Der gute Zoll mal wieder

Hallo ihr,

es geht um folgendes. Nach langer Suche haben wir endlich sehr gute - und auch sehr günstige Großhändler gefunden (im Ausland) bei denen wir gerne unsere Ware beziehen würden. Nun aber meine Frage, was muss ich beachten wenn wir unsere Waren aus einem nicht-europäischen Land bekommen? Es sind kleine Mengen die wir bestellen werden. Ein - zwei Pakete pro Bestellung, nie mehr als 100 Artikel. Die Bestellung würde selbstverständlich auf unsere Firma laufen.
Was müssen wir beachten?
Fällt eine Zollgebühr an? Wenn ja wie hoch? Wonach richtet sich das?
Müssen wir MwSt auf die Artikel in Deutschland bezahlen?
Darf der Zoll einfach Waren einbehalten?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen - und haltet die Fragen nicht für allzu dumm. Die Großhändler sind zwar alle sehr billig - aber wenn noch einiges an Gebühren hinzu kommt können wir gleich in Deutschland einkaufen :wink:.
Bei der IHK haben wir uns bereits erkundigt, die haben allerdings nur auf die Hälfte unserer Fragen geantwortet - nämlich das wir auch ohne UStID im Ausland einkaufen können - es aber sein kann, das Großhändler oftmals keine Händlerpreise anbieten werden.

Sollte es jemand interessieren, ich habe vor ein paar Wochen hier auch eine Anfrage gestellt bzgl. einer CD die ich in den USA bestellt hatte. Privat. Hat eigentlich alles gut geklappt, das Päckchen wurde jedoch vom Zoll geöffnet und die Rechnung wurde entnommen, kann mir jemand sagen warum?

hallo, antworten bei den fragen:

was muss ich beachten wenn wir unsere Waren

aus einem nicht-europäischen Land bekommen?

die zahlungsweise! eine auslandsueberweisung kann erheblich teuer sein. und dann die frachtkosten. vermeintlich billige ware verteuert sich durch fracht.

Fällt eine Zollgebühr an? Wenn ja wie hoch? Wonach richtet sich das?

das richtet sich nach der art und somit zolltarifnummer der ware - sag mal genaueres - dann versuche ich mal ferndiagnose. wenn die verzollung „kompliziert“ ist, benoetigst du einen fachspediteur, der dir die abfetrigung selbst auch noch berechnet.

Müssen wir MwSt auf die Artikel in Deutschland bezahlen?

nein, aber einfuhrumsatzsteuer - die ist auch 16%. die kannst du als haendler aber zurueckbekommen - naeheres regelt deine vorsteueranmeldung.

Darf der Zoll einfach Waren einbehalten?

ja, macht er, wenn du zoll und eust nicht zahlst, oder einfuhrbeschraenkung fuer die ware besteht.

das Päckchen wurde jedoch vom Zoll geöffnet und die Rechnung
wurde entnommen, kann mir jemand sagen warum?

vermutlich fand eine „freischreibung“ statt, und der zoll wollte ein papier als beleg behalten und deren kopierer war kaputt.

gruss
khs

Hallo ihr,

es geht um folgendes. Nach langer Suche haben wir endlich sehr
gute - und auch sehr günstige Großhändler gefunden (im
Ausland) bei denen wir gerne unsere Ware beziehen würden. Nun
aber meine Frage, was muss ich beachten wenn wir unsere Waren
aus einem nicht-europäischen Land bekommen? Es sind kleine
Mengen die wir bestellen werden. Ein - zwei Pakete pro
Bestellung, nie mehr als 100 Artikel. Die Bestellung würde
selbstverständlich auf unsere Firma laufen.
Was müssen wir beachten?

  1. Daß man ohne grundlegende Informationen über den Importartikel auch keine richtigen Informationen über Zollbestimmungen erhalten kann. Das Zollrecht sieht für Atomwaffen und Kinderspielzeug halt unterschiedliche Bestimmungen vor.

Fällt eine Zollgebühr an?

Liegt daran was ihr importiert.

Wenn ja wie hoch?

Liegt daran was ihr importiert.

Wonach richtet
sich das?

Nach dem was ihr importiert.

Müssen wir MwSt auf die Artikel in Deutschland bezahlen?

nein, Aber einfuhrumstzsteuer, de genauso hoch ist wie der Mehrwersteuersatz. Und die wird berechnet auf den grenzübergangswert der Waren.

