Einen schönen guten Tag zusammen,
ein Freund von mir produziert und vertreibt ein Produkt, u.a. auch über eine Seite im Internet. Obwohl ich ihn schon mehrmals darauf hingewiesen habe, er möge doch seine AGBs angeben und zwar so, daß sie dem Käufer gleich ins Auge fallen, hat er das bisher noch nicht getan. Mein dezenter Hinweis, daß ich nie bei einem Händler kaufen würde, dessen AGBs nicht auffindbar sind und daß es wohl vielen Käufern so geht, hat bisher noch nicht gefruchtet.
Meine Frage: Ist ein Internet-Händler verpflichtet, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seiner Homepage anzugeben? Kann er rechtlich belangt werden, wenn er es nicht tut?
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Mit dem Geschäft hat alles seine Richtigkeit, er ist ein seriöser Händler. Allerdings ist das ein kleiner Familienbetrieb, den er von seiner Mutter übernommen hat und er versteht wohl nicht soooo viel von den rechtlichen Finessen. Wahrscheinlich hat er Angst, daß er etwas Falsches in die AGBs schreibt und läßt sie deshalb lieber ganz weg.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und liebe Grüße
soneji