Hersteller oder Händler, wer trägt Garantie

Uih, nur 2 Fachleute in Sachen Garantie?
Da mache ich doch nochmal einen Forumsfrage draus :smile:

Wie ist das den heutzutage so mit der Garantie?

Ich kaufe bei Schlecker-Online ein Airbrush-Set.
Das ist defekt.
Ich schreibe Schlecker-Online an, aber die sagen, es interessiert Sie nicht, ich soll mich an den Hersteller wenden.
Das sehe ich nicht ein.
Ich hab´s ja bei Schlecker gekauft.

Vor allem weil mir sowas immer öfters passiert, das mir Händler im Garantiefall sagen, es interessiert sie nicht, ich soll mich mit den Herstellern in Verbindung sagen.
Das passierte mir schon ein paar mal.

Ist das korrekt?
Würde mich wundern.
Früher war das doch immer so, das der Händler Ansprechpartner ist.
Und heute?

Der Anspruch auf Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des kunden hat der jeweilige verkäufer - da Vertragspartner des Kaufvertrags - gegenüber dem Kunden zu erfüllen, nicht derjenige,den der Kunden zwecks Reklamation aufsucht obwohl dort nichts gekauft wurde.

Eigenes Fallbeispiel :
Hab online etwas technisches gekauft, dieses ging kaputt.Ich hab mich direkt an den Hersteller-Service gewandt und bekam dort binnen 72h die Reparatur. Das Gerät wurde kostenfrei an die Firma gesandt,repariert und zurückgeschickt.

Hätt ich das über den VK gemacht - zuerst an den VK schicken - der VK schick es an den Hersteller - der Hersteller wieder an den VK und der an mich - bäh - zu lange!

Das der Schlecker sagt " nö nicht zuständig" ist falsch, da Du das Gerät dort erworben hast. Der Händler muss Dir die Chance geben einer Reparatur oder eine Information geben,wie dein Artikel wieder funktionstüchtig gemacht werden kann

Also ist ganz einfach
GARANTIE
freiwillige Leistung des Herstellers.
-Wenn also ein Garantiefall, dann ist nicht der Verkäufer
dafür zuständig.

Gewährleistung
Der erste Ansprechpartner ist dort der Verkäufer.
Wenn also innerhalb der 24 Monate nach Kauf, das Produkt einen
Defekt aufweist, sollte sich der VK darum kümmern.
Besonderheit nach den ersten 6 Monaten:
Danach muss der Käufer nachweisen, dass das Produkt bei Übergabe schon
diesen Defekt aufgewiesen hat.

Ich glaube so ist es allgemein verständlich.

Viele Grüße
Christian

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer der Sache. Gewährleistung aber nur dafür, dass die Sache, als sie übergeben wurde, mangelfrei war (die zwei Jahre betrifft nur die Zeit, in der die Ansprüche geltend gemacht werden können, aber der Mangel muss schon anfänglich bestanden haben).

Garantie wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Es wird fälschlicherweise immer wieder behauptet, es handele sich um eine freiwillige Sache des Herstellers. Das ist insofern falsch, als dass Garantieleistungen aus einem Garantievertrag stammen und insofern vertraglich begründet sind. Freiwillig ist also nur der Abschluss des Vertrages zu den entsprechenden Bedingungen, das soll aber den Verkauf fördern und hat daher nichts von freiwilliger Kulanz! Garantie gibt in aller Regel der Hersteller.

Levay

Das der Schlecker sagt " nö nicht zuständig" ist falsch, da Du
das Gerät dort erworben hast. Der Händler muss Dir die Chance
geben einer Reparatur oder eine Information geben,wie dein
Artikel wieder funktionstüchtig gemacht werden kann

Der Händler ist für einen echten"Gatrantie"-Fall höchstens der Erfüllungsgehilfe des Garantiegebers. Garantiegeber ist der in der jeweiligen Garantie-„Urkunde“ genannte Ansprechpartner. In der Garantieurkunde sind ebenfalls die bedingungen für die Abwicklung eines Garantiefalles genannt. Das kann sein a) direkt oder b) über den fachhandel

Alles ist Vereinbarungssache. (siehe Vertragrecht)

gruss

Fragedetailierung : Wer ist Ansprechpartner?
Ok, ich habe das wohl mißverständlich gefragt oder mir war das Problem nicht klar.

