es geht die Angaben, die auf den Kassenzetteln stehen bzw. stehn MÜSSEN.
Welche sind das? Gibt es da Vorschriften?
Folgendes Problem ist aufgetaucht, als ein Freiberufler etwas bei Aldi gekauft hat, was er für sein Gewerbe benötigt. Erst zuhause hat er festgestellt, daß auf dem Kassenzettel weder Steuernummer noch Mehrwehrsteuer und Mehrwertsteuersatz aufgeführt waren. Auf allen anderen Kassenbelegen, die ich seither untersucht habe (BioSupermarkt, Edeka, Zooladen, Möbelladen), stehen diese Daten drauf, nur bei Aldi nicht. Ist das zulässig.
Er ist also zurückgefahren und hat bei Aldi einen korrekten und abzugsfähigen Beleg erbeten und wurde erstmal nur dumm angemacht. Das hätte er vorher sagen sollen usw. Da er sehr stur ist, war man dann bereit, ihm einen solchen Beleg zu geben, allerdings sollte er Name und Anschrift nennen (von Schuhgröße und Körbchengrße der Ehefrau war NOCH nicht die Rede). Da er auch in Sachen Datenschutz sehr stur ist, hat er dann von Aldi einen Beleg mit einem fiktiven Namen erhalten.
Ist so ein Verhalten Rechtens?
An wen kann man sich wenden, damit es auch bei Aldi korrekte Belege OHNE zusätzlichen Zeit- und Energieaufwand gibt oder bin ich mit dieser Forderung völlig auf dem Holzweg?
… , hat er
dann von Aldi einen Beleg mit einem fiktiven Namen erhalten.
Ist so ein Verhalten Rechtens?
Nicht sehr: Falls der Beleg bei dem „fiktiven Unternehmer“, der diesen Namen trägt, in steuerlich relevantem Zusammenhang verbucht wird, ist dies nicht „rechtens“, sondern Steuerhinterziehung. Und was die Rolle des Aldi-Filialleiters betrifft, Urkundenfälschung - wobei dieser allerdings geltend machen kann, dass er nicht wissen konnte, dass er es mit jemandem zu tun hat, der wissentlich falsche Angaben macht und ihn auf diese Weise zum Fälschen des Beleges auffordert.
– Was aus umsatzsteuerlicher Sicht (und dort gelten die striktesten Vorschriften) auf einer Rechnung stehen muss, steht in § 14 Abs 4 UStG, den ich zur Lektüre empfehle. Die Bußgeldvorschriften betreffend Ausstellung von Rechnungen stehen in § 26a UStG, auch diesen empfehle ich im O-Text zu lesen.
Abschließend sei die Frage erlaubt: Was hat das alles mit Datenschutz zu tun??
… , hat er
dann von Aldi einen Beleg mit einem fiktiven Namen erhalten.
Ist so ein Verhalten Rechtens?
Nicht sehr: Falls der Beleg bei dem „fiktiven Unternehmer“,
der diesen Namen trägt, in steuerlich relevantem Zusammenhang
verbucht wird, ist dies nicht „rechtens“, sondern
Steuerhinterziehung. Und was die Rolle des Aldi-Filialleiters
betrifft, Urkundenfälschung - wobei dieser allerdings geltend
machen kann, dass er nicht wissen konnte, dass er es mit
jemandem zu tun hat, der wissentlich falsche Angaben macht und
ihn auf diese Weise zum Fälschen des Beleges auffordert.
– Was aus umsatzsteuerlicher Sicht (und dort gelten die
striktesten Vorschriften) auf einer Rechnung stehen muss,
steht in § 14 Abs 4 UStG, den ich zur Lektüre empfehle. Die
Bußgeldvorschriften betreffend Ausstellung von Rechnungen
stehen in § 26a UStG, auch diesen empfehle ich im O-Text zu
lesen.
Abschließend sei die Frage erlaubt: Was hat das alles mit
Datenschutz zu tun??
Das hat sehr viel mit Datenschutz zu tun, oder verteilst Du Deine Adresse wahllos in der Gegend?
Ich möchte bei Aldi ganz normal und anonym einkaufen UND einen Beleg erhalten, der alle rechtlich vorgeschriebenen (genau das war meine Frage) Fakten enthält.
