Nachdem ich nun einige Wochen recherchiert habe möchte ich hier im Bord noch ein paar abschließende Fragen zu meinem Problem stellen.
Ich habe folgendes vor. Ich möchte nebenberuflich bei Ebay einige Sachen versteigern mit der Absicht Gewinne zu erwirtschaften. Ich habe das in den letzten Wochen mal ausprobiert und es scheint ganz gut zu funktionieren. Meine Gewinnspanne liegt so bei ca. 20 – 30%, nach Abzug aller Kosten. Also möchte ich mir einen Gewerbeschein besorgen. Ich möchte gebrauchte aber auch neue Artikel versteigern. Außerdem möchte ich im Jahr nicht mehr als 16.600€ Umsatz machen und mich somit von der Umsatzsteuerabgabe befreien lassen. Also hätte ich einen Gewinn von ca. 3000 – 4000€ der zu versteuern wäre. Richtig?
Nun zu meinen Fragen:
Gilt die Umsatzsteuerbefreiung solange ich unter den 16.600€ Umsatz im Jahr bleibe, also Jahr für Jahr?
Muss ich Umsatzsteuer zahlen sobald ich auch neue Artikel verkaufe auf die ich Umsatzsteuer gezahlt habe?
Wird der Gewinn nach meinem individuellem Steuersatz versteuert?
Muss ich auf den Gewinn Sozialversicherungsabgaben zahlen?
Wie verbuche ich Ausgaben für Artikel die ich von Privatpersonen kaufe – muss ich von denen eine Rechnung verlangen?
Sollte ich irgendwann doch Umsatzsteuern zahlen müssen, ist es dann richtig, dass ich diese bei gebrauchten, von Privatleuten gekauften, Artikeln nur auf den Gewinn abführen muss?
So - hoffe das ich hier richtig bin,und schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo,
viele Fragen, die sich in der Praxis aber noch immens vermehren werden…
Ich kann Dir nur den Rat geben, wenn Du nebenberuflich auf Ebay tätig wirst, kannst du Deine Umsatzgröße nur schlecht beeinflussen.
Gesetzt dem Fall, du erwirtschaftest die 16.600 € schon bis Juli, willst Du dann für den Rest des Jahres zuschauen, wie andere das Geschäft machen ? Ebay-Erfolg heißt auch kontinuirlich präsent zu sein!
Setze Dich mit einer Steuerkanzlei in Verbindung, erfrage Preise für evtl. Buchhaltung und Einkommenssteuererklärungen und trage Dich mit dem Gedanken, die Sache etwas profesioneller anzugehen (ein Tipp eines Ebay-Powersellers). Viele Grüße und viel Erfolg, Frank.
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alldieweil Du den Handel nebenberuflich betreiben willst, kann es nützlich sein, wenn Du Dein Konzept „so einfach wie möglich“ so praktizierst, wie Du es beschrieben hast:
Meine
Gewinnspanne liegt so bei ca. 20 – 30%, nach Abzug aller
Kosten. Also möchte ich mir einen Gewerbeschein besorgen. Ich
möchte gebrauchte aber auch neue Artikel versteigern. Außerdem
möchte ich im Jahr nicht mehr als 16.600€ Umsatz machen und
mich somit von der Umsatzsteuerabgabe befreien lassen. Also
hätte ich einen Gewinn von ca. 3000 – 4000€ der zu versteuern
wäre. Richtig?
Richtig. Voraussetzung, die Kosten sind alle als Betriebsausgaben zu berücksichtigen - Beispiel: Hardware, Software, Internetzugang etc. nicht ganz überwiegend privat veranlasst oder nicht eindeutig trennbar zwischen privatem und betrieblichem Aufwand.
Nun zu meinen Fragen:
Gilt die Umsatzsteuerbefreiung solange ich unter den
16.600€ Umsatz im Jahr bleibe, also Jahr für Jahr?
Ja. Streng genommen ist dieses die Grenze für die Umsätze im Vorjahr, Du bist damit also auf der sicheren Seite. Sie ist in der Vergangenheit immer bloß nach oben angepasst worden. Für die Zukunft kann sich anderes ergeben…
Muss ich Umsatzsteuer zahlen sobald ich auch neue Artikel
verkaufe auf die ich Umsatzsteuer gezahlt habe?
Nein. Du kalkulierst als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer mit Bruttopreisen, die USt spielt keine Rolle.
Wird der Gewinn nach meinem individuellem Steuersatz
versteuert?
Ja. Vorsicht, bei zusätzlichen Einkünften von 3.000 Euro kannst Du nicht mit Deinem augenblicklichen Durchschnittssteuersatz (ESt/zu versteuerndes Einkommen) kalkulieren, weil der Steuersatz von der Höhe des Einkommens abhängt und mit diesem steigt.
Muss ich auf den Gewinn Sozialversicherungsabgaben zahlen?
Nein, derzeit nicht.
Wie verbuche ich Ausgaben für Artikel die ich von
Privatpersonen kaufe – muss ich von denen eine Rechnung
verlangen?
Ja. Solange es sich um einzelne Veräußerungen von Gegenständen aus dem privaten Vermögen handelt, müssen die Verkäufer (derzeit) auch nichts davon versteuern, brauchen sich also nicht um die Rechnung drücken.
Sollte ich irgendwann doch Umsatzsteuern zahlen müssen, ist
es dann richtig, dass ich diese bei gebrauchten, von
Privatleuten gekauften, Artikeln nur auf den Gewinn abführen
muss?
Ja, auf die Differenz Einkaufspreis/Verkaufspreis: Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, wenn es sich nicht um den Handel mit Edelmetallen oder Edelsteinen handelt. Bei Kunstgegenständen gibt es eine Option.