Besondere auflage für tee-verkauf ?

hallo !
benötige ich für den gewerbsmäßigen verkauf von tee (tee-blättern) außer der gewerbeanmeldung noch irgendeine genehmigung oder ist sonst eine auflage zu beachten ??
wäre ja möglich, da es sich ja eigentlich um lebensmittel handelt, oder nicht ??

die ware wird nicht von mir verpackt, sondern vom großhändler abgepackt geliefert und an die ebay-käufer weiter veräußert.

wäre toll, wenn ich eine info bekäme, ob ich das so einfach machen darf, oder nicht.

danke und viele grüße patrick

welche Vorschriften für den Versandhandel bestehen, erfährst Du zuverlässig von der Lebensmittelüberwachung. Wenn es sich um verpackte Ware handelt, dann müssen natürlich alle Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, des Eichgesetzes usw. beachtet werden. Ganz wichtig, keine gesundheitlichen Anpreisungen (Beispiel: der Tee hilft gegen Schweißfüße, Durchfall und Schwangerschaft…). Da gibt es sofort Ärger mit dem Arzneimittelgesetz! Das kommt teuer!

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geh mal zu deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer -
da werden sie geholfen …

:wink:

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