Mehrwertsteuer bei Änderungsschneiderei

Guten Tag !

Ich habe heute morgen diese Frage schon im Brett " Steuern " gestellt , glaube aber jetzt , daß ich da falsch bin .

Der Fall :

Meine 87 –jährige Schwiegermutter ist bei einem größeren Auftrag
( gesamt ca . € 1400.-) bei einer Änderungsschneiderei anscheinend über den Tisch gezogen worden .

Auf der Preistafel der Änderungsschneiderei sind alle Preise als End – Preise
( incl. MWSt) und ganze Zahlen ohne Nachkommastellen
( € 5 .- / € 8.- etc. ) aufgeführt .

Bei der Abrechnung , die meine Schwiegermutter bezahlen mußte , erscheinen alle Preise auch als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen ( € 8.- / € 10.- etc. ) , jedoch hat man hier noch die 16 % - ige MWSt. addiert .

Falls die Preise in der Abrechnung ohne MWSt. gedacht wären , müßten sie ja eigentlich Zahlen mit Nachkommastellen
( z. B. : Preis € 6.90 plus 16 % MWSt. ergibt ganze Zahl € 8.- ) sein , um auf glatte
.Zahlen zu kommen .

Bei den Einzelposten der Aufstellung handelt es sich um Preise, die denen auf der Preistafel in etwa entsprechen , die MWSt . müßte also auch in den Preisen dieser Abrechnung bereits enthalten sein .

Auch andere Änderungsschneidereien in der gleichen Stadt berechnen ähnliche Preise als Endpreise jeweils incl . MWSt .

Alles das deutet daraufhin , daß es sich bei den Preisen der Abrechnung ebenfalls um Endpreise ( incl . MWSt ) handelt , zu denen man einfach noch einmal die
MWSt . addiert hat .

Wer weiß , wie Abrechnungen in diesem Gewerbe aussehen müssen ?

Dürfen Preise / Rechnungen in diesem Gewerbe überhaupt die MWSt. gesondert ausweisen oder müssen alle Preise Endpreise ( incl. MWSt. ) sein ??.

Wer weiß was ???

Im Voraus vielen Dank !

Jürgen

hallo jürgen,

Meine 87 –jährige Schwiegermutter ist bei einem größeren
Auftrag (gesamt ca . € 1400.-) bei einer Änderungsschneiderei

1400 euro? war das für nen ganzen karnevalsverein? (ich setze mal voraus, daß du dir sicher bist, daß deine schwiegermutter noch im vollen besitz ihrer geistigen kräfte ist …)

Falls die Preise in der Abrechnung ohne MWSt. gedacht wären, müßten sie ja
eigentlich Zahlen mit Nachkommastellen (z. B.: Preis € 6.90 plus 16% MWSt.
ergibt ganze Zahl € 8.-) sein, um auf glatte Zahlen zu kommen.

mit glatten zahlen hat das nix zu tun. wenn du in einem kaufhaus was kaufst, dann kostet das ja auch 19,95 euro. darin ist die 16% mwst. i.h.v. 2,75 euro enthalten, muß aber nicht separat ausgewiesen werden, da dies für den privaten endverbraucher nicht relevant ist.

Dürfen Preise / Rechnungen in diesem Gewerbe überhaupt die
MWSt. gesondert ausweisen oder müssen alle Preise Endpreise (
incl. MWSt. ) sein ??.

wenn auf der preistafel, die sich ja an private kunden richtet, 10 euro steht, zahlt deine schw. 10 euro. nur wenn dort steht 10 euro + mwst. oder 10 euro* (*alle preisangaben zzgl. 16% mwst.), dann zahlt sie 11,60 euro.

aber läßt sich das denn bei einer summe von 1400 euro klar trennen, was netto-arbeitsleistung war?
steht dort:
50 hosen zu je 8 euro +
50 hemden zu je 6 euro =
1400 euro + 16% mwst. i.h.v. 224 euro = 1624 euro
oder
50 hosen zu je 9,28 euro +
50 hemden zu je 6,96 euro = 1624 euro
=> abrechnung falsch, wenn es nicht auf der tafel stand!

oder steht dort:
versch. kleidungsstücke = 1624 euro
=> abrechnung falsch, wenn es nicht auf der tafel stand, und widerspricht ggf. (je nach rechnungsdatum) den ab 1.1.04 geltenden gesetzen zur rechnungsstellung (menge und art muß angegeben werden)!

lg, pit

Nachtrag für Pit

Hallo , Pit !

Meine Schwiegermutter ist schon noch im Besitz ihrer geistigen
Fähigkeiten , danke für die Nachfrage .

