Verkauf von Waren nach Frankreich

Hallo,
ich brauche eure Hilfe!
Wir verkaufen unsere Design-Artikel auch nach Frankreich, gekennzeichnet sind diese u. a. mit englischer, französischer etc. Artikelbezeichnung, der Designer-Lebenslauf ist kurz in deutsch und englisch auf dem Geschenkkarton aufgedruckt.
Während der Ambiente hat uns nun ein Produzent von ähnlichen Artikeln angesprochen, dass er momentan einen großen Prozess am Hals hat, da seine Artikel angeblich nicht ausreichend gekennzeichnet waren.
Soviel zur Vorgeschichte, nun zu meiner Frage.
Habt ihr einen Tip, wie genau das entsprechende Kennzeichnungs-Gesetz heisst, und wie ich es einsehen kann?? Auch eure Erfahrungen zu diesem Thema helfen natürlich weiter.

Merci,
Julia

moin,
ich weiss nicht , was ihr verkauft, aber angenommen mal, dass es textilien sind, dann gibt es bereits nur fuer deutschland das textilkennzeichnungsgesetz - zu finden hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/textilkennzg…

die eu gleicht nun zwar kennzeichnungen immer weiter an, aber es gibt laenderspezifisch immer noch eigenarten, und das kann da richtig teuer werden, wenn nicht richtig deklariert wurde.

da wirst du einerseits abmahnungen von lokalen wettbewerbern erwarten duerfen, aber auch gezielte klagen von „geschaedigten“ - z.b. von baumwollallergikern, wenn du dein baumwollshirt nicht als 100% baumwolle gekennzeichnet hast.

ein relativ sicherer schutz gegen eigene fehler ist eine pruefung mit zulassung durch lokale/nationale pruefinstitutionen, aber diese pruefungen kosten auch erstmal richtig geld…
gruss
khs