ich habe bei einem Händler einen grösseren Posten Schuhe gekauft. Vorab-Rechnung bezahlt, die Ware erhalten. Leider sind die Schuhe von so schlechter Qualität, dass ich diese zurücksenden möchte.
Jetzt hab ich in den AGB’s folgendes gelesen:
„7.Gewährleistungsbestimmungen
Unsere Waren sind ausschließlich Sonderposten und von jeglichem Umtausch und Reklamation ausgeschlossen.“
Ist das so Rechtens ? Meines Wissens nach muss doch jeder Händler gemäß Fernabsatzgesetz das 14tägige Widerrufsrecht gewähren, sogar ohne Angabe von Gründen.
grundsätzlich stimmt das bereits Gesagte. Allerdings ist es nun nicht so, dass die Geschichte vollkommen hoffnungslos ist. Wenn es finanziell nicht im Taschengeldbereich liegt, würde ich auf jeden Fall den Sachverhalt mal mit einem Anwaltskollegen besprechen. Auch ggüber Gewerbetreibenden sind in AGBs bestimmte Spielregeln einzuhalten, der Schutz des Betroffenen geht aber eben längst nicht so weit, wie ggüber privaten Verbrauchern. Natürlich darf man auch ggüber gewerblichen Kunden keine vorsätzlich falschen Angaben machen, und muss man sich an die durch das Strafrecht gesetzten Grenzen (Betrug) halten. Je nach Lage der Dinge im Detail kann man da also durchaus noch etwas machen.
Gruß vom Wiz
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