Allerdings sind bei dieser Aktion viele Kleidungsstücke geändert worden , darunter Pelzmantel , mehrere Pelzkragen und andere aufwendige Kleidungsstücke , daher die hohe Gesamtsumme .

Das Problem ist nur , daß es sich bei den Preisen auf der Preisliste des Geschäftes um Standard – Angebote wie Änderung von Jeans , Rock , Hose etc. handelt ,nicht aber um Sachen wie Blusen , Pelzmantel , Hosenrock etc.

Ein direkter Vergleich der Preise ist also nicht möglich .

Die in der Abrechnung aufgeführten Preise sind meiner Schwiegermutter vorher auch tatsächlich genannt worden , allerdings ohne den Hinweis , daß bei diesen Arbeiten ( im Gegensatz zur Preisliste im Laden ) die MWSt. zusätzlich( !! ) zu zahlen ist .

Ich selbst habe im gleichen Laden auch schon ein Teil ändern lassen , das nicht ( !!) auf der Standard – Preisliste stand und mußte beim Abholen trotzdem nur den genannten Preis ( ohne zusätzliche MWSt. ) zahlen .

Also würde man ( auch ich nicht ) nicht darauf kommen , daß in diesem Laden bei manchen ( !!) Arbeiten die MWSt. zum genannten Preis addiert wird .

Wahrscheinlich hat man in meiner Schwiegermutter ein leichtes Opfer vermutet , um ein paar EURO extra abzustauben .

Was kann man tun ??

Gruß
Jürgen

Das Problem ist nur , daß es sich bei den Preisen auf der
Preisliste des Geschäftes um Standard – Angebote wie Änderung
von Jeans , Rock , Hose etc. handelt ,nicht aber um Sachen wie
Blusen , Pelzmantel , Hosenrock etc.
Ein direkter Vergleich der Preise ist also nicht möglich .

bin kein RA, aber das klingt nun schwierig wegen der beweisführung. die können ja dann einen x-beliebigen preis ansetzen.

Die in der Abrechnung aufgeführten Preise sind meiner
Schwiegermutter vorher auch tatsächlich genannt worden ,
allerdings ohne den Hinweis , daß bei diesen Arbeiten
( im Gegensatz zur Preisliste im Laden ) die MWSt.
zusätzlich( !! ) zu zahlen ist .

Bei der Abrechnung , die meine Schwiegermutter bezahlen mußte , erscheinen alle
Preise auch als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen ( € 8.- / € 10.- etc. ) ,
jedoch hat man hier noch die 16 % - ige MWSt. addiert .

ich würde die rechnung mal mitnehmen in den laden und den besitzer freundlich auf den irrtum hinweisen - unter hinweis auf seinen KV ggüb. der dame. der war zwar nur mündlich, aber der werklieferungsvertrag (vermute ich mal) war dies auch.

weitere anlaufstellen:
verbraucherzentrale, ihk, gewerbeaufsichtsamt?

lg, pit

Hallo Pit,

weitere anlaufstellen:
verbraucherzentrale, ihk, gewerbeaufsichtsamt?

Viel einfacher: nach voriger Prüfung damit drohen, die Handwerkskammer einzuschalten. Hat sie noch innerhalb des handwerksähnlichen Gewerbes „Änderungsschneiderei“ gearbeitet oder bereits die Grenzen in Richtung „Schneiderei“ (meisterpflichtiges Handwerk) überschritten ?

Grüsse

Sven

Hallo Jürgen

Alles das deutet daraufhin , daß es sich bei den Preisen der
Abrechnung ebenfalls um Endpreise ( incl . MWSt ) handelt ,
zu denen man einfach noch einmal die
MWSt . addiert hat .

Wer weiß , wie Abrechnungen in diesem Gewerbe aussehen müssen
?

Dürfen Preise / Rechnungen in diesem Gewerbe überhaupt die
MWSt. gesondert ausweisen oder müssen alle Preise Endpreise (
incl. MWSt. ) sein ??.

Wenn Deine Schwiegermutter Endverbraucherin ist dann ist der Händler od. Schneider verpflichtet Endpreise incl. MwSt zu nennen bzw. auf Preistafeln auszuweisen. Das können ohne weiteres glatte Summen sein.

Wenn deine Schwiegermutter allerdings ein Gewerbe ausüben sollte, das heisst sollte sie z.B. eine Annahmestelle für eine Schneiderei und für diese Dienstleistung einen Aufschlag nehmen. Dann darf die Schneiderei Nettopreise ausweisen, das heisst die MwSt. kommt zusätzlich dazu.
Ab 100€ Rechnungssumme muss MwSt in derRechnung seperat auswgewiesen sein.

Gruß Erhard

Danke an Alle !
Danke für die Tips.

Morgen werde ich mich mal an IHK und Handwerkskammer wenden .

Gruß
Jürgen