Gewährleistung für Drucker

Hallo Experten,
wie verhält es sich mit der Gewährleistung (2 Jahre ab 2002?) bei einem defekten Drucker? Die Herstellergarantie lief 1 Jahr, Abgabe zur Reparatur 4 Wochen später. Der Händler pfriemelt jetzt an dem Drucker rum und deutete an, dass er evtl. keine Abwicklung nach der Gewährleistung geben könne. Welche Pflichten hat der Händler nun eigentlich innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung? Und welche Rechte hat man als Kunde?
Dank im Voraus für eure Antworten.
Gruß
biro

Als Kunde hat man in solchem Falle das Recht, im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserung oder Wandlung zu verlangen. Aber nach Ablauf der ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Pflicht nachzuweisen, dass das Gerät bei Übernahme bereits defekt war oder die Ursache für den Ausfall damals schon vorhanden war.

HM

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Danke owT