Darf der Zoll einfach Waren einbehalten?

wenn ihr keine einfuhrgenehmigungen habt, oder die Waren genehmigungspflichtig und ihr keine genehmigung habt, oder ihr keine Einfuhrerklärung abgebt, oder ihr die EUst. nciht bezahlt, oder ihr nicht die nötigen und verlangten Papiere vorlegt, dann ja.
Und darüberhinaus kann das ZA die Ware sogar ersatzlos vernichten.

Ich hoffe ihr könnt uns helfen - und haltet die Fragen nicht
für allzu dumm. Die Großhändler sind zwar alle sehr billig -
aber wenn noch einiges an Gebühren hinzu kommt können wir
gleich in Deutschland einkaufen :wink:.

dafür gibt es ja die Generalimporteuere, bei denen ist es in der Regel günstiger einzukaufen, da sich dort die einfuhrabgaben und Verzollungskosten auf ganze Ladungen verteilen und nciht nur auf 100 barbiepuppen o.ä.

Bei der IHK haben wir uns bereits erkundigt, die haben
allerdings nur auf die Hälfte unserer Fragen geantwortet -
nämlich das wir auch ohne UStID im Ausland einkaufen können -
es aber sein kann, das Großhändler oftmals keine Händlerpreise
anbieten werden.

das liegt ganz einfach daran, daß die IHK keine rechtsverbindlichen Aussagen über „Zollangelegenheiten“ machen darf.

Sollte es jemand interessieren, ich habe vor ein paar Wochen
hier auch eine Anfrage gestellt bzgl. einer CD die ich in den
USA bestellt hatte. Privat. Hat eigentlich alles gut geklappt,
das Päckchen wurde jedoch vom Zoll geöffnet und die Rechnung
wurde entnommen, kann mir jemand sagen warum?

1.Weil der Zoll das Recht dazu hat!
2.Weil der Zoll dem FA melden muss, ob die Ware EUSt-Pflichtig ist und wie hoch der UST-Betrag ist.
3. Weil der Zoll u.U. auf den Re-Wert Zoll berechnen muss.
4. Weil der Zoll prüfen muss, ob es sich um genehmigungspflichtige Waren handelt.
5. Weil der Zoll prüfen muss, ob die Einfuhrerklärungen mit dem Wareninhalt übereinstimen.
6. um zu prüfen, ob die Waren richtig deklariert sind und richtig kategorisiert sind
7. und noch einige andere hudnert gründe.

gruss

Hallo Karl-Heinz,

erst einmal danke für die schnelle Antwort. :smile:

Wir dachten eigentlich eher an kleinere Mengen 200 Stück CF Karten.

das richtet sich nach der art und somit zolltarifnummer der
ware - sag mal genaueres - dann versuche ich mal ferndiagnose.
wenn die verzollung „kompliziert“ ist, benoetigst du einen
fachspediteur, der dir die abfetrigung selbst auch noch
berechnet.

An wen müssen wir denn die Zollgebühren und EuSt bezahlen? Entschuldige für die doofe Frage aber wir haben wirklich keine Ahnung.
Wir haben uns das eigentlich so vorgestellt, wir bestellen unsere Ware (bezahlen selbstverständlich an unseren Händler) und bekommen dann noch einmal einen extra Gebührenbescheid vom Zollamt oder vom Finanzamt. Ist das korrekt?

Viele Grüße,

Maria u. Sabine

hi

Wir dachten eigentlich eher an kleinere Mengen 200 Stück CF
Karten.

die wuerde ich unter 8473 3010 tarifieren - dann sind sie zollfrei

An wen müssen wir denn die Zollgebühren und EuSt bezahlen?

letztendlich an das zollamt - ggfls ueber einen spediteur, aber wenn ihr tatsaechlich nur cf karten importiert, dann wird euch das zollamt einmalig beim ausfuellen des zollantrages helfen.

und bekommen dann noch einmal einen extra Gebührenbescheid vom
Zollamt oder vom Finanzamt. Ist das korrekt?

ja, vom zollamt - und die bezahlte eust holt ihr euch via steuerberater zurueck.

gruss
kuddel

Einfuhrzoll
Hallo Maria,

und hier findest Du noch weitere Informationen:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruss
Eve*

off topic: was sind CF-Karten? owt
Danke! Zaphod