Klar ist jetzt : Garantie trägt Hersteller, OK.

ABER : Wer ist für mich als Kunde der Ansprechpartner wenn ich ein Produkt kaufe, und es unbenutzt d.h. neuwertig, nach 2 Monaten beim ersten Testen ein Fehler auftaucht.

Ansprechpartner müßte doch der Händler sein.

Was ist denn, wenn ich jetzt die Ware zurück geben will, wegen Fehler.
Das kann ich doch beim Hersteller nicht machen.

Und auch wenn mehrere Reparaturversuche fehlschlagen und ich will es zurück geben, das kann doch der Hersteller auch nicht machen und der Verkäufer sagt dann, von Fehlern weiß er nichts, weil ich nur mit dem Hersteller geredet habe.

Also müßte doch der Händler 1ter Ansprechpartner sein, oder nicht?

ABER : Wer ist für mich als Kunde der Ansprechpartner wenn ich
ein Produkt kaufe, und es unbenutzt d.h. neuwertig, nach 2
Monaten beim ersten Testen ein Fehler auftaucht.

das steht in dern Garantieurkunde!

Ansprechpartner müßte doch der Händler sein.

Kann muss aber nicht. siehe Urkunde

Was ist denn, wenn ich jetzt die Ware zurück geben will, wegen
Fehler.
Das kann ich doch beim Hersteller nicht machen.

Und auch wenn mehrere Reparaturversuche fehlschlagen und ich
will es zurück geben, das kann doch der Hersteller auch nicht
machen und der Verkäufer sagt dann, von Fehlern weiß er
nichts, weil ich nur mit dem Hersteller geredet habe.

Auf was sich die Garantie bezieht steht ebenfalls in der Urkunde:
Meist wird ein fehlerfreies Produkt als Ersatz übersandt, wenn eine Reparatur nciht möglich/machbar.

die Erstattung des Kaufpreises ist nicht für Garantien, sondern nur für Nichtgefallen/Gewährleistung.

Bei Garantie nur möglich wenn Reparatur/Erstzversuche3 ehrmals scheitern.

Dann erstattet der Hersteller den EK an den Verkäufer (steht in der Garantieurkunde) und Verkäufer erstattet dir den VK.

gruss

ABER : Wer ist für mich als Kunde der Ansprechpartner wenn ich
ein Produkt kaufe, und es unbenutzt d.h. neuwertig, nach 2
Monaten beim ersten Testen ein Fehler auftaucht.

das steht in dern Garantieurkunde!

Nö, das steht da ganz sicher nicht, denn in den ersten zwei Monaten gilt die gesetzliche Sachmangelhaftung inkl. umgekehrter Beweislast.

Ansprechpartner müßte doch der Händler sein.

Kann muss aber nicht. siehe Urkunde

Eine evtl. Garantie gilt immer nur ergänzend zur Sachmangelhaftung. Normalerweise ist die Sachmangelhaftung umfangreicher als eine Garantie.

Was ist denn, wenn ich jetzt die Ware zurück geben will, wegen
Fehler.
Das kann ich doch beim Hersteller nicht machen.

Und auch wenn mehrere Reparaturversuche fehlschlagen und ich
will es zurück geben, das kann doch der Hersteller auch nicht
machen und der Verkäufer sagt dann, von Fehlern weiß er
nichts, weil ich nur mit dem Hersteller geredet habe.

Auf was sich die Garantie bezieht steht ebenfalls in der
Urkunde:
Meist wird ein fehlerfreies Produkt als Ersatz übersandt, wenn
eine Reparatur nciht möglich/machbar.

Mutige Behauptung, ohne den Garantietext zu kennen.

die Erstattung des Kaufpreises ist nicht für Garantien,
sondern nur für Nichtgefallen/Gewährleistung.

Mutige Behauptung, ohne den Garantietext zu kennen.

Bei Garantie nur möglich wenn Reparatur/Erstzversuche3 ehrmals
scheitern.

Mutige Behauptung, ohne den Garantietext zu kennen.

Dann erstattet der Hersteller den EK an den Verkäufer (steht
in der Garantieurkunde) und Verkäufer erstattet dir den VK.

Mutige Behauptung, ohne den Garantietext zu kennen.

Gruß,
Christian