Ausfuhr aus der EG zur Reparatur

Hallo, Gemeinde,
weiss jemand einen Weg, wie man bei der Ausfuhr eines zu reparierenden Anlagenteils in die Schweiz den Zoll sparen kann?
Im voraus vielen Dank!

in d: ausbesserungsschein mit naemlichkeitssicherung durch zoll, dann in ch temporaere einfuhr zur reparatur, dann bei wiedereinfuhr abloesung des ausbesserungsscheins mit ueberpruefung der naemlichkeit.

naemlichkeit= feststellung, dass es genaus DAS teil ist, was bewegt wird, und nicht etwa ausgetauscht wird.
ueblichweise wird die seriennummer geprueft, ist keine vorhanden, macht der zoll irgendwo versteckt einen winzigen stempel.

theoretisch und praktisch muss dann der reparaturwert verzollt werden, da die ware ja nun nach der reparatur einen hoeheren wert, als die defekte vorher hat, aber es gibt sowieso kaum noch geraete, bei denen zoll anfaellt. wenn du mir - gern per mail - mitteilst, was das fuer eine maschine ist, schau ich mal, ob was anfaellt.
gruss
khs