Rechnung bzw. Barquittung

Wir betreiben ein kleines Einzelhandelsgeschäft, und gehen bisher
folgendermasen vor.
Betriebliche Festkunden die in der EDV gespeichert sind erhalten eine
ordentliche Rechnung mit allen erforderlichen Angaben.
Kleinbeträge (auch für gewerbliche Kunden)werden in der Regel in die
Registrierkasse eingegeben. Der Kunde erhält eine vorgedruckte
Barquittung (Adresse wird mit der Hand eingetragen)an die der Kassenbon
angeheftet wird. Auf dem Kassenbon ist die MWST. ausgedruckt. Zusätzlich wird der Nettobetrag, die MWST. und der Bruttobetrag von
Hand auf der Barquittung eingetragen. Die Quittung wird mit Datum versehen und unterschrieben. Auf der Barquittung sind alle Daten
wie auf der Rechnung vorhanden.

Nun meine Frage.
Ist diese Vorgehensweise korrekt. Kollegen behaupten handgeschriebene
Quittungen sind nicht mehr erlaubt, es müssen maschinengedruckte
Quittungen sein, die mit vollständiger Adresse des Kunden versehen
sein muss.Ein irrsinniger Aufwand. Demnach muß auch jede Quittung
einzeln in der EDV erfasst und einzeln gebucht werden.
Wer weiss darüber bescheid?
Vielen Dank für jede Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen!
Josef

Hallo Josef,

also ich kann dir nur von unserer vorhergehensweise berichten, generell belegen wir alle Rechnungen und Barverkäufe per EDV aus, es sei die Zeit läßt es nicht zu.

Bei unseren Barverkäufen mit der EDV geben wir auch keine Namen an, es sei der Kd. wünscht es.

Auch handgeschriebene Quittungen sind bei uns noch geläufig.

Habe soweit anderes aber auch nicht gefunden, wo besagt wird, dass das nicht mehr zulässig wäre, immerhin gibt es noch viele Alteingesessene Geschäfte die keine EDV zur Verfügung haben.

Generell gilt aber:

Rechnungsangaben ab 1. Januar 2004
(Übergangsfrist bis 30.06.2004)

* Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden
Unternehmers und des Leistungsempfängers

* Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden
Unternehmers

* Ausstellungsdatum der Rechnung

* Fortlaufende Rechnungsnummer

* Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
oder Umfang und Art der sonstigen Leistung

* Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung

* Nach Steuersätzen bzw. –befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
(Nettobetrag ohne Umsatzsteuer)

* Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, soweit sie nicht
bereits im Entgelt berücksichtigt ist

* Umsatzsteuersatz sowie auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Rechnungen über Kleinbeträge  
  
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 100 Euro nicht übersteigt  
(sog. Kleinbetragsrechnungen), gelten vereinfachte Vorschriften:  
  
\* Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden   
 Unternehmers  
  
\* Ausstellungsdatum der Rechnung  
  
\* Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände   
 oder Umfang und Art der sonstigen Leistung  
  
\* Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe  
  
\* Anzuwendender Steuersatz oder  
 Hinweis auf Steuerbefreiung  
  
  
Hoffe das konnte dir ein wenig helfen.  
  
Liebe Grüße  
Melanie