Es kann nicht angehen, daß ich bei Aldi erst persönliche Daten angeben muß, um diesen Beleg zu erhalten.
da er als Selbstständiger auch einen ganz normalen Kassenzettel (wenn dort die MWST korrekt ausgewiesen ist) absetzen kann, ist das überhaupt kein Problem.
Es geht nicht nur um die Steuererklärung, sondern um die Erstattung der MWST. Und wenn Aldi es nicht nötig hat, diese wie alle anderen auch auf ihren Belegen auszuweisen, dann frage ich, ob das nicht vorgeschrieben ist.
Grüße
Gordie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Deine Frage nach dem Aufdruck der Steuernummer kann ich
nachvollziehen. Wie der Käufer jedoch die Mehrwertsteuer geltend
machen will, wenn er einen Beleg mit einem fiktiven Namen einreicht,
ist mir jedoch schleierhaft.
Dies gemahnt an „von hinten durch die Brust ins Auge“.
Wie der Käufer jedoch die Mehrwertsteuer
geltend
machen will, wenn er einen Beleg mit einem fiktiven Namen
einreicht,
ist mir jedoch schleierhaft.
Er kann die Mehrwertsteuer geltend machen, indem er einen ganz normalen namenlosen Beleg einreicht, wie er üblicherweise von jeder kasse ausgedruckt wird.
Ein falscher Name stört da nicht bzw. kann durchgestrichen werden und ergänzt werden mit dem kassenbeleg von Aldi, dem die Mehrwertsteuer fehlt.
Dies gemahnt an „von hinten durch die Brust ins Auge“.
Abschließend sei die Frage erlaubt: Was hat das alles mit
Datenschutz zu tun??
Das hat sehr viel mit Datenschutz zu tun, oder verteilst Du
Deine Adresse wahllos in der Gegend?
Wenn ich die MwSt wiederhaben will, ja.
Ich möchte bei Aldi ganz normal und anonym einkaufen UND einen
Beleg erhalten, der alle rechtlich vorgeschriebenen (genau das
war meine Frage) Fakten enthält.
Anonym und alle rechtlichen Daten schließt sich aus!
Les doch mal UStG §14, Absatz 4, 1. wie Martin es schon angedeutet
hat.
Nur für dich „Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers“
(Zitat UStG)
Es kann nicht angehen, daß ich bei Aldi erst persönliche Daten
angeben muß, um diesen Beleg zu erhalten.
Doch!
Die anderen Rechnungen werden nur geduldet bis zu einem gewissen
Betrag, rechtlich muß kein Finanzamt die anerkennen.
seither untersucht habe (BioSupermarkt, Edeka, Zooladen,
Möbelladen), stehen diese Daten drauf, nur bei Aldi nicht. Ist
das zulässig.
Es erstaunt mich, in unserem Aldi-Markt ist nämlich die Steuernummer von Aldi draufgedruckt! Allerdings mangels kostspieliger Programmierer ehr in einer „Verschlüsselten“ Information. Ich hatte mir den letzten Aldi-Beleg angeschaut, da stand dann 00!000!00000 oder so ähnlich … natürlich nicht 00 sondern die realen Zahlen, unten links in der Ecke.
Da Du aus Norddeutschland kommst, gehe ich davon aus, dass der Einkauf (wie bei mir) bei Aldi Nord stattgefunden hat.
Die Steuernummer (falls sie das sein soll) steht drauf, allerdings tatsächlich komisch dargestellt, wie Knut bereits erwähnte: 00!0%000 0000 unten links.
MwSt. ist wirklich nicht ausgewiesen, da hast Du recht.
Anscheinend wissen das aber viele Gewerbetreibende, denn bei meinem Aldi sehe ich öfter, dass die sich Quittungen ausstellen lassen.
Ich denke der Kassenbeleg ist okay so.
Einfach für’s nächste Mal merken sofort eine Quittung zu verlangen.
Wegen dem Datenschutz:
Als Gewerbetreibender bei einer Quittung nicht den echten Namen anzugeben finde ich schon etwas verwunderlich, nur mal so nebenbei erwähnt…