Welche Rechte hat Versandhandel (nicht)!?

Hallo!

Ich habe vor nunmehr sieben Tagen bei der Firma O*** eine Waschmaschine bestellt, weil ich dringend eine brauche. Aus genau diesem Grund entschied ich mich auch für diesen Versandhandel, da die Lieferzeit mit 2-3 Tagen angegeben war. Wie gesagt, mittlerweile sind es 7, und nachdem ich heute zum wiederholten Male auf der kostenpflichtigen Nummer nach drei Verbindungen endlich jemanden erreichte, teilte man mir mit, dass die Lieferung wahrscheinlich am Freitag oder Montag nächster Woche raus gehen würde. Problematischerweise habe ich 1. keine anständigen Klamotten mehr und fahre ich 2. am Freitag in den Urlaub. Das habe ich der netten Frau am Telefon auch erläutert, die mir daraufhin anbot, ich könne die Maschine doch einfach im 24h-Service ordern, dann wäre sie am Donnerstag da. Das würde noch einmal 15€ extra kosten.

Wenn ein Versandhandel mit 2-3 Tagen wirbt und daraus mindestens 10, wenn nicht gar 13 Tage werden, kann ich mich denn da irgendwie zur Wehr setzen, ich meine außer zu stornieren?! Ist das nicht „arglistige Täuschung“ oder so was :wink:)!?

Liebe Grüße,
die Lydia

Hallo,

die Frage: Wo hast Du bestellt ?
Katalog/Internet/Telefonisch ?
Dann wären verschiedene rechtliche Aspekte möglich.

Hast Du eine Lieferbestätigung oder Auftragsbestätigung ?
-Wenn nein = schlecht

Etwas offtopic und soll keine Werbung sein…
Aber beim Internethandel eines großes Warenhauskonzerns (derzeit
jeden Tag in den Nachrichten, wegen Filialschließungen) kann man bei
einer Internetbestellung den Liefertermin angeben…
Und an diesen Tag steht die Waschmaschine vor der Tür.
Kann sein das das Neukunden nicht können, aber bei mir hat es gut geklappt.
offtopic ende

Wenn es aus dem Katalog war, ist das Angebot „freibleibend“…
das heißt, erst mit Bestätigung wäre der Kaufvertrag wirksam.
Tja sonst hast Du nur das Recht, zukünftig woanders zu kaufen.

Grüße
Christian

Hi Lydia,

Kataloge haben eine ellenlange AGB.

Hättest du diese gelesen, wäre dir aufgefallen, daß die ieferzusagen im Katalogtext nur dann gelten, wenn die Ware vorrätig ist.

Ware die für den Lieferzeitpunkt „24 Std.-Service“ vorgehalten wird, gilt aber für „Normallieferung“ als nicht vorhanden.

gruss