Quittung bei Kreditkartenzahlung

Wenn ein Kunde mit einer Kreditkarte zahlt (z.B. Visa/Amex o.dgl.), dann muß man ihm auch eine Quittung ausstellen. Auf der Quittung steht z.B. „10 Euro dankend erhalten“.
Darf/muß man auf der Quittung den Zusatz „bezahlt per Kreditkarte“ vermerken?
Was wäre, wenn der Kunde ein Kreditkartenvoucher mit der Bemerkung „ich habe bar bezahlt“ storniert und die Quittung ohne einen Vermerk vorlegt und eine Barzahlung geltend macht?

Wo ist das Problem ?

An die Rechnung o.dgl. wird die Kopie des Belastungsbeleges geheftet.

Bei der Zahlung wurde der Vorgang vom Kreditkartenunternehmen autorisiert, d.h. das Vertragsunternehmen hat ein Anrecht auf Bezahlung. Dazu hat das VU die Unterschrift des Kartenvorlegers geprüft und einige Sicherheitsregeln beachtet.

Quittiert würde wirklich nur eine Barzahlung, d.h. der Kunde hat kein Recht auf einen solchen Vermerk im Falle einer nichtbaren Zahlung.

Widerruft der Karteninhaber, wird er das mit dem Kartenunternehmen klären müssen. Hat er dir auf deinem Beleg, den du aufbewahren solltest, unterschrieben, wird er schlechte Karten bei der Karte haben :smile:

Bei Fernabsatz sieht das alles ein klein wenig anders aus, aber das scheint hier ohnehin nicht zuzutreffen.

Grüßle

HM

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