Warenrücksendung trotz Ausschluß in den AGB

Hallo,

ich habe bei einem Händler einen grösseren Posten Schuhe gekauft. Vorab-Rechnung bezahlt, die Ware erhalten. Leider sind die Schuhe von so schlechter Qualität, dass ich diese zurücksenden möchte.

Jetzt hab ich in den AGB’s folgendes gelesen:

„7.Gewährleistungsbestimmungen
Unsere Waren sind ausschließlich Sonderposten und von jeglichem Umtausch und Reklamation ausgeschlossen.“

Ist das so Rechtens ? Meines Wissens nach muss doch jeder Händler gemäß Fernabsatzgesetz das 14tägige Widerrufsrecht gewähren, sogar ohne Angabe von Gründen.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Gruß Carmen

so sieht das aus (o.w.T.)

Hallo,

Meines Wissens nach muss doch jeder

Händler gemäß Fernabsatzgesetz das 14tägige Widerrufsrecht
gewähren, sogar ohne Angabe von Gründen.

Hi,

wenn du einen größeren Posten kaufst, gehe ich mal davon aus, daß du das nicht als Privatmann/frau getan hast, sondern als Händler.

so treffen zwei Kaufleute aufeinander und für die gilt nicht das Verbraucherschutzgesetz.

Unter Kaufleuten sind Verträge frei aushandelbar. hast du den vertrag mit dieser AGB utnerschreiben gilt der Vertrag.

gruss

Aber es gilt doch das Fernabsatzgesetz oder ???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

NEIN !!!
Du bist selbstständig, also Vollkaufmann, der Großhändler auch - Fernabsatzgesetz gilt nur bei Verträgen zum Verbraucher.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Carmen,

grundsätzlich stimmt das bereits Gesagte. Allerdings ist es nun nicht so, dass die Geschichte vollkommen hoffnungslos ist. Wenn es finanziell nicht im Taschengeldbereich liegt, würde ich auf jeden Fall den Sachverhalt mal mit einem Anwaltskollegen besprechen. Auch ggüber Gewerbetreibenden sind in AGBs bestimmte Spielregeln einzuhalten, der Schutz des Betroffenen geht aber eben längst nicht so weit, wie ggüber privaten Verbrauchern. Natürlich darf man auch ggüber gewerblichen Kunden keine vorsätzlich falschen Angaben machen, und muss man sich an die durch das Strafrecht gesetzten Grenzen (Betrug) halten. Je nach Lage der Dinge im Detail kann man da also durchaus noch etwas machen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]