Hallo ihr Experten,
ich bin mir nicht so sicher, ob ich mit meinem Problem hier noch richtig bin, oder ob es schon eine rechtliche Sache ist.
Die Firma, in der ich arbeite, stellt Industriegüter her und kauft auch einen Teil zu (Handelswaren). Da wir auch in die ganze weite Welt exportieren und in der letzten Zeit vermehrt Schwierigkeiten bekommen, wollen wir dazu übergehen, unsere Produkte mit „Made in…“ zu kennzeichnen. Die verschiedenen Ursprünge sind uns natürlich bekannt, alles woran es zur Zeit hapert, ist die Art und Weise der Kennzeichnung. Einige Länder schreiben vor, dass diese direkt auf dem Produkt oder der Verpackung, die in den Einzelhandel gelangt angebracht wird. Wie schaut es mit den Ländern aus, bei denen nicht vorgeschrieben ist, wo die Herkunftsbezeichnung steht?
Unsere Produkte (Trinkgläser) sind ein einem Geschenkkarton verpackt, und in diesem Karton ist das Glas selber, ein Prospekt und ein Imitat (dieses zeigt, wie das Glas gefüllt ausschaut). Reicht es aus, wenn wir die Kennzeichnung auf diesem Imitat bzw. dem Prospekt anbringen??
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!!
Julia