon kein Geld oder Gutschrift wenigstens mein Gerät zurück, das es natürlich nicht mehr gibt. Der Händler stellt sich stur - kann ich nichts tun?

Muss der Hersteller mir ein funktionierendes Ersatzgerät stellen? Welche Probleme mit dem Finanzamt (behauptet er wenigstens) hat der Händler zu erwarten?
Kann ich eine eidesstattl. Erklärung abgeben, dass ich im Besitz der O-Rechnung war, sie verlor und falls diese nach Gutschrift wieder auftauchen sollte, ich versichere sie zu vernichten?

Es geht nicht nur ums Prinzip, sondern um 130 Euro und die will ich nicht einfach so abschreiben!

Bitte um Hilfe und vielen Dank schon mal im voraus.

Pit


Anm. Mod (Heiner): Im Titel gab es einen kleinen Buchstabenverdreher, den ich korrigiert habe.

Hallo Pit,

Zum Händler zurück gebracht mit Originalrechnung. Händler
schreibt Werkstattauftrag (Original RN steht drauf) und
schickt Gerät zum Hersteller zurück.

Also hast Du doch die Originalrechung dem Händler gegeben, oder hast Du sie wieder mitgenommen?

Hersteller stampft Gerät ein, in der kompletten Serie scheint
es kein funktionierendes zu geben, jedenfalls schreibt er dem
Händler das Gerät gut bzw. gibt Anweisung es mir
gutzuschreiben.

Der Hersteller muß ein „Vernichtungsprotokoll“ in seiner Buchhaltung haben, zumal ja ein Wert buchungstechnisch nicht verschwunden sein kann. Dadurch kann er auch dem Händler dein Einkaufswert zurückerstatten, worüber es auch einen Bankbeleg wiederum geben muß. Es gibt also für Dein Gerät quasi einen Totenschein :smile:

Ich finde aber Originalrechnung nicht mehr.
Händler stellt sich stur: Keine Gutschrift ohne O-Rechnung!
Bin ich jetzt gearscht? Ich habe den Beleg, ein von mir
rechtmäßig erworbenes Gerät abgeliefert zu haben. Ich will
wenn schon kein Geld oder Gutschrift wenigstens mein Gerät
zurück, das es natürlich nicht mehr gibt. Der Händler stellt
sich stur - kann ich nichts tun?

Der Händler hat auf auf alle Fälle vom Vorlieferanten Deines Gerätes eine Gutschrift erhalten. Die kann er schlecht leugnen.

Muss der Hersteller mir ein funktionierendes Ersatzgerät
stellen? Welche Probleme mit dem Finanzamt (behauptet er
wenigstens) hat der Händler zu erwarten?

Jedes Finanzamt gibt sich auch mit „Ersatzbelegen“ zufrieden, wenn das Original nicht auffindbar ist. Solange ein Vorgang plausibel nachvollziehbar dem FA dargestellt wird, sind die nicht päptstlicher als der Papst.

Kann ich eine eidesstattl. Erklärung abgeben, dass ich im
Besitz der O-Rechnung war, sie verlor und falls diese nach
Gutschrift wieder auftauchen sollte, ich versichere sie zu
vernichten?

Genau das würde dem FA genügen, um als Ersatzbeleg für das Original zu dienen. Im übrigen wird der ganze Käse sowieso nur im Falle einer Betriebsprüfung durch das FA Deines Lieferanten gecheckt.

Es geht nicht nur ums Prinzip, sondern um 130 Euro und die
will ich nicht einfach so abschreiben!

Frage Deinen Händler nach seiner Steuernummer und seinem Veranlagungsfinanzamt, um Dich selber nach den notwendigen Unterlagen im Falle des Verlusts der Originalrechnung zu erkundigen. Spätestens dann sollte er klein beigeben, weil solchen Dinge ja öfters passieren und er sich bestenfalls blamiert.

Gruß Richard

Richard,

danke für deine Tipps!
Habe schriftlich gefordert, mir mein Eigentum zurückzugeben (oder den Gegenwert in Geld) und das unverzüglich und auch ohne Originalrechnung. Habe zugleich gerichtliche Schritte angekündigt, wenn es zu keinem vernünftigen Vorschlag kommt.
Die Sache mit dem Finanzamt und der Steuernummer ist gut. Werde ich anwenden, wenn er nicht oder unakzeptabel stur reagiert, denn den Gang zum Gericht würde ich mir wg. einer Lapalie eigentlich schon ersparen wollen.

Ciao Pit