Habe ein Gerät auf dem Weihnachtsmarkt gekauft. Zu Hause hat stellte sich heraus, dass es nicht voll funktioniert. Ein Kassenzettel hab ich logischerweise nicht - aber Zeugen (eine Person über 16 Jahre).
Gilt auf dem Weihnachtsmarkt das ganz normale Recht…sprich Garantie, Anfechtung des „Kaufvertrages“ wegen arglistiger Täuschung,…? Danke
Leider hab ich davon nicht so viel Ahnung, aber es ist meiner Meinung ein ganz normaler Kaufvertrag u der Zeuge gilt.
Worum ich dich bitten möchte: rede nicht gleich von arglistiger Täuschung! Auch wenn man Sachen direkt als Händler vom Großhändler o Hersteller bezieht, kann etwas kaputt sein, da steckt keine arglistige Täuschung hinter.
WEnn jem. zu mir kommt u es mir sofort vorwirft, da kannst du dir sicher sein, dass ich bzgl. des Umtausches bzw. Behebung des Mangels nur das mache, wozu ich rechtlich verpflichtet bin, ich würde keinen Finger freiwillig für denjenigen krumm machen.
Vermutet doch nicht immer das Bösartigste im Menschen.
Beeil dich, denn so lang besteht der Weihnachtsmarkt schließlich nicht u beachte, dass du dir auch dort eine Quittung ausstellen lassen kannst. Dann hast du wenigstens eine Kontaktadresse drauf, wenn später nochmal ein Garantiefall auftreten sollte.
LG
Andrea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]