Wir betreiben ein kleines Einzelhandelsgeschäft, und gehen bisher
folgendermasen vor.
Betriebliche Festkunden die in der EDV gespeichert sind erhalten eine
ordentliche Rechnung mit allen erforderlichen Angaben.
Kleinbeträge (auch für gewerbliche Kunden)werden in der Regel in die
Registrierkasse eingegeben. Der Kunde erhält eine vorgedruckte
Barquittung (Adresse wird mit der Hand eingetragen)an die der Kassenbon
angeheftet wird. Auf dem Kassenbon ist die MWST. ausgedruckt. Zusätzlich wird der Nettobetrag, die MWST. und der Bruttobetrag von
Hand auf der Barquittung eingetragen. Die Quittung wird mit Datum versehen und unterschrieben. Auf der Barquittung sind alle Daten
wie auf der Rechnung vorhanden.
Nun meine Frage.
Ist diese Vorgehensweise korrekt. Kollegen behaupten handgeschriebene
Quittungen sind nicht mehr erlaubt, es müssen maschinengedruckte
Quittungen sein, die mit vollständiger Adresse des Kunden versehen
sein muss.Ein irrsinniger Aufwand. Demnach muß auch jede Quittung
einzeln in der EDV erfasst und einzeln gebucht werden.
Wer weiss darüber bescheid?
Vielen Dank für jede Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen!
Josef