hallo,
wie groß darf lt. Gesetz die Höchstabweichung von einem Kostenvoranschlag zur Rechnung sein?
danke
josch
hallo,
wie groß darf lt. Gesetz die Höchstabweichung von einem Kostenvoranschlag zur Rechnung sein?
danke
josch
unendlich groß!
diese antwort ist genauso konkret wie deine Frage
wenn unvorhergesehene nicht bei der Erstellung des Kostenvoranschlags vorhersehbare ereignisse eintreten, so kann der Kostenvoranschlag überschrittenw erden.
es gibt allerdings Unterschiede, ob du einen KV für einen Reifenwechsel, einen Hausbau, einen Autobahnbau, oder einen AKW-Bau eingeholt hast.
gruss
winkel
798tes Stossgebet für konkretere Fragestellung!
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Naja, man kann auch anders antworten. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die präzise Alles regelt. Bei Bausachen sind je nach Gewerk zwischen 5 bis 10 % üblich und teilweise auch vorgeschrieben (siehe VOB). In diesem Bereich gibt die zuständige Handwerkskammer Auskunft.
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